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Christopher Vogt zu TOP 14 "Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes"
21.05.2025 | InnenChristopher Vogt zu TOP 14 "Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes" In seiner Rede zu TOP 14 (Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Über die große Bedeutung des Katastrophenschutzes für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein muss man hier mittlerweile zum Glück gar nicht mehr so viel sagen: Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges wurden in diesem wichtigen Bereich leider sehr viele Kapazitäten abgebaut. Dies war im Rückblick in dieser Form sicherlich fahrlässig. Die Zeiten haben sich jedoch bekanntermaßen geändert und dementsprechend werden beim Katastrophenschutz seit einigen Jahren wieder in erheblichem Maße Kapazitäten aufgebaut – das ist notwendig und deshalb auch völlig richtig!Mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an alle im Katastrophenschutz tätigen Menschen in Schleswig-Holstein – neben den rund 50.000 Feuerwehrleuten sind dies weitere rund 10.000 Menschen bei den anderen Organisationen der Blaulicht-Familie. Herzlichen Dank für Ihr Engagement, das alles andere als selbstverständlich ist! Dieser unverzichtbare Einsatz für unsere Gesellschaft verdient Dank, Anerkennung und meines Erachtens auch noch mehr Unterstützung!Schleswig-Holstein muss den Katastrophenschutz – und auch den Zivilschutz – dringend weiter stärken. Seit der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021, bei der auch rund 1.400 Ehrenamtliche aus Schleswig-Holstein im Einsatz waren, ist zwar schon einiges vorangekommen, aber die bisherigen Maßnahmen reichen offensichtlich bei weitem noch nicht aus. Und es muss nach unserer Auffassung auch auf der gesetzlichen Ebene nachgesteuert werden, denn im Katastrophenfall werden im Zweifel alle verfügbaren Einsatzkräfte gebraucht. Erstaunlicherweise dürfen jedoch Ehrenamtliche privater Katastrophenschutzeinheiten und freiwillige Helfer, die älter als 65 Jahre sind, bisher nicht eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser oder auch die DLRG. Einsatzkräfte öffentlicher Träger hingegen dürfen bis zum vollendeten 67. Lebensjahr im aktiven Dienst bleiben. Das Brandschutzgesetz wurde schon vor Jahren an das allgemeine Rentenalter angepasst. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung ist aus der Zeit gefallen und nicht mehr zu erklären.Die Koalition sollte deshalb unserem Vorschlag zustimmen, die Altersgrenze im Katastrophenschutz an die sinnvolle Regelung aus dem Brandschutzgesetz anzupassen. Auch mit Blick auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen will ich darauf hinweisen, dass es uns darum geht, eine Möglichkeit zu schaffen. Es soll selbstverständlich niemand gezwungen werden. Für die betreffenden Organisationen, aber auch für die betreffende Altersgruppe entstehen durch unseren Vorschlag neue Chancen. Ich freue mich sehr, dass das DRK und die DLRG unseren Vorschlag heute in den ‚Lübecker Nachrichten‘ ausdrücklich begrüßt haben. Es handelt sich übrigens auch um eine zahlenmäßig relativ große Altersgruppe. Wir sehen bei den aktuell leider wieder leicht sinkenden Mitgliederzahlen des Landesfeuerwehrverbandes, dass die aus dem aktiven Dienst ausscheidenden ‚Baby-Boomer‘ durchaus eine Lücke reißen. Die Angehörigen dieser Altersgruppe sind in der Regel sehr gut ausgebildet und eben oft noch fit und motiviert. Deshalb sollte man sie weiterhin auch im Katastrophenschutz aktiv einbinden können, wenn Sie dies denn wünschen.Wie gesagt: Im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist in den letzten Jahren schon einiges passiert und das möchte ich auch ausdrücklich anerkennen. Es muss aber noch viel mehr getan werden und es braucht deshalb noch mehr Engagement der Landesregierung und vor allem mehr Tempo auf allen Seiten. Neben einer engen Zusammenarbeit braucht es zum Beispiel auch mehr klare Vorgaben an die Kommunen. Das Land hat einen sinnvollen 10-Punkte-Plan erarbeitet. Hiervon wurde aber bisher zu wenig umgesetzt. Angekündigte Maßnahmen wie das Kommunikationsportal und den Fonds zur Klimaanpassung gibt es bisher nicht und im Bereich der ‚Neuerungen und Innovationen im Rettungsdienst‘ wurde seit 2021 nur ein einziges Projekt gefördert. Auch beim Ausbau der Wasserrettung ist bisher zu wenig passiert. Viele weitere Maßnahmen verharren noch immer in der Planungsphase. Die neu angekündigte Task Force Zivile Verteidigung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht weniger Ankündigungen und mehr Umsetzung.Wir fordern flächendeckend gut ausgestattete Feuerwehren, personell wie auch technisch hervorragende Rettungsdienste und resiliente Organisationsstrukturen, die all das auch koordinieren können. Wir machen heute einen konstruktiven Vorschlag, um mit dieser Gesetzesänderung ganz unkompliziert noch mehr Engagement zu ermöglichen. Ich bin optimistisch, dass wir uns im Ausschuss sehr schnell einig werden und dies gemeinsam auf den Weg bringen.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt Sprecher für Wissenschaft/Hochschule, Energie Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de