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17.06.25 , 15:44 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung im Juni

Nr. 52 / 17. Juni 2025


Themen der Plenarsitzung: Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen, Konzepte für Zukunftsinvestitionen, Kürzungen beim WiPo-Unterricht, Demenzplan in Schleswig-Holstein und der Verfassungsschutzbericht 2024

Zu seiner 33. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 18. Juni, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Bitte an die Landesregierung, einen verbindlichen Rahmen für die Nutzung digitaler Endgeräte an den Schulen zu schaffen, die Forderung, konkrete Investitionskonzepte für die Bereiche Kinderbetreuung, Bildung, Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung, Arbeitsplätze und Klimaschutz vorzulegen, die Anträge, die Kürzung beim WiPo-Unterricht schnellstmöglich zurückzunehmen und den Demenzplan in Schleswig-Holstein zeitnah weiterzuentwickeln sowie der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Mittwoch, 18. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 31: Maschinen an für den Schleswig-Holstein-Pakt: Jetzt in die Zukunft investieren – Kinderbetreuung, Bildung, Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung, Arbeitsplätze und Klimaschutz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3315), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 2


Die oppositionelle SPD-Fraktion erneuert ihr Angebot an die schwarz-grüne Landesregierung, einen „Schleswig-Holstein-Pakt“ zu schließen. Nachdem dies im vergangenen Jahr nach der Corona-Krise nicht zustande gekommen war, bekräftigen die Sozialdemokraten jetzt ihr Zusammenarbeitsangebot. Erneut geht es dabei um die Verwendung von Investitionen ‒ aktuell um jeweils etwa 280 Millionen Euro, die in den nächsten zwölf Jahren aus dem Milliarden schweren Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes nach Schleswig-Holstein fließen. Darüber hinaus darf das Land aufgrund der gelockerten Schuldenbremse neue Kredite aufnehmen.
„Jetzt ist die historische Chance da, eine Investitionsoffensive zu starten. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, jetzt endlich die Idee eines Schleswig-Holstein-Pakts aufzugreifen“, betont die SPD in ihrem Antrag. Konkret werden Investitionsbedarfe bei Kinderbetreuung, Wohnungsbau, Bildung, Gesundheitsversorgung und Klimaschutz genannt und zugleich auf die schwierige Kassenlage in vielen Kommunen des Landes hingewiesen.
Zur Begründung des Antrags verweist die SPD-Fraktion unter anderem auf den Infrastrukturbericht der Landesregierung, der einen Investitionsbedarf in Höhe von fast 16,7 Milliarden Euro bis 2040 aufzeigt. Davon seien 6,1 Milliarden Euro noch nicht in der Finanzplanung der Landesregierung enthalten. Bei der Vorstellung des Antrags Mitte Juni warnte SPD-Fraktionschefin Serpil Midyatli davor, mit dem Geld vom Bund nur alte Schuldenlöcher zu stopfen. Nötig seien vielmehr zielgerichtete Investitionen. „Wir sind bereit, Prioritäten zu setzen“ und diese in den Schleswig- Holstein-Pakt einzubringen, sagte sie.
Unterdessen hat auch Landesrechnungshof-Präsidentin Gaby Schäfer dazu aufgerufen, die neuen Vergütungsmöglichkeiten für zusätzliche Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft einzusetzen. „Die neuen Kreditmöglichkeiten ‒ immerhin rund 800 Millionen Euro pro Jahr für Schleswig- Holstein ‒ dürfen weder direkt noch indirekt für konsumtive Zwecke genutzt werden“, betonte die Präsidentin Ende vergangener Woche.


TOP 29 und 30: Gemeinsame Beratung: a) Mündlicher Bericht: Nutzung mobiler Endgeräte an Schule einschränken, Digitalität an Schule zeitgemäß, wirkungsvoll und mit Augenmaß gestalten, b) Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen einschränken und pädagogisch sinnvoll regeln, Anträge der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3313 und 20/3314), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
An Grundschulen sind Smartphones für die Kinder bereits weitgehend untersagt. Nun bitten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen die Landesregierung per Antrag um einen mündlichen Bericht zu geplanten Einschränkungen der Nutzung der Geräte an weiterführenden Schulen. In einem weiteren Antrag fordern sie eine landesweite Regelung, unter Einbeziehung von Schüler- und Elternvertretungen sowie der Lehrkräfte solle ein „verbindlicher Rahmen“ für die Klassenstufen 5 bis einschließlich 9 schulgesetzlich vorgegeben werden, heißt es in dem Antrag.
Hintergrund seien die „negativen Auswirkungen digitaler Endgeräte auf Konzentration und Schulklima“. Im Unterricht sollen mobile Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken mit ausdrücklicher 3


