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Bernd Buchholz zu TOP 7 "Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren"
20.06.2025 | VerkehrBernd Buchholz zu TOP 7 "Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren" In seiner Rede zu TOP 7 (Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:„Bürokratie abzubauen, Planungen zu beschleunigen, besser zu werden, auch beim Schieneninfrastrukturausbau – das Ziel ist goldrichtig und viele der Dinge, die hier aufgeschrieben sind, sind es auch. Schade ist, dass die Koalition aus CDU und Grünen das leider nur für die Schieneninfrastruktur schafft. Denn der Antrag hätte natürlich auch einfach das Wort Schiene weglassen können. Wir brauchen das nämlich nicht nur beim Schieneninfrastrukturausbau, wir brauchen es beim Straßeninfrastrukturausbau, wir brauchen es beim Wasserstraßeninfrastrukturausbau. Und wir brauchen es bei vielen anderen Dingen auch, denn unsere Planungen sind überreguliert und stoßen an bestimmte Grenzen.Im Eisenbahnbereich ist es in der Tat so, dass Sie sehr detailliert gerade zum Allgemeinen Eisenbahngesetz viele Dinge aufführen, von denen ich sage, dass das eine oder andere eine interessante Forderung ist. Wenn man genau hinschaut: Die kommen ja erkennbar nicht von Ihnen. Früher haben Sie sich Mühe gegeben, wenigstens das Format in der Vorlage anzupassen. Jetzt haben Sie nicht mal die Schriftgröße angepasst, sondern mit Copy and Paste von der Vorlage übertragen. Das macht nichts. Es ist auch bezeichnend, dass dieser Antrag an dem Tag entsteht, an dem die Landesregierung mit Vertretern der Deutschen Bahn im DB Tower zusammensitzt. Auch gut, geschenkt. Die DB InfraGo stellt einen Antrag über sich selbst. Auch mal eine neue Sache.Hier steht zum Beispiel drin, Sie wollen im §18 Absatz 1a AEG den Neubau von Bahnsteigen oder Stationen privilegieren, sofern im selben Umfang eine Entsiegelung an anderer Stelle erfolgt.‘ Das Problem ist, das steht so ähnlich schon im §18 Absatz 1a, aber der zweite Teil des Satzes steht da nicht. Da wird nicht auf eine Entsiegelung abgestellt. Das ist eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen geltenden Recht. Das sollten wir uns mal im Ausschuss genau ansehen. Denn §18 Absatz 1a sagt: Der ‚barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder die Verlängerung von Bahnsteigen‘ ist nach 18 Absatz 1a privilegiert. Also noch mal genauer hingucken.Der zweite Punkt ist, wenn Sie mir das gestatten, Zeitpläne und Nutzungen von Digitalisierung. Na klar, aber wie viele verbindliche Zeitpläne der DB AG in diesem Lande habe ich inzwischen gesehen? Hunderte. Das Problem war, dass sie alle am Ende nicht verbindlich sind, denn wenn sie nicht eingehalten werden können, dann ist der Zeitplan hin. Der Lärmschutz nach dem Verursacherprinzip ist eine gute Idee, am Fahrzeug selber auch. Es ersetzt aber nicht die Notwendigkeit von vielen Lärmschutzmaßnahmen im Lande, auch an Bestandsstrecken. Auch dafür bedarf es der Planungsbeschleunigung. Wir werden Elmshorn zum Beispiel nicht ausbauen und dort viel höhere Zugfrequenzen fahren in diesem Land, wenn wir nicht auch für andere Lärmschutzregelungen sorgen. Deshalb wäre beim Lärmschutz viel wichtiger, verkehrsträgerübergreifende Lärmschutzregelungen einzuführen, sodass man die Lärmschutzpläne für Straße und Schiene auch gemeinsam betrachten kann. Das ist unser Problem übrigens die ganze Zeit beim Hinterlandausbau der Fehmarnbeltquerung, dass dort Lärmschutzbestimmungen gelten, die die Lärmsituation der Autobahn dabei gar nicht berücksichtigt.Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu vereinfachen ist immer gut, sie darf allerdings nicht dazu führen, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen dann weggewischt würden. Gerade bei den kleineren Strecken gibt es viel Unwirtschaftliches und das darf man nicht bauen. Deshalb sage ich mal, auch so Planungen wie die Strecke Bergedorf-Geesthacht werden die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht überstehen. Und deshalb ist die Vorplanung dafür auch schwierig. Vor allem aber kommt es darauf an, dass das, was an Möglichkeiten besteht, auch genutzt wird. Im Jahre 2020 haben wir, auch gerade als Schleswig-Holstein, im Bundesrat viel Initiative aufgewendet, um den §18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes anzupassen und zu modernisieren. Dabei ist die Formulierung reingekommen, übrigens auch in damaliger Übereinstimmung mit dem Bundesverkehrsminister Scheuer, dass die Ausstattung einer bestehenden Bahnstrecke mit einer Oberleitung einschließlich dafür notwendiger räumlich begrenzter baulicher Anpassung, insbesondere von Tunneln mit geringer Länge, nicht mehr ein Planfeststellungsverfahren braucht. Und? Wenden wir das an? Nein, wir wenden es bei der Marschbahn nicht an, weil ein Gutachter erklärt hat, die Regelung ist ja nett, aber sie ist nur dann anzuwenden, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Deshalb läuft die Regelung bei der Marschbahn ins Leere.Aber auch bei den kürzeren Strecken wenden wir sie nicht an, wie zum Beispiel bei Niebüll- Dagebüll. Ich habe noch zu meiner Zeit als Wirtschaftsminister gesagt: Lass uns das machen und dann auf die Planfeststellung zunächst verzichten. Ich zitiere aus der Niederschrift des Wirtschaftsausschusses vom 13. September 2023. Von Nah.SH wird erklärt, dass für den Abschnitt Niebüll- Dagebüll auf die Planfeststellung zunächst verzichtet werden sollte, sich dann aber umentschieden wurde. ‚Am Ende habe man sich nicht getraut, wie man ursprünglich geplant hatte, zu verfahren. Für ein solches Vorgehen braucht es Mut‘. So steht es in der Niederschrift. Ja, es braucht Mut, Modernisierungsbestimmungen auch anzuwenden. Den Mut, den wünsche ich Ihnen. Den brauchen Sie mehr als diesen Antrag.“ Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SHKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de