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Dagmar Hildebrand: TOP 23: Alleinerziehende stärken!
Situation Alleinerziehender | 22.05.2025 | Nr. 137/25Dagmar Hildebrand: TOP 23: Alleinerziehende stärken! Es gilt das gesprochene Wort!Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,der SSW hat einen durchaus umfassenden Forderungskatalog in seinem vorliegenden Antrag geliefert. Satte 13 Punkte kommen dabei zum Vorschein. Aufgrund der begrenzten Redezeit werde ich einige Punkte herausgreifen.Sie fordern beispielsweise die sukzessive Absenkung der Kita-Gebühren. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die finanzielle Realität unseres Landes hinweisen. Denn für eine Absenkung der Kita-Gebühren bräuchten wir zusätzliche Landesmittel, die aktuell nicht zur Verfügung stehen.Zudem gibt es bereits eine Sozialstaffel die die besondere Situation finanziell schwächer aufgestellter Familien berücksichtigt.Der SSW fordert darüber hinaus den bedarfsgerechten Platzausbau inklusive der Randzeitenbetreuung. Dazu möchte ich klarstellen: Die Bedarfsplanung ist eine bundesgesetzliche Pflicht der örtlichen Träger. Im KiTa-Gesetz ist geregelt, dass die Bedarfe der Eltern hierfür durch die örtlichen Träger zu erfassen sind – und natürlich gilt dies auch bezogen auf die Gruppe der Alleinerziehenden. Das Land Schleswig- Holstein unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe durch digitalisierte Auswertungsmöglichkeiten über die KiTa-Datenbank. Außerdem wird aktuell mit der FH-Kiel ein Tool entwickelt, das die Bevölkerungsentwicklung über die KiTa- Datenbank mit in die Bedarfsplanung einbezieht.Sie fordern auch eine „konkrete Entlastung für Alleinerziehende, etwa durch die Schaffung der Möglichkeit einer wöchentlichen Haushaltshilfe“.Nun, in diesem Zusammenhang gilt: Für definierte Notsituationen zur Unterstützung für Betreuung und Haushalt gibt es bundesgesetzliche Regelungen in § 20 SGB VIII und § 38 SGB V.Ich weise zudem auf einige Vorhaben der neuen Bundesregierung hin: Das umfasst die Ausweitung der Frühen Hilfen auf Familien mit Kindern bis 6 Jahre und die Einführung eines jährlichen Familienbugets für Alltagshelfer zur Entlastung von Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen bei kleinen und mittleren Einkommen.Und abschließend möchte ich noch etwas zu Ihrer Forderung sagen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.Es ist so: Wenn man, wie Sie das fordern, einen Sozialversicherungsschutz ab dem ersten, verdienten Euro gewährt, dann schafft man die Minijobs de facto ab.Natürlich gilt, dass möglichst viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein sollen. Denn eine eigenständige Existenzsicherung allein auf Basis eines Minijobs ist bekanntermaßen nicht möglich. Dennoch haben auch Minijobs ihre Berechtigung. Sie sind ein Instrument für einen flexiblen Arbeitsmarkt. Sie können eine Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt übernehmen und eine Hinzuverdienstmöglichkeit bieten. Das gilt vor allem für Schüler, Studenten und Rentner. Für den Arbeitgeber ermöglichen die Minijobs einen flexiblen Personaleinsatz und die Abdeckung von Auftragsspitzen. Deswegen sollen diese Jobs nicht abgeschafft werden. Denkbar wären dagegen Anreize für eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse.Minijobs sind zudem unerlässlich für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen, was beim Kampf gegen Schwarzarbeit hilft. Somit durchaus eine Win-Win-Situation für Familien, die Beschäftigten und den Staat. Es gibt darüberhinaus jedoch noch viel zu besprechen, weswegen wir für eine Überweisung in den Ausschuss plädieren. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de