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21.05.25 , 16:15 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zur Tierärztegebührenordnung

Presseinformation 21.05.2025
Nr. 25-130
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 29 – Tierärztegebührenordnung auf den Prüfstand stellen!
Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:
Medizinische Leistungen am Tier haben ihren Preis Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tierärzt*innen machen einen sehr wichtigen und oft auch sehr fordernden Job in diesem Land und wir sind froh, dass wir so viele engagierte Tierärzt*innen haben.
Dies möchte ich vorwegsagen, damit klar ist, dass unser Antrag sich in keiner Weise gegen sie richtet. Sie haben selbstverständlich ein Anrecht auf eine angemessene Bezahlung.
Die tiermedizinische Ausbildung ist langwierig und anspruchsvoll, vergleichbar mit der in der Humanmedizin. Vergleichbar ist auch die oft sehr hohe Arbeitsbelastung, vergleichbar sind die Leistungen, doch die Verdienstmöglichkeiten sind geringer. Es gehört eine Portion Idealismus dazu, diesen Beruf zu ergreifen. Und diesen Idealismus haben unsere Tierärzt*innen.
Doch der demographische Wandel schlägt auch hier zu und ohne verträgliche Arbeitsbedingungen werden zukünftig immer weniger junge Menschen bereit sein, diesen Berufsweg einzuschlagen. Darum halten wir es auch für richtig, dass es eine Gebührenordnung gibt, die einen Rahmen setzt, der einen aggressiven Preiswettbewerb verhindert und es den Praxen ermöglicht, kostendeckend zu arbeiten.
Die momentan gültige Gebührenordnung aus dem Jahr 2022 weist nämlich einige Schwächen auf, haben uns die betroffenen Akteur*innen in einer Anhörung im Fachausschuss glaubhaft versichert. Eine wesentliche Schwäche ist die mangelnde Transparenz bei der Abrechnung. Einige Leistungen haben sich um ein Vielfaches verteuert, es wird mit Multiplikationsfaktoren gearbeitet, ohne dass die Wahl des Faktors ausreichend begründet wird.
Davon sind vor allem die Heimtierhalter*innen betroffen und damit auch die Tierheime, die ohnehin mit steigenden Kosten zu kämpfen haben. Ebenso ist die Pferdehaltung betroffen, die zum Teil nicht als landwirtschaftliche Haltung gilt, weshalb hier Hausbesuche anders abgerechnet werden als bei landwirtschaftlichen Nutztieren.
Eine Evaluierung der Gebührenordnung wird von vielen Seiten gefordert, unter anderem auch von unseren Kolleg*innen im niedersächsischen Landtag, in einem Beschluss im Dezember vergangenen Jahres, getragen von den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, aber auch von der CDU.
Ich maße mir nicht an, von dieser Stelle auszusagen, was an der Gebührenordnung im Einzelnen geändert werden sollte. Das sollte auf Bundesebene mit Fachexpertise verhandelt werden, unter Beteiligung der Akteur*innen. Und, das ist die gute Nachricht, es wird eine Evaluierung geben, sie war auch schon von der alten Bundesregierung vorgesehen.
Ich kann aber so viel sagen: Eine Gebührenordnung sollte Transparenz schaffen und einen Rahmen bieten, der auf Akzeptanz stößt, der ausgleichend ist und Frieden zwischen den Akteur*innen schafft.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken: Das kann nicht heißen, einfach zurück zur alten Gebührenordnung und zu den alten Preisen zurückzukehren. Grundsätzlich war es notwendig, eine Anpassung vorzunehmen. Eine Anpassung an gestiegene Kosten in den Praxen, aber auch, um den medizinischen Fortschritt und neue Behandlungsmethoden abzubilden. Nur so kann die Qualität der tiermedizinischen Leistungen gesichert werden.
Denn das können wir den Tierhalter*innen nicht ersparen: Medizinische Leistungen am Tier haben ihren Preis. Und wer Tiere hält, muss sich dieser Verantwortung bewusst sein.
Vielen Dank!
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Claudia Jacob | Pressesprecherin presse@gruene.ltsh.de Tel. 0431 / 988 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 sh-gruene-fraktion.de

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