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Dagmar Hildebrand: TOP 18: Trauerarbeit für Kinder und Jugendliche ist enorm wichtig
Trauerbegleitung | 22.05.2025 | Nr. 133/25Dagmar Hildebrand: TOP 18: Trauerarbeit für Kinder und Jugendliche ist enorm wichtig Es gilt das gesprochene Wort!Frau Präsidentin,meine sehr geehrten Damen und Herren,die SPD-Fraktion möchte, dass die Landesregierung die Trauerarbeit und Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche nachhaltig fördert und unterstützt. Ihre Fraktion sieht diese Aufgabe auch als Präventionsarbeit an, als Schutz vor kurz- und langfristigen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen.Werte Kolleginnen und Kollegen, damit sprechen Sie einen wichtigen Punkt an. Ja, die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in akuten Trauersituationen ist überragend wichtig. Und ja, die Trauerbegleitung akut sollte landesweit verfügbar sein und auch im Rahmen der Landespräventionsstrategie Berücksichtigung finden. Man muss sich dazu nur einmal klarmachen, wie es für ein Kind, einen Jugendlichen ist, die Mutter oder den Vater zu verlieren – und dann zu erleben, dass der überlebende Elternteil sich nicht in geeigneter Weise um das Kind und ggf. seine Geschwister kümmern kann. Denn klar ist, nicht immer kann eine Trauersituation allein innerhalb einer Familie und zusammen mit Angehörigen bewältigt werden. Insofern ist es richtig und sehr wichtig, dass haupt- und ehrenamtliche Angebote zur Verfügung stehen.Es gibt dazu zum einen ein hospizliches Angebot, in dem auch Trauerbegleitung geleistet werden kann und geleistet wird. Die Finanzierung der professionellen ambulanten Hospizdienste ist im Rahmen des § 39a SGB V über die Krankenkassen geregelt.Die ehrenamtlich koordinierten ambulanten Hospizdienste, die ihre Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, haben in Schleswig- Holstein seit vielen Jahren die Möglichkeit, Fördermittel vom Land Schleswig-Holstein zu beantragen. So können Sie es auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/2931 vom Februar 2025 nachlesen. Seit dem Jahr 2020 sind diese Mittel in die Förderung der Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit Schleswig- Holstein (LKS) integriert und können auf Antrag der Initiativen ausgezahlt werden. Diese Trauerbegleitung gilt nicht als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) oder dem SGB V und erfolgt spendenfinanziert. Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Die Angebote zur Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche, die generell kostenfrei sind, werden ausschließlich durch Spenden oder Drittmittel finanziert. Diese finanziellen Mittel müssen die entsprechend tätigen ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste bzw. ambulanten Hospizdienste für Erwachsene über ihr Fundraising zweckgebunden einwerben. Trauer ist keine Krankheit und gehört als natürlicher Prozess der Bewältigung und Heilung zum Leben. Aus diesem Grund werden Trauerbegleitungen für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht gefördert. Bei privaten Versicherungen ist es durchaus manchmal möglich. Dazu heißt es in der erwähnten Kleinen Anfrage klar: „Die zuschussfähige Förderung ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienste wie auch ambulanter Hospizdienste für Erwachsene nach § 39a SGB V erfolgt ausschließlich für Leistungen im Bereich der Sterbebegleitung.“Darüber hinaus sehen wir auch andere Institutionen in der Pflicht. An dieser Stelle gilt unser Dank den zahlreichen Akteuren im Land, die die Menschen bei ihrer Trauer begleiten und unterstützen. Selbstverständlich gehören auch die Kirchen zu diesen Institutionen, die Trauerarbeit für Kinder und Jugendliche leisten – durchaus auch für Kinder, deren Eltern nicht Mitglied einer der Kirchen sind.Wir bitten um Unterstützung unseres Alternativantrag. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de