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Barrieren abbauen: Schlichtungsstelle nach dem LBGG geht an den Start
05.06.2025Barrieren abbauen: Schlichtungsstelle nach dem LBGG geht an den StartIm Frühjahr 2022 trat das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist der Auftrag, eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu errichten. Diese nimmt ab dem 10. Juni ihre Tätigkeit auf.Menschen mit Behinderungen oder deren Verbände können sich an die unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz verletzt fühlen. Mit dem kostenfreien Schlichtungsverfahren soll eine rasche Einigung ermöglicht werden. Das LBGG enthält spezielle Regelungen gegen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts. Kernstück des Gesetzes neben dem allgemeinen Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Dabei bietet die Schlichtungsstelle die Möglichkeit, bei Konflikten um diese Rechte gegenüber dem Träger der öffentlichen Verwaltung außergerichtlich zu lösen.„Ich freue mich sehr, dass die Schlichtungsstelle nun ihre Arbeit aufnehmen wird“, so die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaels Pries heute in Kiel. „Sie bietet eine unabhängige Anlaufstelle für Einzelpersonen und Verbände, um bestehende Barrieren und Benachteiligungen gezielt abzubauen und zu beseitigen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beteiligten und mit professioneller Unterstützung Lösungen zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist ein niederschwelliges Angebot, um langfristig und nachhaltig eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft zu fördern.“Durch die Landesverordnung über die Schlichtungsstelle nach dem LBGG (Landesbehindertengleichstellungsschlichtungsverordnung - LBGleiSchlVO), die zum 2. August 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Einzelheiten über die Geschäftsstelle, die Besetzung der Schlichtungsstelle und das Schlichtungsverfahren geregelt. Die Schlichtungsstelle ist mit zwei neutralen Mitarbeitenden besetzt, die in jeder Phase des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinwirken.Informationen zur Schlichtungsstelle und dem Schlichtungsverfahren auf unserer Webseite.Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624, dirk.mitzloff@landtag.ltsh.de Die Landesbeauftragte im Internet: www.inklusion.sh