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Wiebke Zweig: TOP 14: Ehrenamt stärken, Flexibilität bewahren
Katastrophenschutz | 21.05.2025 | Nr. 131/25Wiebke Zweig: TOP 14: Ehrenamt stärken, Flexibilität bewahren Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin,stellen Sie sich einen stürmischen Abend an der Küste vor: Die Ostsee drückt gegen die Deiche, der Strom fällt aus, Straßen sind überflutet. Während viele Menschen Schutz suchen, ziehen andere ihre Jacken fester, packen Ausrüstung zusammen und machen sich auf den Weg – freiwillig, unbezahlt, ehrenamtlich.Rund 80.000 Menschen engagieren sich in Schleswig-Holstein im Katastrophenschutz – bei der Feuerwehr, beim DRK, beim THW, bei den Maltesern, der DLRG und vielen anderen. Sie stehen bereit, wenn es brennt, stürmt oder kracht. Sie sind das Rückgrat unserer Sicherheit – und ein Schatz, den man nicht mit Gold aufwiegen kann.Sie sind die, die kommen, wenn’s brennt – im wahrsten Sinne des Wortes. Und sie verdienen nicht nur unseren Dank, sondern auch gute gesetzliche Rahmenbedingungen.Und deshalb reden wir heute zu Recht darüber, wie lange diese Menschen aktiv mitwirken dürfen. Die FDP hat einen Antrag gestellt, die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres anzuheben – und wir als CDU sagen: Grundsätzlich spricht da nichts dagegen.Wer fit ist, wer gebraucht wird und wer bereit ist, weiterhin Verantwortung zu übernehmen – dem sollten wir das ermöglichen.Aber – und das ist uns wichtig – wir müssen dabei aufpassen, dass wir nicht aus Versehen genau das torpedieren, was in Schleswig-Holstein schon gut funktioniert. Denn, meine Damen und Herren, was der FDP-Antrag leider nicht berücksichtigt, ist ein entscheidender Punkt: Schon heute können die Hilfsorganisationen in unserem Land von der gesetzlich festgeschriebenen Altersgrenze abweichen. Die aktuelle Regelung erlaubt es, dass der Träger vor Ort entscheidet, ob jemand über das 65. Lebensjahr hinaus im aktiven Dienst bleibt. Es steht klipp und klar im Landeskatastrophenschutzgesetz:„…wenn nicht der Träger des Katastrophenschutzdienstes allgemein ein anderes Ende festlegt.“Ein kurzer Blick über die Landesgrenzen zeigt: Andere Bundesländer haben sehr unterschiedliche Regelungen – mal ist mit 60 Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Jahren Schluss, mal mit 67. Jahren. Schleswig-Holstein liegt mit seiner Flexibilität goldrichtig. Eine starre gesetzliche Verlängerung würde möglicherweise genau diese Flexibilität einschränken. Und das kann niemand wollen – auch nicht die Hilfsorganisationen selbst.Was heißt das für uns als CDU-Fraktion? Wir stehen klar hinter dem Ehrenamt. Und wir sagen: Wer will, wer kann und wer gebraucht wird – soll auch mit 66 oder 67 noch aktiv helfen dürfen. Aber: Das muss vor Ort entschieden werden können, nicht aus Kiel per Gesetzbuch. Denn wir trauen den Trägern und den Organisationen zu, verantwortungsbewusst zu entscheiden.Das heißt: Wir haben bereits jetzt die Flexibilität, individuelle Entscheidungen zu treffen. Und wir trauen unseren Trägern vor Ort zu, verantwortungsvoll zu beurteilen, wer weiterhin mitmachen kann – sei es mit 66 oder auch mit 67 Jahren.Und genau diese wichtige Selbstbestimmung droht durch eine starre gesetzliche Änderung verloren zu gehen. Denn wenn wir die Altersgrenze gesetzlich auf die Vollendung des 67. Lebensjahres festzurren und dabei die jetzige Abweichungsmöglichkeit streichen, dann geben wir den Organisationen vor Ort weniger Spielraum – nicht mehr.Das wäre ein klassischer Fall von „gut gemeint – schlecht gemacht“. Oder wie man im Katastrophenschutz sagen würde: Ein Einsatzfahrzeug mit voller Besatzung – aber falscher Adresse.Deshalb wird die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag einbringen. Wir unterstützen das Ziel, den Ehrenamtlichen länger die aktive Mitwirkung zu ermöglichen – aber ohne die Flexibilität und die Entscheidungsfreiheit der Träger zu beschneiden. Denn genau die brauchen sie, um auf die Realität vor Ort reagieren zu können. Wir wollen keine pauschalen Regelungen über den Kopf der Organisationen hinweg. Wir wollen Vertrauen, Verantwortung – und ein funktionierendes System stärken, nicht schwächen.Ein kleines Beispiel zum Schluss: Ein Sanitäter des ASB, 66 Jahre alt, ehrenamtlich seit Jahrzehnten aktiv, topfit, erfahren und im Team hoch angesehen. Heute kann der ASB entscheiden: “Wir brauchen ihn weiterhin.” Mit dem FDP-Antrag – so wie er jetzt formuliert ist – könnte genau diese Entscheidungskompetenz eingeschränkt werden.Und das wäre ein Rückschritt – kein Fortschritt. Ein Gesetz zu ändern, nur um zu sagen, was ohnehin schon geht – das ist wie ein Rettungswagen mit Blaulicht auf einem leeren Feldweg: beeindruckend, aber überflüssig. Deshalb unser Fazit: Ja zur Anerkennung, ja zur verlängerten Mitwirkung – aber mit Bedacht, mit Augenmaß und mit Respekt vor der Kompetenz der Hilfsorganisationen. Denn eins ist Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de sicher: Ohne das Ehrenamt ist unser Land im Ernstfall hilflos. Und deshalb ist jede Minute ihrer Arbeit – unabhängig vom Geburtsdatum – unbezahlbar. Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de