Erlaubnis der Lehrkraft aber weiterhin eingesetzt werden können, damit „Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, digitale Medien kompetent, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen“. Auch in begründeten Not- oder Ausnahmesituationen soll eine Nutzung möglich bleiben.
Smartphones lenkten ab und störten die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler, sagte Martin Balasus, bildungspolitischer Sprecher der CDU. Die Geräte seien Schauplatz für Mobbing und behinderten die soziale Interaktion. „Kinder und Jugendliche sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und in den Pausen gemeinsam Zeit verbringen, miteinander schnacken, spielen, sich bewegen oder in Ruhe Kraft tanken.“
Eine Überblicksstudie der Universität Augsburg kommt nach Balasus' Angaben zu dem eindeutigen Ergebnis, dass ein Smartphone-Verbot das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler messbar verbessere. „Das Wohlbefinden hat einen wesentlichen Einfluss auf den Lernerfolg. Ich habe die Hoffnung, dass als Folge eines Smartphone-Verbots auch die schulischen Leistungen besser werden könnten“, so der Bildungspolitiker.
Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW ist es sinnvoll, die Nutzung von Handys in der Schule einzuschränken. „Handys stellen in den Schulen immer mehr einen massiven Störfaktor dar“, sagte Landesgeschäftsführer Bernd Schauer. „Uns erscheint daher mittlerweile eine einheitliche Regelung für ein rechtssicheres und altersgerechtes Handyverbot sinnvoll.“ Wichtig seien aber auch Maßnahmen in der Schule zur Steigerung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern. Dafür bräuchten die Lehrkräfte mehr Zeit. Älteren Schülern müsse die Schule selbstverständlich mehr Eigenverantwortung zubilligen. In der Oberstufe wäre ein striktes Handyverbot absurd, so Schauer.
Nach Überzeugung des SPD-Abgeordneten Martin Habersaat lösen Verbote keine Probleme. „Aber sie unterdrücken Symptome und kosten nichts. Das erklärt, warum sich CDU-Bildungspolitik 2025 diesen Schwerpunkt setzt.“


TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/3279), geplanter Aufruf 11:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 4: Große Anfrage "Förderprogramme in Schleswig-Holstein", Große Anfrage der Fraktion der FDP (Drs. 20/2429), Antwort der Landesregierung (Drs. 20/3131), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
117 Fragen und 211 Seiten Antwort, überwiegend in Tabellenform: Das ist der Umfang der Großen Anfrage, die die FDP zum Thema „Förderprogramme in Schleswig-Holstein“ gestellt hat.
Eine Erkenntnis: Im Lande gibt es eine „vielfältige Förderlandschaft“, wie das Finanzministerium es ausdrückt. Eine koordinierende Stelle bei der Landesregierung besteht jedoch nicht: „In Schleswig- Holstein existiert kein zentrales Förderprogramm-Management, vielmehr verfahren angesichts der 4


Komplexität der Förderlandschaft die jeweils zuständigen Ressorts in Eigenverantwortung.“ Die Ministerien haben teilweise unterschiedliche Definitionen von „Förderprogrammen“.
Auch eine ressortübergreifende Förderstrategie besteht den Angaben zufolge nicht: „Alle Förderprogramme folgen den durch die Landesregierung vorgegebenen politischen Zielsetzungen. In diesem Rahmen prüfen die Ressorts in ihrer eigenen Verantwortung jeweils, welche Förderbedarfe in den einzelnen Themenbereichen bestehen.“
Insgesamt spricht die Landesregierung von 355 Förderprogrammen. Dazu gehören 90 Programme des Bundes, 99 EU-Projekte und 51 Aktivitäten „anderer Gebietskörperschaften oder sonstiger Förderinstitute“. Seit der Landtagswahl 2022 hat sich die Zahl der Programme um 19 Prozent erhöht. Seit 2014 hat sich deren Anzahl sogar mehr als verdoppelt.
Die Ministerien engagieren sich unterschiedlich stark. So hat sich die Zahl der Förderprogramme, für die das Sozialministerium zuständig ist, seit 2014 von 43 auf 99 erhöht. Beim Umweltministerium gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 50 auf 94 und beim Bildungsministerium von 26 auf 61. Nur wenige solcher Projekte gibt es dagegen bei der Staatskanzlei und im Justizministerium.


