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Annabell Krämer zu TOP 23 "Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend verbessern"
22.05.2025 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 23 "Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend verbessern" In ihrer Rede zu TOP 23 (Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin, Annabell Krämer: „Ich freue mich sehr, dass – nachdem wir Freie Demokraten bereits zwei Anträge eingebracht haben – nun auch der SSW die Alleinerziehenden mit einem Antrag in den Fokus nimmt. Ich finde es richtig und wichtig, dass wir die Probleme, mit denen insbesondere Alleinerziehende konfrontiert sind, weiter beleuchten.Eines ist mir allerdings besonders wichtig. Ich habe im Februar darauf hingewiesen, dass Alleinerziehende erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind und die aktuellen steuerlichen Entlastungsbeträge ab dem zweiten Kind ein Hohn sind. Ab dem zweiten Kind beträgt der jährliche steuerliche Entlastungsfreibetrag lediglich 240 Euro. Bei einem unterstellten durchschnittlichen (nicht Grenz-) Steuersatz von 20 Prozent beträgt der Freibetrag jährlich 48 Euro oder aber vier Euro im Monat. Mein Sohn würde sagen, ein halber Döner! Ich bitte deshalb darum, dass wir dieses Problem nun nicht als eines unter vielen betrachten, dass wir uns als schleswig-holsteinischer Landtag wirklich dafür stark machen, dass dieser Freibetrag – wie von uns im Februar eingebracht – endlich erhöht wird.Es muss einen finanziellen Unterschied geben, wenn Alleinerziehende diese Anstrengungen auf sich nehmen, um den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern oder zu reduzieren. Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend. Selbst in Beschäftigung haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko – ansteigend, je mehr Kinder in einem Haushalt leben. Es muss unser aller Ziel sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen – strukturell aber auch finanziell.Ich möchte noch kurz auf den zweiten Antrag von uns Freien Demokraten zum Thema Alleinerziehende kommen. Und bei der Vorbereitung zu dem heutigen Antrag war ich wirklich sprach- und fassungslos! Vor über eineinhalb Jahren habe ich mich außerordentlich gefreut, dass Sie alle zusammen meiner Auffassung gefolgt sind, dass es möglich sein muss, dass ein alleinerziehendes Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils ein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen können muss. Bisher kann es dieses ohne Zutun des anderen Elternteils in der Regel nicht erfolgen. §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne ‚Taschengeldparagraph‘ genannt. Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können. Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz?Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist. In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt – über die wir bereits mehr als einmal in diesem hohen Hause gesprochen haben. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Wir Parlamentarier waren uns einig, dass wir die Eröffnung eines Taschengeldkontos entbürokratisieren wollen. Was war die Aussage von der CDU-Ministerin von der Decken? Wir brauchen keine Änderung der Gesetze, Alleinerziehende hätten ja die Chance, die Kontoeröffnung gerichtlich einzuklagen. Unfassbar! Sie missachten den Parlamentsbeschluss, indem Sie bis heute keinen Antrag im Bundesrat eingebracht haben. Aus meiner Sicht ist das ein Skandal! Sie will nicht – sie handelt nicht! So ernst meint es die CDU also tatsächlich mit dem Bürokratieabbau! Frau Ministerin, der Beschluss war einstimmig. Ich erwarte Ergebnisse.Zurück zum Antrag des SSW: Bei dem Unterhaltsvorschussgesetz, der Senkung der Kita-Gebühren, dem Ausbau der Ganztagsplätze und den qualifizierten Beratungsangeboten haben Sie mich an Ihrer Seite. Einige Positionen sind allerdings nicht finanzierbar. Es ist nicht richtig, wenn wir unrealistische Hoffnungen wecken. Aber: Bei einer Ausschussüberweisung haben Sie mich im Boot – insbesondere, wenn wir noch einmal über das Taschengeldkonto und den Entlastungsfreibetrag sprechen.“ Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de