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23.07.25 , 13:31 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 38 "Sonderbericht des Landesrechnungshofs"

23.07.2025 | Wirtschaft
Bernd Buchholz zu TOP 38 "Sonderbericht des Landesrechnungshofs" In seiner Rede zu TOP 38 (Sonderbericht des Landesrechnungshofs zur Absicherung der Wandelanleihe für Northvolt durch das Land) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Ja, mit dem heutigen Antrag ersuchen wir den Landesrechnungshof um ein Sondergutachten zu dieser Frage. Und dieses Sondergutachten ist deshalb notwendig, weil die zentralen Feststellungen, die man anhand der Unterlagen treffen kann und aus meiner Sicht treffen muss, durch Sie nicht getroffen werden und auch nicht eingeräumt werden. Sie, inklusive des Herrn Ministerpräsidenten, behaupten weiter fröhlich, dass Sie Ihre Entscheidung auf einer gesicherten Datengrundlage und auf gesicherten Zahlen getroffen hätten.
Dass Sie sich hier erdreisten, sich über Feststellungen des Bundesrechnungshofes in einer solchen Art und Weise überhöhen zu dürfen, das ist nicht nur unparlamentarisch, das ist auch dieser Regierung nicht würdig. Ich zitiere aus der Zeitschrift Cicero, weil ich aus dem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes nicht zitieren darf: ‚Zu diesem alarmierenden Befund kommt ein vertraulicher Bericht des Bundesrechnungshofes, der diesen Montag (17. Juni) an die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag gegangen ist. Auf 50 Seiten zeichnen die Prüfer der regierungsunabhängigen Kontrollbehörde das Bild des systematischen Versagens. […] Der zentrale Befund des Rechnungshofs ist, dass das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, auf das sich Habeck bei seiner Entscheidung, das Wagnis Northvolt-Wandelanleihe einzugehen, wesentlich stütze, unzureichend war.‘ Wörtliches Zitat aus dem Bericht. ‚Eine Simulation zur Ausfallwahrscheinlichkeit der Wandelanleihe unterschätzte die Risiken für den Bund systematisch. Denn die als Vergleich herangezogenen Unternehmen waren überwiegend deutlich reifer als Northvolt und bereits mit Produkten im Wettbewerb etabliert. Zugleich enthielt die Stellungnahme keine Szenarioanalysen, um die Auswirkungen von Abweichungen bei wesentlichen Planungsparametern zu bewerten – obwohl solche Szenarien in vergleichbaren Fällen herangezogen werden. […] Das BMWE hätte die Stellungnahme daher in mehrfacher Hinsicht nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen. Es hätte den Informationslücken und Risiken weiter nachgehen müssen.‘ Und diese Feststellung trifft eins zu eins auf die Landesregierung Schleswig-Holstein zu. Und das noch ganz besonders, weil der Bundesrechnungshof feststellt, dass in Berlin nicht mal jemand Fragen gestellt hat. Hier haben die Mitarbeiter wenigstens Fragen gestellt. Sie sind nur unbeantwortet geblieben. Und dazu, Herr Kollege Koch, zitiere ich wieder den Bundesrechnungshof. Denn wenn Sie mir nicht glauben, dann sollten Sie sich nicht so überhöhen, die Prüfer des Bundesrechnungshofes ad absurdum zu führen. ‚Das BMWE verstieß zudem gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung, denn wesentliche Entscheidungsschritte zur Wandelanleihe dokumentierte es nicht. Damit entziehen sich wesentliche Handlungen der Nachvollziehbarkeit und einer externen Kontrolle, insbesondere die Videokonferenzen mit der WP-Gesellschaft sowie Hintergrundgespräche.‘
Das sind alles schwerwiegende Dinge, die auch der Bundesrechnungshof festgestellt hat. Wenn Sie das alles bestreiten, dann muss es hier eben für das Land der Landesrechnungshof noch mal nachprüfen. Doch, das bestreiten Sie, weil Sie ja permanent sagen, Sie hätten auf einer sauberen Entscheidungsgrundlage gearbeitet. Noch mal: Diese Dinge basieren darauf, dass das Gutachten, von dem Sie immer sagen, da habe nur ein Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit dringestanden, dass dieses Gutachten völlig unzureichend war. Und deshalb nur noch mal eins, lieber Herr Ministerpräsident: wenn Sie noch mal sagen, wir haben die Entscheidung nicht leichtfertig, sondern auf einer belastbaren Grundlage getroffen, so berichten die Kieler Nachrichten vom 17. Juli. Dann zitiere ich hierzu auf einer belastbaren Grundlage, nämlich aus Ihrer Kabinettsvorlage. Dort heißt es unter dem Punkt ‚Risiken und Schwächen‘: ‚Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Belastbarkeit der vorgelegten Zahlen von Northvolt ist die Rückzahlung der Wandelanleihe nicht sichergestellt.‘ Das steht in Ihrer eigenen Kabinettsvorlage.
Und räumen wir nochmal an einer anderen Stelle, lieber Kollege Petersdotter, mit einem Märchen auf. Sie lassen sich ja zitieren mit dem wunderbaren Satz: ‚Es handelt sich um marktübliche Risiken bei landesunüblichen Chancen.‘ Dass diese Risiken nicht marktüblich waren, zeigt einfach schlicht und ergreifend der Blick in die Unterlagen. Für jede Bürgschaft des Landes Schleswig-Holstein gibt es nach der Bürgschaftsrichtlinie des Landesfinanzministeriums bestimmte Grundvoraussetzungen. Zu den Grundvoraussetzungen zählen nach Ziffer 3, dass die Gesamtfinanzierung der zu fördernden Maßnahme unter Berücksichtigung angemessener Eigenmittel gesichert sein muss. In der Kabinettsvorlage heißt es: ‚Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert.‘ Nach Ihrer eigenen Bürgschaftsrichtlinie hätten Sie eine Bürgschaft gar nicht vornehmen dürfen. Nun ist es eine Verwaltungsvorschrift, über die kann man sich sicherlich auch hinwegsetzen. Dass das aber ein übliches Thema gewesen wäre, können Sie an dieser Stelle nicht mehr behaupten. Denn wenn das, was Sie üblicherweise für Bürgschaften einfordern, zu diesem Bereich hier nicht gegeben war, dann ist das nichts Übliches und schon gar nichts Marktübliches. Sondern hier hat ein Sonderrisiko vorgelegen, das Sie kannten und dem Parlament verheimlicht haben.
Und jetzt lassen Sie mich zum Schluss auch Ihnen persönlich noch mal eines sagen. Wir hätten uns viel von dem hier schenken können, wenn Sie einfach an bestimmten Stellen einfach mal das tun würden, was Sie permanent vor sich hertragen: nämlich wirklich Verantwortung zu übernehmen. Sie reden immer davon, dass Sie transparent sind und Fehler einräumen und Verantwortung übernehmen. Mit dem Satz ‚Wir würden alles wieder so machen‘ übernehmen Sie keine Verantwortung und räumen keine Fehler ein. Stellen Sie sich hier hin, stellen Sie sich Ihrer Verantwortung, sonst müssen wir es Ihnen beweisen und das werden wir tun.“  
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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