TOP 13: Demenzplan in Schleswig-Holstein zeitnah weiterentwickeln, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3288), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW fordert die Landesregierung auf, den 2013 erarbeiteten Demenzplan des Landes weiterzuentwickeln und die darin empfohlenen Maßnahmen neu zu bewerten und gegebenenfalls zu überarbeiten. „Ziel muss es sein, der zunehmenden Zahl von Menschen, die von einer Demenz betroffen sind, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in häuslicher Umgebung zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu entlasten“, heißt es in dem entsprechenden Antrag des SSW. So sei etwa ein stärkerer Fokus auf die Situation von Menschen mit Migrationshintergrund und Sprachbarrieren geboten.
Der 2013 ins Leben gerufene „Demenzplan für Schleswig-Holstein“ nennt 80 Ziele und Empfehlungen – Hilfen für Kranke und ihre Angehörigen, Tipps für Kommunen, ein breites Versorgungsangebot, neue Wohnformen oder eine Vertiefung des Themas in der Pflegeausbildung. Die landesweite Koordinierung der Hilfsangebote übernimmt das Kompetenzzentrum Demenz, das bei der Alzheimer-Gesellschaft angesiedelt ist und das vom Land gefördert wird. Laut dem Kompetenzzentrum leben in Schleswig-Holstein über 68.000 Menschen mit einer Demenz. Pro Jahr erkranken ungefähr 400.000 Menschen neu an einer Demenz. Hauptursache für eine dementielle Erkrankung ist das Alter.


TOP 6: Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3214), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 5


Nicht nur in Schleswig-Holstein sorgen steigende Zahlen bei den Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum für Diskussionen. Zwar sind viele dieser Kündigungen rechtens und erfolgen, weil Eigentümer selbst Wohnraum benötigen und auf dem angespannten Markt keine passende Alternative finden. Gleichzeitig wird aber kritisiert, dass die gesetzlichen Regelungen auch missbräuchlich genutzt werden, um Mieterinnen und Mieter zu verdrängen und Wohnungen anschließend teurer neu zu vermieten. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) sprach sich zuletzt für härtere Strafen bei missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen aus und rief auch Schleswig-Holstein dazu auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Hamburg zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion greift dieses Anliegen auf und fordert in einem Antrag (Drucksache 20/3214), dass sich die Landesregierung der Initiative anschließt. Ziel ist eine sozialere Ausgestaltung des Eigenbedarfsrechts. Dazu sollen unter anderem der berechtigte Personenkreis eingeschränkt, Kündigungsfristen verlängert, die Begründungspflichten der Vermieter ausgeweitet und die Beweislast zugunsten der Mieterinnen und Mieter verändert werden. Außerdem sollen Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen nach Wohnungskauf eingeführt und klare Regelungen zur Entschädigung bei missbräuchlichem Vorgehen geschaffen werden.
„Es geht darum, langjährige Mieter vor dem Verlust ihres Zuhauses zu schützen“, sagte SPD- Abgeordneter Thomas Hölck laut Medienberichten. Viele Betroffene empfänden eine Kündigung als existenzbedrohend, weil Ersatzwohnungen kaum noch zu finden seien.


TOP 9 und 15: Gemeinsame Beratung: a) Gastronomie stärken, b) Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig – Schwarz-Grün darf das Gastro-Sterben nicht weiter in Kauf nehmen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3284), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3290), geplanter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die von Schwarz-Rot in Berlin geplante Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ist in Schleswig-Holstein umstritten. Während die Fraktionen von SPD und FDP in Kiel das Vorhaben unterstützen und in zwei getrennten Anträgen die Landesregierung auffordern, im Bundesrat der Absenkung zuzustimmen, warnt Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) vor Mindereinnahmen für das Land.
Wie auch im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart wollen CDU, CSU und SPD die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie vom 1. Januar 2026 an dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent reduzieren. Während der Corona-Krise mit Beschränkungen und Schließungen galt der ermäßigte Steuersatz als Hilfe für die Gastro-Betriebe schon einmal. Die Sonderregelung lief aber Ende 2023 wieder aus. Die Absenkungsvorhaben ist Teil des von der Bundesregierung angeschobenen Sofortprogramms zur Stärkung der Wirtschaft – die Koalition will Tempo machen, um rasch die Stimmung im Land zu verbessern. Die Mehrwertsteuersenkung soll noch vor der Pause von Bundestag und Bundesrat passieren. 6


