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19.06.25 , 12:07 Uhr
SPD

Beate Raudies zu den TOP's 10+12: Pendlerpauschale erhöhen – Arbeitnehmer:innen entlasten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. Juni 2025
Beate Raudies Pendlerpauschale erhöhen – Arbeitnehmer:innen entlasten TOP 10+12: Gemeinsame Beratung a) Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig – Schwarz-Grün darf Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht blockieren b) Pendler:innen entlasten – Entfernungspauschale auf 38 Cent erhöhen (Drs. 20/3285(neu), 20/3287)
"In Schleswig-Holstein pendeln täglich viele Menschen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist. Und weil im ländlichen Raum das ÖPNV- Angebot nicht überall, nicht flächendeckend vorhanden ist, weil es in den Randzeiten oft unzureichende oder gar keine Angebote gibt, werden die meisten PendlerInnen noch eine lange Zeit auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein. Insbesondere PendlerInnen, die auf einen PKW angewiesen sind, werden zunehmend mit steigenden Anschaffungs-, Kraftstoff-, und Reparaturkosten konfrontiert.
So ist beispielsweise der Stundensatz im KFZ-Gewerbe zwischen 2017 und 2024 um rund 40 Prozent gestiegen. Steuerlich gilt der Weg zur Arbeitsstätte als Privatfahrt. Trotzdem können ArbeitnehmerInnen für den Wege von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und den tatsächlich entstandenen Kosten. Dadurch werden diese Aufwendungen, die entstehen, um überhaupt ein Einkommen zu erzielen, von den Einkünften wieder abgezogen. Auch wer mit Bus und Bahn fährt, profitiert, weil die Kosten für ein Ticket in der Regel unterhalb des Satzes der Entfernungspauschale liegt. Das gilt spätestens seit Einführung des Deutschlandtickets.
Aber auch im ÖPNV kommt es regelmäßig zu Preiserhöhungen, so dass der finanzielle Vorteil und damit der Anreiz, auf den ÖPNV oder das Rad umzusteigen, teilweise wieder zunichtegemacht wird. Derzeit können für jeden der ersten 20 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 30 Cent geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer sind es befristet bis Jahresende 2026 38 Cent, und insgesamt gilt eine Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene heißt es nun (Zeilen 1484f.): „Wir werden die Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöhen.“



1 Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist nicht als Einladung zu mehr Individualverkehr zu verstehen, sondern als Anerkennung der Lebensrealität vieler Menschen. Sie berücksichtigt, dass Mobilität in unserem Land nicht gleich verteilt ist. Sie löst nicht die strukturellen Herausforderungen unserer Verkehrs- und Wohnraumpolitik. Aber sie ist ein wirksames Instrument, um Menschen kurzfristig zu entlasten
Daher muss die Landesregierung Schleswig-Holstein das Vorhaben unterstützen. Ja, die Erhöhung der Pendlerpauschale wird Mindereinnahmen für unseren Haushalt bringen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das haben wir doch gewusst als wir ja gesagt haben zum Koalitionsvertrag auf Bundesebene.
Oder etwa nicht?
Und es kann beim Thema Entlastung der Wirtschaft doch nicht nur darum gehen, die Unternehmen und die Unternehmer zu entlasten. Es muss doch auch Entlastung geben für die, die mit ihrer Hände Arbeit überhaupt dazu beitragen, dass etwas produziert wird, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Mit dem Koalitionsvertrag haben wir den Menschen ein politisches Versprechen gegeben. Ich habe mal gelernt: Was man verspricht, muss man auch halten! Und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss die Landesregierung dem Gesetz im Bundesrat auch zustimmen.
Und im Übrigen: Mit der erweiterten Schuldenregel im Grundgesetz stehen dem Land jährlich mehr als 500 Mio. zusätzlich zur Verfügung. Dass Sie das nun zur Tilgung von Notkrediten nehmen müssen, haben alleine Sie zu verantworten.
Nicht die Menschen in diesem Land!
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag."



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