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22.05.25 , 15:45 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zur Situation Alleinerziehender

Presseinformation 22.05.2025
Nr. 25-143
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 23 – Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern
Dazu sagt die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Wir dürfen Alleinerziehende nicht aus den Augen verlieren Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich beim SSW dafür, dass wir heute die Situation alleinerziehender Elternteile in den Blick nehmen. Das Thema Alleinerziehende ist wichtig und wird zu oft nebensächlich behandelt. Als alleinerziehende Mutter eines Vierjährigen kann ich sagen: die Alltagsherausforderungen sind enorm. Und viele alleinerziehende Mütter und Väter fühlen sich zerrissen, dazwischen existenzielle Bedürfnisse ihrer Kinder sichern zu müssen und ausreichend Zeit für sie zu haben, für ihr Wohl und ihre gute Entwicklung da sein zu können.
Um das sicherstellen zu können, sind Alleinerziehende stark auf die Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen, mehr als alle anderen. Es ist nicht möglich beides ohne Unterstützung hinzubekommen. Und oft stehen hinter alleinerziehenden Familien sehr individuelle Lebenswege oder Ereignisse, die eine Familie stark erschüttert haben: schmerzhafte Trennungen, lange Erkrankungen und Pflege, Flucht, häusliche Gewalt oder Tod eines Elternteils. Wir hatten eben die Debatte zur Trauerbegleitung.
Die Doppelbelastung alleinerziehender Elternteile entsteht zum einen aus der Tatsache, dass sie das Familieneinkommen und die gesamte Care-Arbeit gleichzeitig erbringen müssen, was ja schon enorm ist! Aber sie entsteht auch dadurch, Trennung, Schmerz, Wut und auch Trauer zu verarbeiten und die eigenen Kinder dabei gut zu begleiten. Der Staat und die Gesellschaft werden diese Doppelbelastung nicht abnehmen können, aber wir sollten zumindest die Bedingungen verbessern, unter denen alleinerziehende Elternteile das alles wuppen.
Die letzte Bundesregierung hat damit begonnen, Familienleistungen zu verbessern: Das Kindergeld ist nun zwischen den Geschwisterkindern einheitlich und von 219 auf 255 Euro angehoben worden, der Kinderfreibetrag ist um etwa 1.200 Euro erhöht worden und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten hat sich unter der Ampel wesentlich verbessert:
Bisher konnten maximal 66 Prozent und bis zu 4.000 Euro jährlich bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Seit Januar sind das bis zu 80 Prozent und bis zu 4.800 Euro, also 400 Euro monatlich. Immerhin. Bringt aber auch nur denjenigen etwas, mit entsprechend hohem Einkommen. Und dazu gehören Alleinerziehende oft nicht. Insbesondere alleinerziehende Frauen und ihre Kinder unterliegen einem sehr hohen Armutsrisiko. Deshalb schlägt der zehnte Familienbericht der Bundesregierung beispielsweise vor, die Berechnung des Unterhaltsvorschusses zu ändern.
Nämlich, dass das ausbezahlte Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte bei der Berechnung anzurechnen ist. Und das völlig zurecht. Denn derzeit wird das Kindergeld einem alleinerziehenden Elternteil, das den Unterhalt vom Jugendamt bekommen muss, zu 100 Prozent in Abzug gebracht, um den Mindestunterhalt auszurechnen. Bei Elternteilen, die den Unterhalt von dem anderen Elternteil bekommen, ist das nur die Hälfte, also 50 Prozent. Warum der Unterschied? Versteht kein Mensch.
Die derzeitige Regelung führt dazu, dass ausgerechnet alleinerziehende Elternteile, die ohne die finanzielle Unterstützung des zweiten Elternteils auskommen müssen, von den Erhöhungen beim Kindergeld nicht profitieren können, weil diese ihnen beim Unterhaltsvorschuss komplett wieder abgezogen werden. Das muss sich ändern!
Und einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Wir brauchen ein Umdenken im Umgangs- und Sorgerecht. Dazu gehört, dass häusliche Gewalt, der Schutz des davon betroffenen Elternteils, meistens die Mütter, und die Mitbetroffenheit der Kinder bei Partnerschaftsgewalt in familienrechtlichen Verfahren anerkannt werden müssen.
Umgang mit beiden Elternteilen ist nicht immer grundsätzlich die beste Variante für das Kindeswohl. Nicht, wenn ein Elternteil gewalttätig ist und Gewalt vorlebt! Und auch das Einigungsgebot zwischen getrennten Eltern ist im Kontext häuslicher Gewalt nicht umsetzbar. Lassen Sie uns gerne tiefer im Sozialausschuss über all diese Fragen sprechen.
Vielen Dank.
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Claudia Jacob | Pressesprecherin presse@gruene.ltsh.de Tel. 0431 / 988 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 sh-gruene-fraktion.de

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