TOP 10 und 12: Gemeinsame Beratung: a) Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig – Schwarz-Grün darf Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht blockieren, b) Pendler:innen entlasten – Entfernungspauschale auf 38 Cent erhöhen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3285), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3287), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die in Schleswig-Holstein in der Opposition befindlichen Fraktionen von SPD und FDP begrüßen in zwei getrennten Anträgen den Plan der Bundesregierung, die Pendlerpauschale erhöhen zu wollen und fordern die Landesregierung auf, entsprechend im Bundesrat zuzustimmen. Die Erhöhung soll zeitgleich mit der Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. CDU/CSU und SPD haben laut Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht wird.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider sieht sowohl eine Erhöhung der Pendlerpauschale als auch die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer kritisch. „Wir sind uns alle einig, dass wir die Wirtschaft stärken müssen, aber die Maßnahmen müssen in der Breite wirken“, sagte die Grünen-Politikerin Ende Mai. Eine höhere Pendlerpauschale begünstige vor allem längere Autofahrten, was langfristig zu einer Verschärfung des Klimawandels beitrage. Das Erhöhungsvorhaben ist Teil des von der Bundesregierung angeschobenen Sofortprogramms zur Stärkung der Wirtschaft – die Koalition will Tempo machen, um rasch die Stimmung im Land zu verbessern. Die Erhöhung der Pendlerpauschale soll noch vor der Pause von Bundestag und Bundesrat passieren.
Die FDP-Fraktion argumentiert in ihrem Unterstützungsantrag für die Entfernungspauschale mit „einer spürbaren Entlastung vieler Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die jeden Tag zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln“ – und das unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Die SPD schreibt: „Auch, weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist, werden die meisten Pendler:innen noch eine lange Zeit auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein, vor allem in den Randzeiten und im ländlichen Raum.“


TOP 11: Mündlicher Bericht zur Stabilisierung der Kommunalen Finanzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3286), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung soll darlegen, wie sie die Finanzlage der schleswig-holsteinischen Kommunen stabilisieren will. Das fordert die FDP mit Blick auf wachsende Herausforderungen für Städte, Kreise, Ämter und Gemeinden, etwa den Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 und die rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen. Die Freidemokraten verweisen darauf, dass die Kommunen einen Anspruch auf einen Teil der Investitionsmittel des Bundes haben – Bundestag und Bundesrat haben im März den Weg für eine Sanierung der deutschen Infrastruktur mit bis zu 500 Milliarden Euro geebnet. Ein weiterer Punkt auf der FDP- Fragenliste ist die „Stärkung des FAG“, des Kommunalen Finanzausgleichs. Dessen Volumen betrug im Jahr 2024 rund 2,2 Milliarden Euro. 7


Zuletzt hatten Kommunalvertreter auf ihre schwierige finanzielle Lage aufmerksam gemacht. So habe das Finanzierungsdefizit der städtischen Haushalte im Jahr 2024 bei knapp einer Milliarde Euro gelegen, wie der Städteverband mitteilte. Die jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzung hätten die Einnahmeerwartung noch einmal reduziert, so dass auch für 2025 mit erheblichen Minusbeträgen zu rechnen sei. Die Kommunen im Norden können laut der Mai-Schätzung mit Steuereinnahmen in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro planen. Das sind 149 Millionen Euro weniger als im vergangenen Oktober geschätzt. Für die Jahre 2026 bis 2029 sind demnach weitere Rückgänge zu erwarten. Als Reaktion haben Norderstedt und Kiel Haushaltssperren verhängt.
Ein Grund für die finanzielle Schieflage vieler Kommunen sind auch die zuletzt sinkenden Gewerbesteuereinnahmen. Im Jahr 2024 ist das Gewerbesteueraufkommen im Lande laut Statistikamt Nord gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent auf 2,24 Milliarden Euro gesunken. Im laufenden Jahr wird ein weiterer Rückgang befürchtet.
Insgesamt betrug der Schuldenberg der schleswig-holsteinischen Kommunen Ende 2023 rund 4,2 Milliarden Euro. Das waren 4,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Allerdings gibt es innerhalb der kommunalen Landschaft große Unterschiede: Von den 1.104 Gemeinden zwischen Nord- und Ostsee waren 309 laut Statistikamt schuldenfrei. Unter den 15 Kreisen und kreisfreien Städten hat allein der Kreis Stormarn keine Verbindlichkeiten bei Banken und Sparkassen in seinem Kernhaushalt.


Donnerstag, 19. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 22: Kürzung beim WiPo-Unterricht schnellstmöglich zurücknehmen, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/3302 neu 2. Fassung), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die von der früheren Bildungsministerin Karin Prien (CDU) geplanten Kürzungen beim Unterrichtsfach Wirtschaft und Politik (WiPo) in der Oberstufe sorgen weiter für politische Debatten. FDP, SPD und SSW fordern in einem gemeinsamen Antrag, die Kürzungspläne vollständig zurückzunehmen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte nach einer Schülerdiskussion bei „dialogP“ in der vergangenen Woche bereits ein Umdenken signalisiert.
Nach Medienberichten lobte Günther die Argumente der Schülerinnen und Schüler und kündigte Gespräche mit Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) an. „Die Argumente, die für den WiPo- Unterricht vorgebracht wurden, haben mich sehr beeindruckt“, sagte Günther im Anschluss an die Diskussion. Neben der Rücknahme der Kürzungen steht nun auch eine mögliche Stärkung des WiPo-Unterrichts im Raum.
Der Antrag der Oppositionsfraktionen begrüßt die Einsicht des Ministerpräsidenten und unterstützt das Bekenntnis „zur Wiederaufstockung der Stundenzahl im Unterrichtsfach Wirtschaft und Politik 8


(WiPo) an den Oberstufen der schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien.“ Die Umsetzung müsse nun schnellstmöglich erfolgen.


