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23.05.25 , 13:11 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Das Land muss seiner Vorbildfunktion stärker nachkommen

Presseinformation Kiel, den 23.05.2025

Es gilt das gesprochene Wort


Christian Dirschauer TOP 39 Inklusion in der Landesverwaltung stärken Drs. 20/3213
„Die nackten Zahlen und auch die erwähnten Ergebnisse der Staatenprüfung machen nun mal unmissverständlich deutlich, dass wir nicht zuletzt bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen besser werden müssen.“
Man kann vielleicht darüber streiten, ob die SPD mit diesem Antrag an der einen oder anderen Stelle über das Ziel hinausschießt. Aber bei der Problemdiagnose liegt sie aus meiner Sicht völlig richtig: Es ist wirklich peinlich, dass es das Land Schleswig-Holstein seit Jahren nicht mehr schafft, die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Dienst zu erfüllen. Seit 2021 wird zwar auch von Seiten der Landesregierung die gute Absicht betont - aber eben leider auch eine Ausgleichsabgabe entrichtet, weil man seine Ziele verfehlt. Und wenn wir ehrlich sind, dann gehört noch eine weitere traurige Erkenntnis zur Wahrheit dazu: Denn faktisch ist der Grund dafür, dass diese Bilanz nicht völlig verheerend ausfällt, ja sogar der, dass so mancher Beschäftigte im Landesdienst im Verlauf der Karriere eine Schwerbehinderung erwirbt und so für eine höhere Quote sorgt.
Ich hoffe wir sind uns alle darin einig, dass das Land hier in einer Vorbildrolle ist. Und wenn Sie mich fragen, dann darf es diese Rolle - losgelöst von der Diskussion über bestehende oder notwendige Maßnahmen oder den Aufbau von Doppelstrukturen - gerne noch aktiver ausfüllen. Das sage ich ausdrücklich auch vor dem Hintergrund des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen, die nicht zu Unrecht auf den Fokus-Landesaktionsplan und die hier hinterlegten Maßnahmen verweisen. Denn so richtig dieser Verweis und die Sorge vor Parallelstrukturen auch sein mag: Unterm Strich kann das Land bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in nahezu allen Bereichen noch eine Schippe drauflegen. Diesen Eindruck bestätigen ja gerade auch die recht aktuellen Ergebnisse der Staatenprüfung durch den zuständigen UN-Fachausschuss, auf den die Koalition in ihrem Antrag selbst hinweist.



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Natürlich können wir uns hier und heute vor allem darüber unterhalten, ob wir weitere Aktionspläne, Monitoring Maßnahmen oder ein erweitertes Berichtswesen brauchen, oder ob die bestehenden Strukturen ausreichen. Aber ich denke das wird dem Thema der inklusiven Landesverwaltung kaum gerecht. Denn die nackten Zahlen und auch die erwähnten Ergebnisse der Staatenprüfung machen nun mal unmissverständlich deutlich, dass wir nicht zuletzt bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen besser werden müssen. Deshalb halte ich es für dringend geboten, über die ganz konkreten Hürden und Probleme zu sprechen, die die Menschen mit Schwerbehinderungen bei uns im Land am Zugang zum öffentlichen Dienst hindern. Davon gibt es nämlich bis heute noch mehr als genug. Das zeigen mir Gespräche mit Betroffenen immer wieder und wurde mir vor kurzem auch von der AG der Hauptschwerbehindertenvertretungen bestätigt.
So gibt es zum Beispiel beim Thema Ausschreibungen beziehungsweise mit Blick auf die Auswahlverfahren offenbar bis heute keine landesweite Vernetzung und keine systematische Prüfung. Dies könnte aber enorm dabei helfen, Menschen mit Schwerbehinderung auch über den eigenen behördlichen Tellerrand hinaus unterbringen zu können. Nach meiner Einschätzung könnten Behörden relativ einfach melden, wer verfügbar wäre und andere wiederum, welche Ausschreibungen geplant sind. Leider fehlt es mitunter aber auch noch an Verständnis und Rücksicht im Kollegium, das aus meiner Sicht vor allem von Seiten der Führungsebene vermittelt werden muss. Mir wird hier aber berichtet, dass es zumindest nicht überall die Einsicht in den entsprechenden Schulungsbedarf gibt. Das ist ein großes Problem, das wir dringend durch verbindliche Module und mehr Aufklärung angehen müssen. Dies würde auch dazu beitragen, die noch immer vorherrschenden Vorurteile gegenüber schwerbehinderten Menschen abzubauen. Denn faktisch sind diese Menschen beispielsweise weder öfter krank noch weniger belastbar als alle anderen. Sofern Sie an den jeweils richtigen, für sie passenden Stellen eingesetzt werden.
Ich denke wir können also ganz grundlegend festhalten, dass noch viele Schritte notwendig sind, wenn wir uns dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft und damit eben auch einer inklusiven Landesverwaltung zumindest weiter nähern wollen. Das ist alles andere als ein Selbstgänger. Und nicht zuletzt mit Blick auf den Fokus-Landesaktionsplan muss uns daher klar sein, dass dieser stetig weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen und Bedarfe angepasst werden muss. Ohne diesen Willen zur Weiterentwicklung und ohne ein insgesamt hohes Ambitionsniveau der Landesregierung werden wir auch bei der der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben nicht wirklich weiterkommen. Das ist die absolute Grundvoraussetzung. Und hieran werden wir die Landesregierung auch in Zukunft immer wieder erinnern.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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