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Dirk Kock-Rohwer zum Landeskatastrophenschutzgesetz
Presseinformation Nr. 25-133 21.05.2025Es gilt das gesprochene Wort!TOP 14 – Änderung des LandeskatastrophenschutzgesetzesDazu sagt der Sprecher für Katastrophenschutz der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:Katastrophenschutz wird von Menschen getragen, nicht von Paragrafen Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,wir beraten heute über eine kleine, aber bedeutende Änderung im Landeskatastrophenschutzgesetz – konkret über die Wiederaufnahme einer entscheidenden Flexibilisierungsregelung:Es geht um die Möglichkeit, dass Träger des Katastrophenschutzdienstes selbst festlegen können, wann das aktive Engagement einer Einsatzkraft endet – auch über das 67. Lebensjahr hinaus.Warum ist das wichtig?Weil Katastrophenschutz von Menschen getragen wird, nicht von Paragrafen. Und weil wir alle in unserem Alltag darauf bauen, dass im Ernstfall "schon irgendwer da sein wird", der hilft. Doch diese "irgendwer" sind Menschen – häufig Ehrenamtliche – und sie werden weniger.Die ursprüngliche Neuregelung hob die Altersgrenze auf 67 Jahre an – so weit, so gut. Aber: Sie kappte gleichzeitig die bisherige Möglichkeit für die Träger vor Ort, im Einzelfall oder generell auch längere Einsatzzeiten zu ermöglichen. Das war eine unnötige Beschneidung der kommunalen Praxis – und das wollen wir heute korrigieren.Denn die Aufgaben im Katastrophenschutz sind vielfältig – vom Sanitätsdienst über die Logistik bis zur Betreuung, vom Brandschutz bis zur Lageeinschätzung bei Hochwasserlagen. Nicht alle Aufgaben erfordern körperliche Höchstleistungen – aber sie alle brauchen Erfahrung, Kompetenz, Teamfähigkeit. Und das findet sich häufig gerade bei älteren Ehrenamtlichen.Hinzu kommt: Der Katastrophenschutz steht vor immer neuen Herausforderungen. Die Klimakrise bringt Extremwetterlagen mit sich, wir sehen mehr Starkregen, mehr Dürreperioden, mehr Waldbrände – auch bei uns in Schleswig-Holstein. Die Anforderungen steigen – und damit auch der Bedarf an engagierten Menschen, die bereit sind zu helfen.Gleichzeitig stehen wir mitten im demografischen Wandel. Die Bevölkerung wird älter, Nachwuchs im Ehrenamt ist nicht selbstverständlich – und der Bedarf an Einsatzkräften wird nicht kleiner, im Gegenteil: Prognosen zeigen steigende Einsatzzahlen.Daher ist es geradezu widersinnig, erfahrene, motivierte Helfer*innen allein wegen einer starren Altersgrenze auszuschließen – vor allem, wenn sie bereit und in der Lage sind, weiterhin Verantwortung zu übernehmen.Und ein letzter Punkt, der für uns Grüne besonders wichtig ist: Wir wollen ein kohärentes, durchdachtes Regelwerk. Das Brandschutzgesetz wurde bereits entsprechend geändert. Es wäre unlogisch, wenn für den Katastrophenschutz andere Maßstäbe gelten würden. Einheitlichkeit sorgt für Klarheit – und für Vertrauen bei den Einsatzkräften.Deshalb unterstützen wir die vorgeschlagene Änderung ausdrücklich. Sie bringt die dringend benötigte Flexibilität zurück in das Gesetz. Sie zeigt Vertrauen in die Träger vor Ort. Und sie ist ein klares Zeichen an alle, die sich im Katastrophenschutz engagieren: Ihr seid wichtig. Ihr werdet gebraucht. Und wir stehen hinter euch – in jedem Alter.Vielen Dank.*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de