TOP 23: Zivil- und Katastrophenschutz konsequent stärken, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD uns SSW (Drs. 20/3303 neu 2. Fassung), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Waldbrände, Hitzewellen, Sturmfluten, Hochwasser und Starkregen betreffen zunehmend auch Schleswig-Holstein. Deswegen hat die Landesregierung im August 2021 einen Zehn-Punkte-Plan aufgelegt, um den Bevölkerungsschutz zu stärken. Das Land soll sich demnach auch für Bedrohungen aus dem Cyberraum und größere, länger anhaltende Stromausfälle wappnen. FDP, SPD und SSW im Landtag loben nun diesen Schritt, machen aber auch Defizite bei der Umsetzung aus.
So müsse das angekündigte Lage- und Kompetenzzentrum „zügig auf den Weg gebracht“ werden, fordern die Oppositionsfraktionen. Auf dieser „neuen Kommandobrücke für Krisen und Katastrophen“, wie es das Innenministerium ausdrückt, sollen das Land, das Technische Hilfswerk THW und der Landesfeuerwehrverband zusammenarbeiten. Auch das vorgesehene „Portal zur Risiko- und Krisenkommunikation“ sei noch nicht vollendet, monieren die Antragsteller, ebenso wie der Ausbau der Wasserwacht, der Aufbau von Schutzräumen und die „Blackout-Prävention“. FDP- Fraktionschef Christopher Vogt hat sich im April in den Medien darüber hinaus für Zivilschutzübungen in Schulen ausgesprochen. Vertreter des Landkreistages haben öffentlich „klare Ansagen“ vom Land bei diesem Thema gefordert.
Der Zehn-Punkte-Plan des Landes sieht unter anderem vor, die Warnung und Information der Bevölkerung zu verbessern, Fahrzeuge und Ausrüstung zu modernisieren, Waldbrandbekämpfung und Hochwasserschutz zu stärken, die Katastrophenschutz-Ausbildung zu intensivieren und Kritische Infrastruktur zu schützen. In der Finanzplanung sind zwischen 2021 und 2030 insgesamt 77 Millionen Euro für diese Zwecke reserviert. Im April dieses Jahres hat die Landesregierung eine „Taskforce“ ins Leben gerufen, der auch die Bundeswehr, die Landespolizei, die Kommunalen Landesverbände, das Technische Hilfswerk, der Landesfeuerwehrverband, die Hilfsorganisationen und die Industrie- und Handelskammer angehören.
Laut Innenministerium engagieren sich in Schleswig-Holstein rund 80.000 Menschen in den Organisationen des Katastrophenschutzes. Dazu gehören neben den Feuerwehren und dem THW beispielsweise die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter- Samariter-Bund (ASB), der Malteser-Hilfsdienst oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).


TOP 36: Bericht zum e-Sport in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2571), Bericht der Landesregierung (Drs. 20/3028) geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 9


TOP 14: Modernes Arbeitszeitrecht auch für schleswig-holsteinische Beamtinnen und Beamte – Langzeitkonten jetzt einführen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3289), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 18: Geschlechtersensible Medizin in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3293), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Unterschiede zwischen den Geschlechtern spielen in der medizinischen Versorgung bislang häufig nur eine untergeordnete Rolle. Dabei reagieren Frauen und Männer unterschiedlich auf Krankheiten und Medikamente, betont die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (Drucksache 20/3293). Ursache sei laut dem Papier unter anderem, dass die medizinische Forschung lange Zeit überwiegend auf männliche Durchschnittskörper ausgerichtet war.
Kern des Antrags sind unter anderem eine bessere Datenerhebung zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsunterschieden, die Förderung entsprechender Forschungsprojekte und eine stärkere Berücksichtigung des Themas in der Ausbildung der Gesundheitsberufe. Vorgesehen ist auch die Einrichtung eines Lehrstuhls für geschlechtersensible Medizin. Bis dahin soll bereits ein Wahlfach für Medizinstudierende eingeführt werden. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Anpassung der Approbationsordnung einzusetzen
Laut Schleswig-Holsteinischer Landeszeitung betonen die SPD-Abgeordneten, dass insbesondere Frauen bislang häufiger benachteiligt seien, etwa bei Diagnosen oder der Wirkung von Medikamenten. Unterstützung für das Anliegen kommt grundsätzlich auch von anderen Fraktionen: So erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Jasper Balke, bereits im vergangenen Jahr im Plenum: „Gendermedizin ist ein wichtiger Forschungsbereich, nicht nur für Frauen und LGBTQI+ Personen, sondern für alle Menschen.“


