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20.06.25 , 11:12 Uhr
CDU

Cornelia Schmachtenberg: TOP 26: Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt!

Tierschutz | 20.06.2025 | Nr. 169/25
Cornelia Schmachtenberg: TOP 26: Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt! Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir debattieren heute über den Antrag der FDP-Fraktion, die im Haushalt 2025 gestrichenen Mittel für Wildtierauffang- und Betreuungsstationen wieder bereitzustellen. Die Forderung haben wir bereits vergangenes Jahr diskutiert und ich kann die Schwierigkeit der Haushaltsentscheidung sehr nachvollziehen.
Was mich allerdings nicht wirklich nachvollziehen kann, ist der Zusammenhang zu dem Fund der Anakonda und Ihre bisherige Pressearbeit, liebe Kollegin Krämer.
Ich bin absolut bei Ihnen, dass der Schutz der Tiere ein wichtiges Anliegen ist. Und ich glaube Sie wissen, dass ich es wirklich ernst meine bei dem Thema.
Was aber auch klar sein muss: Nicht das Land ist hier der „Bösewicht“. Die Verantwortung liegt ganz eindeutig bei der Person, die sich eine drei Meter lange Schlange anschafft – und sie dann einfach aussetzt. Das ist nicht nur ein tierschutzrechtlichen Verstoß, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Sie sind groß, stark, und können – bei falscher Haltung oder Stress – beißen oder würgen – auch wenn sie in der Regel Angst vor Menschen haben.
Ehrlich gesagt: Ich kann nicht nachvollziehen, warum man so ein Tier überhaupt privat halten will. Und noch weniger, wie man es einfach irgendwo aussetzt. Darüber müssen wir auch diskutieren: Wollen wir, dass solche Tiere überhaupt in Wohnzimmern gehalten werden? Wollen wir diesen Handel mit exotischen Wildtieren?
Wollen wir, dass bspw. jeder Landwirt stärker kontrolliert wird, als wenn man gefährliche Exoten hält: Dass es für Kühe, Schweine oder Schafe Pflichtkennzeichnungen gibt, Hundebesitzer Steuern zahlen, aber der Kauf und die Haltung von Anakondas oder anderen gefährlichen Schlangen nahezu völlig regelfrei ist?


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Initiativen wie strengere Vorgaben für den Onlinehandel, wie wir sie auf den Weg gebracht haben oder der Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz zu den sogenannnten „Kofferraumverkäufen“ halte ich für absolut notwendig.
Kommen wir aber zu dem konkreten Fall und dem konkreten Vorwurf.
Der Umgang mit sogenannten Fundtieren – und dazu zählt auch die Anakonda von Quickborn – ist in Schleswig-Holstein eindeutig geregelt. Die geltende Fundtierrichtlinie legt klar fest, dass es sich bei ausgesetzten oder zurückgelassenen Tieren um Fundtiere handelt – mit allen Konsequenzen für Zuständigkeiten und Kostenübernahme.
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden: Sie sind verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen, artgerecht unterzubringen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen. Diese Regelung gilt auch für exotische Tiere. Es ist also nicht Aufgabe des Landes, hier pauschal einzuspringen. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt! Und es gibt auch keine Zuständigkeitsdebatten der Behörden - wie sie in der Pressemitteilung angekreidet haben, liebe Frau Krämer.
Die Sicherstellung der Anakonda am 1. Juni 2025 erfolgte durch das zuständige Ordnungsamt. Die Unterbringung erfolgte zunächst im Wildtierzentrum Klein Offenseth-Sparrieshoop – unterstützt von der Feuerwehr und in enger Abstimmung mit der Veterinärbehörde. Vielen Dank auch hier noch mal für die Arbeit, die schließlich nicht alltäglich ist und für die die Feuerwehr auch nicht geschult ist. Einige Tage später wurde das Tier in eine spezialisierte Reptilienauffangstation nach Sachsen-Anhalt überführt.
Der Antrag suggeriert, dass der Fall anders ausgegangen wäre, wenn das Land nicht die Mittel gestrichen hätte. Das stimmt nicht. Denn es gab vorher vom Land auch für das Wildtierzentrum keine finanzielle Unterstützung, wenn sie nun Schlangen o.ä. auffinden.
Sondern die angesprochene Richtlinie bezog sich auf die Infrastruktur und auch hier hat und das Wildtierzentrum mit 43.000 Euro 2023 und 2024 insgesamt unterstützt. Was absolut gut und richtig war.
Aber: Der konkrete Fall wäre nicht anders verlaufen, wenn die Mittel in diesem Haushalt nicht gestrichen worden wären.
Letztendlich fordern Sie eine bessere Koordination zwischen Land, Kommunen und anerkannten Einrichtungen. Die Regeln sind an sich sehr klar und eindeutig. Wenn es dann im Fall vor Ort Probleme gegeben hätte, was schief gelaufen ist, obwohl es klar geregelt ist, dann kann man das gerne aufarbeiten. Mir ist aktuell davon nichts bekannt. Und wenn einen die Lösung interessiert hätte, könnte man das Thema auch erst einmal in den Ausschuss ziehen oder sich an die Ministerien wenden, bevor Pressearbeit gemacht wird und mehr Geld gefordert wird.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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