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19.06.25 , 17:44 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 20: Sie haben keinen Plan!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. Juni 2025
Martin Habersaat Sie haben keinen Plan! TOP 20: Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen: Der Plan muss auf den Tisch! (Drs. 20/3300(neu))
"Im letzten Monat stellten CDU und Grüne den Antrag „Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen“ und schrieb dazu: „Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung setzt hierfür die Rahmenbedingungen nach einem klaren Zeitplan.“
Doch wenn wir uns das bisherige Vorgehen der Günther-Regierung in Sachen Ganztag ansehen, sehen wir vor allem Planlosigkeit: • gebrochene Vereinbarungen, • überzeichnete Förderprogramme • chaotische Antragsverfahren mit nächtlichem Camping vor der IBSH, • eine wunderliche Wunderino-Präsentation des Rahmenkonzepts nach fast 5 Jahren Wartezeit und knapp 500 Tage vor dem Inkrafttreten des Ganztagsanspruchs und das alles auch erst im Nachgang zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie – warum sollte auch jemand wissen wollen, welchen pädagogischen Ansprüchen die Räume im Ganztag gerecht werden müssen, bevor deren Bau in Angriff genommen wird…
Aber schauen wir uns angesichts der gestrigen großen Ankündigung die Förderung des Ganztagsausbaus noch einmal genauer an: Im September 2023 haben Landesregierung und Kommunale Landesverbände folgende Vereinbarung erzielt:
„Das Land übernimmt 85 % der Investitionskosten für neu zu schaffende, rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze rückwirkend für Maßnahmen ab dem 12.10.2021. Die kommunale Seite trägt 15 % der Kosten. Dafür stehen zunächst 196 Mio. Euro zur Verfügung.“
An diese Vereinbarung fühlte sich die Günther-Regierung nicht gebunden und legte im November den Entwurf einer Förderrichtlinie vor, in dem eine Kopf-Pauschalge von 5.170 Euro vorgesehen war. So eine Pauschale war ausdrücklich nicht vereinbart worden und die Kommunen waren verärgert.
Also traf man sich erneut, vereinbarte wieder, was im September 2023 schon verabredet wurde. Im Juni 2024 – zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des Ganztags-Rechtsanspruchs – erschien endlich die Förderrichtlinie.

1 Obwohl der Ganztag in Schleswig-Holstein flächendeckend umgesetzt werden soll, blieben zahlreiche Schulträger auf ihren Anträgen sitzen. Genauer gesagt: 95 Schulträger bleiben bisher auf ihren Anträgen für 191 Ganztagsausbauprojekte sitzen.
Erneut stieg die Günther-Regierung aus ihrer Zusage aus und teilte mir in Drucksache 20/3248 mit, die Förderquote von 85 Prozent habe sich nur auf die zur Verfügung stehenden 196 Mio. Euro bezogen.
Nein, riefen die Kommunen. Die Vereinbarung ging darüber hinaus, auch wenn „zunächst“ nur 196 Mio. Euro zur Verfügung standen.
Nun also zum dritten Mal: Knoten durchschlagen, Brustlöser, wegweisende Vereinbarung. Wir sprachen gestern darüber…
Ihnen scheint nicht klar zu sein: Im Sommer 2026 geht es los. An allen Schulen. Die nötigen Bauvorhaben werden dann nicht abgeschlossen sein. Allein das zeigt: Sie haben keinen Plan!
Besser sieht es leider auch nicht bei der Förderrichtlinie zu den Betriebskosten aus: Mit dem Entwurf werfen Sie mehr Fragen auf, als Sie Antworten geben. Ich höre, dass Mitglieder der CDU-Fraktion Kommunen nahelegen, notfalls eben nicht auf diese Richtlinie zurückzugreifen und bei den alten Ganztagsmodellen zu bleiben. Das soll ein Plan sein? Welchen Eindruck haben diese Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion eigentlich selbst von der Politik der Günther-Regierung, wenn sie sowas machen?

Aber auch da gab es 2023 eine Verständigung zwischen Land und Kommunen:
„Das Land und die Kommunen teilen sich ab dem Schuljahr 2026/27 nach Abzug zu entrichtender Elternbeiträge die verbleibenden Kosten für rechtsanspruchserfüllende und tatsächlich besetzte Ganztagsplätze im Verhältnis von 75 % zu 25 %.“
Belassen Sie es dabei, das spart Bürokratie und ermöglicht Planungen, jedenfalls an den meisten Stellen.
Zum jetzigen Entwurf schrieb uns der Amtsdirektor des Amtes Haddeby: „Der vorliegende Richtlinienentwurf birgt erneut erhebliches Potential für einen bürokratischen Aufwuchs, statt eines Bürokratieabbaus durch eine schlanke und von Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Schulträger geprägten Richtlinie.“
„Ich halte es für unerlässlich, finanzielle Zuwendungen des Landes nicht mehr an detailverliebte Fördervorgaben und -richtlinien zu knüpfen. Ich halte eine solche Praxis für aus der Zeit gefallen,

2 sie ist auf „Geber- und Empfängerseite“ personal-, kosten- und insbesondere zeitintensiv. All das in der Realität nicht mehr uneingeschränkt verfügbar.“
Ein paar Fragen müssten Sie dennoch beantworten:
Aus Sicht der Landesregierung sind die Kreise rechtlich zuständig für den Ganztag . Geschaffen werden müssen die Plätze im Ganztag aber an Grundschulen, deren Träger Städte und Gemeinden sind. Wie sollen die Kreise denn die Schaffung der Plätze durchsetzen?
Was sollen die Kommunen dem Personal im Ganztag erklären, dass es 2026/27 noch ein Jahr tun darf, was es seit Langem tut, dann aber nicht mehr?
Warum sehen Sie in Betriebsmodell 1 die größte Gruppengröße, aber keine Doppelbesetzungen vor?
Welche Angebote können für wen für verbindlich erklärt werden und wer übernimmt dann die Kosten?
Was genau soll die Motivation für eine Kommune sein, von einer Betriebsmodell-Stufe auf die für sie teurere nächste Stufe zu springen und wollen Sie wirklich zugesagtes Geld nicht auszahlen, wenn Personal ausfällt oder Kinder nicht an den Angeboten teilnehmen?
Wie sollen Vormittag und Nachmittag eigentlich sinnvoll miteinander verknüpft werden, wenn Sie Lehrkräften nicht die Mitarbeit am Ganztag ermöglichen?
Das ist ein kleiner Auszug aus den offenen Fragen, die mir landauf landab begegnen.
Sie behaupten, einen Plan zu haben. Ich bitte Sie dringend: Zeigen Sie uns allen Ihren Plan! Auch, wenn Sie ihn jetzt schnell noch entwerfen müssen.“



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