TOP 41: Verfassungsschutzbericht 2024, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/3282), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holsteins Verfassungsschützer registrierten im vergangenen Jahr insgesamt einen deutlichen Anstieg politisch motivierter Straftaten. Laut dem aktuellen Bericht stieg deren Zahl in 2024 im Vorjahresvergleich um 54,3 Prozent auf 2.677 Fälle an. Das war den Angaben zufolge der bisherige Höchstwert, entspreche aber dem Bundestrend. Besonders starken Zulauf ist laut dem Verfassungsschutzbericht, der im Plenum beraten werden soll, bei „Reichsbürgern“ und sogenannten Selbstverwaltern zu beobachten – von 700 auf etwa 800 Personen.
Bei der öffentlichen Vorstellung des Berichts Anfang Juni wurde hervorgehoben, dass Experten mit großer Sorge die Einflussnahme von Extremisten auf Jugendliche in Schleswig-Holstein über Plattformen wie Tiktok, Youtube oder Instagram beobachten. Junge Menschen radikalisierten sich im Netz, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). „Das ist ein riesengroßes Problem unserer Gesellschaft.“ Diese Einflussnahme gebe es dem zufolge nicht nur durch Islamisten, 10


sondern in allen Bereichen des Extremismus, sagte Sütterlin-Waack. Im Bereich der Radikalisierung sei diese Entwicklung deutlich zu verzeichnen.
Der Rechtsextremismus bildete zuletzt den Schwerpunkt der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Zwar sank die Zahl der registrierten Rechtsextremisten im Land um 20 auf 1.180. Weiterhin gelten jedoch 350 als gewaltbereit. 2024 wurden 1.516 Straftaten erfasst (2023: 975). Das entspricht einem Anstieg um 55,5 Prozent. Die Anzahl der rechten Gewalttaten ging im Vorjahresvergleich zwar um 16 auf 65 Taten zurück. Dies ist laut Verfassungsschutz auf eine Rechtsrock- Veranstaltung in Neumünster im März 2023 zurückzuführen mit allein 23 Gewaltdelikten.
Im Bereich Linksextremismus erfassten die Verfassungsschützer im vergangenen Jahr 265 Straftaten (2023: 137). Es gab 27 Gewaltdelikte. Dem Spektrum werden weiterhin etwa 745 Menschen zugerechnet. Vom islamistischen Terrorismus geht eine hohe abstrakte Gefährdung aus. Der Verfassungsschutz rechnet dem Islamismus insgesamt 820 Personen zu. Der Salafismus bleibt mit etwa 700 Menschen die verbreitetste islamistische Strömung.


TOP 19: Erkenntnisse aus Schuleingangsuntersuchungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine stärkere Förderung der Kindergesundheit nutzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3297), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD-Landtagsfraktion fordert per Antrag von der Landesregierung, dass sie die Schuleingangsuntersuchungen besser nutzt. Alle Kinder sollen untersucht werden, damit man frühzeitig Probleme erkennt. Die Ergebnisse sollen regelmäßig veröffentlicht werden – und zwar direkt in dem Schuljahr, in dem die Untersuchungen stattfinden. Auf dieser Grundlage soll die Landesregierung gezielt Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Bildung der Kinder entwickeln und dem Landtag zur Entscheidung vorlegen.
Besonders wichtig ist der SPD, dass Kinder in schwierigen Lebenslagen gezielt gefördert werden. Dazu zählen Kinder aus Familien mit wenig Geld, geringem Bildungsstand oder schwieriger sozialer Lage. Diese Kinder sind oft gesundheitlich und in ihrer Entwicklung benachteiligt. Durch gezielte Maßnahmen müsse man ihre Chancen auf einen guten Start in die Schule und ins Leben verbessern. Bildungsgerechtigkeit soll so gestärkt werden.
Schuleingangsuntersuchungen seien laut Antrag das wichtigste Instrument, um die Entwicklung der Kinder im Land zu beobachten. Besonders gelte das, solange es noch kein verbindliches Screening für alle Kinder im Vorschulalter gibt. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst prüfe unter anderem das Seh- und Hörvermögen, die Sprache, Motorik, Koordination, das Denkvermögen und den allgemeinen Gesundheitszustand.
Die Corona-Pandemie hab gezeigt, wie wichtig diese Untersuchungen sind, heißt es im SPD- Antrag. Viele Kinder hätten in dieser Zeit Rückschritte gemacht. Doch nicht alle Kreise und Städte in Schleswig-Holstein führten die Untersuchungen bei allen Kindern durch. Die SPD fordert deshalb, dass alle Kinder untersucht werden – flächendeckend und einheitlich. Nur so könne man erkennen, wo Hilfe gebraucht wird und wie sich die Kindergesundheit im Land entwickelt. 11


Die Auswertung der Daten zeige seit Jahren, dass Kinder aus Familien mit niedrigem Bildungsstand besonders häufig betroffen sind, häufiger Probleme in Bereichen wie Motorik, Aufmerksamkeit oder Zahlenverständnis auftreten. Diese Defizite können sich negativ auf ihren späteren Schulweg auswirken. Das Bundesprogramm „Startchancen“ biete hier erste Hilfe, reiche aber nicht aus. Das Land müsse eigene, umfassende Maßnahmen entwickelt, um allen Kindern faire Chancen zu bieten.


