Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Bernd Buchholz: Jetzt muss das Landesverfassungsgericht für Klarheit sorgen
17.07.2025 | WirtschaftBernd Buchholz: Jetzt muss das Landesverfassungsgericht für Klarheit sorgen Die Abgeordnete Annabell Krämer, der Abgeordnete Bernd Buchholz und die FDP-Landtagsfraktion haben heute Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Geltend gemacht wird eine Verletzung der Unterrichtungs- und Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Landtag und den Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages bei der Entscheidung über eine Bürgschaft für eine Wandelanleihe über 300 Millionen Euro für Northvolt. Die Antragsteller sehen sich in ihren Rechten gemäß Art. 28 Abs. 1 und Art. 17 der Landesverfassung Schleswig-Holstein verletzt. Dazu erklärt der Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: „Die Vertreter der Landesregierung äußern wiederholt, dass sie sorgfältig gearbeitet und dem Parlament alle Informationen bezüglich der Bürgschaft für eine Wandelanleihe in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben. Beides ist nicht richtig. Insbesondere die mittlerweile entschwärzte Kabinettsvorlage (Umdruck 20/5017, S. 38ff), die die Entscheidungsgrundlage der Landesregierung war, zeigt, dass der Landesregierung Risiken bekannt waren, die sie aber den Abgeordneten bis zur entscheidenden Finanzausschusssitzung am 25. Januar 2024 nicht mitgeteilt haben. Die Abgeordneten mussten folglich eine Entscheidung über 300 Millionen Euro Steuergeld fällen, in Unkenntnis darüber, dass die Datengrundlage hinsichtlich der wirtschaftlichen Bewertung von Northvolt extrem dünn war und weder die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert, noch die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens festgestellt werden konnte.Der Ministerpräsident hat zwar per Zeitungsinterview mitgeteilt, dass er die Verantwortung für Fehler übernimmt, schiebt aber hinterher, dass keine Fehler gemacht wurden. Gleichzeitig kommuniziert die Landesregierung, dass die Opposition gemeinsam mit der Landesregierung einstimmig für die Northvolt-Bürgschaft gestimmt hat. Wir wollen daher vom Landesverfassungsgericht in einem sogenannten Organstreitverfahren feststellen lassen, dass diese Entscheidung auf der Grundlage unvollständiger Informationen erfolgt ist. Mit dem heutigen Kenntnisstand wäre die Abstimmung im Januar 2024 höchstwahrscheinlich anders ausgefallen.“ Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SHKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de