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19.06.25 , 16:42 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zum Verfassungsschutzbericht 2024

Presseinformation Nr. 25.170 19.06.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 41 – Verfassungsschutzbericht 2024 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Die größte Gefahr geht von der extremen Rechten aus Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete,
zunächst einmal gilt es, dem Verfassungsschutz für seine geleistete Arbeit zu danken. Der Fortbestand unserer Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit – und Demokratien gehen meist nicht mit einem lauten Knall zugrunde, sondern sie sterben einen „schleichenden Tod“.
Der Blick auf die vielfältigen Bedrohungen von innen und von außen, denen unsere gemeinsamen Grundwerte ausgesetzt sind, offenbart auch dieses Jahr das bereits bekannte Ergebnis: Die größte Gefahr geht dabei von der extremen Rechten aus.
Die Entwicklung der Zahlen der politisch motivierten Kriminalität ist insgesamt schockierend. Die absolute Anzahl an Straftaten spricht eine deutliche Sprache. Wir beobachten einen krassen Anstieg der gesamten rechtextrem bewerteten Kriminalität innerhalb nur eines Jahres um mehr als die Hälfte. Dabei hat Schleswig-Holstein von allen westdeutschen Flächenländern die meisten Gewaltstraftaten von Rechtsaußen pro Kopf.
Beim rechtsextremen Personenpotenzial kann man bei den Zahlen im Bericht ins Nachdenken geraten. Seit 2015 soll die Personenzahl fast konstant geblieben sein. Das wirft Fragen auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt für Gesamtdeutschland im gleichen Zeitraum mehr als eine Verdopplung des rechtsextremen Personenpotenzials fest. Ist es vor dem Hintergrund plausibel, dass Schleswig-Holstein derart von der Entwicklung in der Bundesrepublik abgekoppelt ist und gleichzeitig auf Platz 1 bei den Gewaltstraften der politisch motivierten rechtsextremen Kriminalität bei den westdeutschen Flächenländern stehen soll und wir einen Anstieg von über 50 Prozent der Taten sehen müssen? Besorgniserregend ist daneben der neuerliche Anstieg der Zahlen im Bereich der Reichsbürger*innen auf rund 800. Ob man es nun als eigenständiges Phänomen auffasst, oder eher als spezifische Form des Rechtsextremismus, wie es in manchen anderen Bundesländern gezählt wird. Mindestens existiert eine ideologische Verzahnung beider Phänomenbereiche und man muss die Zahlen in einem Zusammenhang betrachten.
Der Landesverband der AfD wird im Bericht nicht als extremistische Bestrebung genannt, obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz in der AfD insgesamt als gesicherte Erkenntnis hat: sie ist in ihrer Grundtendenz rechtsextrem.
Zwar habe ich Verständnis dafür, dass die Landesregierung auf die Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Gerichtsverfahren verweist. Aber wir hier müssen das natürlich diskutieren. Denn: Jedes Mitglied der AfD ist auch Mitglied des AfD-Bundesverbandes. Was auf Bundesebene passiert, ist auch hier relevant. Es gibt keine Freizeichnung für die AfD-Mitglieder in Schleswig-Holstein. Das werden wir im Ausschuss besprechen müssen und ich erhoffe mir da mehr Klarheit im nächsten Verfassungsschutzbericht.
Das Gutachten des Bundesamtes nennt auch ganz konkrete Beispiele aus Schleswig- Holstein als Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD, so zum Beispiel die mittlerweile aufgelöste Junge Alternative SH. Denn: Der AfD-Landesverband hatte noch 2024 auf einem Landesparteitag extra eine Resolution beschlossen: “Solidaritätsbekundung mit der Jungen Alternative Schleswig-Holstein", “Haltlose Vorwürfe bzgl. einer angeblichen Radikalisierung der ‚Jungen Alternative‘ weisen wir entschieden zurück. Die AfD Schleswig-Holstein steht zu ihrer eigenen Jugendorganisation.”
Mehrfach erwähnt wird auch der pensionierte Richter in Landesdiensten Gereon Bollmann, Bundestagsabgeordneter aus SH, der vom Verschwörungsmythos vom Bevölkerungsaustausch schwurbelt und mit der Frau Mahlsack-Winkemann eine Terrorverdächtige von der AfD unterstützt.
Die AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus: Das ist eine reale Gefahr und Bedrohung für unser Innere Sicherheit. Vernetzt mit radikalen Kräften, teilweise gewaltbereit, mit viel Geld im Hintergrund und Mitglieder in ihren Reihen, die kein Problem darin sehen, gleichzeitig in einer rechtsextremen Partei zu sein und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienen zu wollen, wenn auch nur vordergründig. Ich sehe da einen erheblichen Widerspruch, den wir auflösen müssen.
Daher werden wir sehr konkret Schritte gehen, um unsere innere Sicherheit, die die AfD angreift, zu schützen. Ich wiederhole mich, dass ich es für unabdinglich halte, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu stellen. Denn im Grundgesetz steht, verfassungswidrige Parteien sind verboten.
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Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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