TOP 20: Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen: Der Plan muss auf den Tisch, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3300), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 24: Kommunen unterstützen – Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen in Zuständigkeit des Landes umsetzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3304), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP fordern von der Landesregierung, Kommunen bei der Unterbringung von ausreisepflichtigen Straftätern und Gefährdern zu entlasten und „ein Konzept zur Betreuung und Beaufsichtigung unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen in Zusammenhang mit dieser Personengruppe zu erarbeiten“. So könne das Land nach der jüngsten Änderung des Landeaufnahmegesetzes für Einzelfälle mit herausragendem Interesse, etwa bei Mehrfachstraftäterinnen und -straftäter, selbst Verantwortung übernehmen, heißt es zur Begründung.
Unklar bleibe allerdings weiter die Frage der Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer, die nicht bereits in einer Einrichtung des Landes untergebracht sind oder sich beispielsweise in Haft befinden. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die SPD und FDP in ihrem Antrag dafür aus, dass das Land generell für die Unterbringung und Betreuung von straffälligen Ausreisepflichtigen zuständig sein soll.
„Die zentrale Unterbringung würde zum einen die organisatorische Durchführung von Abschiebungen dieser Personengruppe erleichtern, zum anderen aber sicherstellen, dass diese Personengruppe ´im Blick´ behalten wird und damit ein wichtiger Beitrag zur Kriminalprävention geleistet wird“, argumentieren die Oppositionsfraktionen. Dies sei auch ein Resultat der Aufarbeitung der Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt im Januar 2023 gewesen.


TOP 25: Bericht zur Umsetzung des novellierten Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) und zu den Ergebnissen der KiTaG-Dialogveranstaltungen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3305), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 12


Freitag, 20. Juni, 10 bis 15 Uhr

TOP 7: Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3215), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Zu viel Bürokratie, zu viel Zeitaufwand und zu hohe Kosten – diese Punkte stehen nach Ansicht der Fraktionen von CDU und Grünen der Modernisierung und dem Ausbau der Schieneninfrastruktur und nachfolgend einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Mobilität in Schleswig-Holstein entgegen. In ihrem Antrag fordern die Regierungsfraktionen nun von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für gesetzliche Anpassungen und Schritte der Entbürokratisierung einzusetzen.
Zu den geforderten Reformen gehört eine Vereinfachung und Beschleunigung von planungsrechtlichen Verfahren über eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), um unter anderem den Neu- oder Umbau von Bahnsteigen und den Bau von Stationen, Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung oder die Elektrifizierung von Bahnstrecken schneller umzusetzen. Der Lärmschutz soll durch die Einführung verbindlicher Lärmgrenzwerte für neue Schienenfahrzeuge im Personenverkehr besser gewährleistet werden.
Des Weiteren wird in dem Antrag eine Vereinfachung der Wirtschaftlichkeitsprüfung verlangt, über Pilotprojekte sollen Vorschläge zur Vereinfachung des Regelwerks abgeleitet werden. Hierdurch könnten „wichtige Vorhaben deutlich beschleunigt, finanzielle Mittel effizienter eingesetzt und die Akzeptanz der Maßnahmen gesteigert werden“, heißt es in dem Antrag. Alle genannten Maßnahmen entsprächen „in ihrer Zielrichtung den Empfehlungen zur Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse, wie sie unter anderem von der Verkehrsministerkonferenz im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Hochleistungskorridore und von der Beschleunigungskommission Schiene formuliert wurden“.


TOP 26: Tier- und Artenschutz ernst nehmen – Finanzierung von Auffang- und Betreuungsstationen sichern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3306), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Haushaltsplan 2025 sind die Zuwendungen für den Betrieb von Betreuungsstationen für verletzte oder kranke Wildtiere gestrichen worden. Das möchte die FDP nun mit ihrem Antrag rückgängig machen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, die Mittel wieder bereitzustellen. Nur so könne eine „stabile und verlässliche Grundlage für die Versorgung, Unterbringung und medizinische Betreuung sichergestellt“ werden. Zudem solle die Zusammenarbeit von Land und Kommunen mit anerkannten Einrichtungen in diesem Bereich gestärkt werden. 13


„Auffang- und Betreuungsstationen übernehmen eine unverzichtbare Aufgabe für den Tier- und Artenschutz in Schleswig-Holstein“, heißt es in der Begründung. Eine verlässliche Finanzierung sei notwendig, die Streichung der Mittel setze hingegen „ein falsches Signal“.


TOP 27: Bericht zur Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3311), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 28: Freie Forschung kennt keine Grenzen – Wissenschaftsfreiheit verteidigen, transatlantisch denken, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3312), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 35: Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig- Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/2993), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 37: Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/3207), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 38: Bericht zur Umsetzung und Arbeit der Kompetenzteams Inklusion, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2579), Bericht der Landesregierung (Drs. 20/3229), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 14


Reihenfolge der Beratung der 33. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 18. Juni 2025 31 Maschinen an für den Schleswig-Holstein-Pakt: Jetzt in die Zukunft 30 10:00 investieren – Kinderbetreuung, Bildung, Wohnungsbau, Gesund- heitsversorgung, Arbeitsplätze und Klimaschutz 29+30 Gemeinsame Beratung 42 10:30 a) Mündlicher Bericht: Nutzung mobiler Endgeräte an Schule ein- schränken, Digitalität an Schule zeitgemäß, wirkungsvoll und mit Au- genmaß gestalten b) Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen einschränken und päda- gogisch sinnvoll regeln 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze 30 11:12 4 Große Anfrage "Förderprogramme in Schleswig-Holstein" 35 11:42
13 Demenzplan in Schleswig-Holstein zeitnah weiterentwickeln 30 15:00 6 Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs 30 15:30 9+15 Gemeinsame Beratung 30 16:00 a) Gastronomie stärken b) Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig – Schwarz-Grün darf das Gastro-Sterben nicht weiter in Kauf nehmen 10+12 Gemeinsame Beratung 30 16:30 a) Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig – Schwarz-Grün darf Ent- lastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht blockieren b) Pendler:innen entlasten – Entfernungspauschale auf 38 Cent erhöhen 11 Mündlicher Bericht zur Stabilisierung der Kommunalen Finanzen 30 17:00 Donnerstag, 19. Juni 2025 22 Kürzung beim WiPo-Unterricht schnellstmöglich zurücknehmen 30 10:00 23 Zivil- und Katastrophenschutz konsequent stärken 30 10:30 36 Bericht zum e-Sport in Schleswig-Holstein 30 11:00 14 Modernes Arbeitszeitrecht auch für schleswig-holsteinische Beamtinnen 30 11:30 und Beamte - Langzeitkonten jetzt einführen 18 Geschlechtersensible Medizin in Schleswig-Holstein stärken 30 12:00
41 Verfassungsschutzbericht 2024 30 15:00 19 Erkenntnisse aus Schuleingangsuntersuchungen für mehr Bildungsge- 30 15:30 rechtigkeit und eine stärkere Förderung der Kindergesundheit nutzen 20 Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen: Der Plan muss auf den 30 16:00 Tisch! 24 Kommunen unterstützen – Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichti- 30 16:30 gen in Zuständigkeit des Landes umsetzen 25 Bericht zur Umsetzung des novellierten Kindertagesförderungsgesetzes 30 17:00 (KiTaG) und zu den Ergebnissen der KiTaG-Dialogveranstaltungen Freitag, 20. Juni 2025 7 Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren 30 10:00 26 Tier- und Artenschutz ernst nehmen – Finanzierung von Auffang- und Be- 30 10:30 treuungsstationen sichern 27 Bericht zur Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems 30 11:00 28 Freie Forschung kennt keine Grenzen – Wissenschaftsfreiheit verteidigen, 30 11:30 transatlantisch denken 35 Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen 30 12:00 in Schleswig-Holstein 15



37 Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Hol- 30 14:00 stein 38 Bericht zur Umsetzung und Arbeit der Kompetenzteams Inklusion 30 14:30


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/):


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes 32 Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren 33 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Noch ist viel zu tun! 34 Entlastungen für Schausteller*innen in Schleswig-Holstein – Überprüfung der mehrfachen Erlaubnispflicht bei reisegewerblichen Gaststätten 39 Bericht Landesarchiv


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

5 Große Anfrage "Lage der Justiz in Schleswig-Holstein" 8 Besoldungsstruktur der Schulleitungen an den Förderzentren jetzt neu aufstellen 16 Fachkräftemangel in der medizinischen Versorgung im Justizvollzug bekämpfen - Laufbahnzweig Justiz- krankenpflegedienst einrichten 17 24/7-Stelle für Frauenhäuser schaffen 21 Autonomes Fahren strategisch voranbringen – Landeskonzept entwickeln 40 Weiterbildungsstrategie Schleswig-Holstein

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