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23.07.25 , 15:55 Uhr
CDU

Dagmar Hildebrand: Ausreichendes Versorgungsangebot für ungewollt Schwangere weiterhin sichergestellt

Schwangerschaftsabbruch | 23.07.2025 | Nr. 201/25
Dagmar Hildebrand: Ausreichendes Versorgungsangebot für ungewollt Schwangere weiterhin sichergestellt Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kollegen der SSW-Fraktion,
mit Ihrem Antrag „Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg“ sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Es geht dabei um´das Menschenrecht auf Familienplanung und um die reproduktive Selbstbestimmung.
Beides muss gewährleistet sein – und das ist grundsätzlich in der Sache durchaus richtig. Da sind wir uns einig. Wichtig ist dabei, dass Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich durch besonders qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Auch hier besteht Einigkeit.
Die zwei Fragen, die wir hier im Landeshaus, beziehungsweis im Ausschuss klären müssen, lautet:
Haben wir in Schleswig-Holstein, haben wir in Flensburg ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen?
Wie Sie wissen, sind die Bundesländer nach § 13 Abs. 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verpflichtet, das Vorhandensein dieser Einrichtungen sicherzustellen.
Und die zweite Frage heißt: Ist das Angebot auch dann noch ausreichend, wenn die beiden Träger des neuen Krankenhauses – die evangelische Diakonissenanstalt und der katholische Malteser – zusammengehen?
Nun, zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass ein ausreichendes Versorgungsangebot für ungewollt Schwangere in Schleswig-Holstein auch nach der Fusion weiterhin sichergestellt ist.
Dabei sei an dieser Stelle erwähnt, dass eine öffentliche Liste von Praxen, die

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Schwangerschaftsabbrüchen durchführen, zum Schutz der Patientinnen und Praxen nicht geführt wird. Die Vermittlung von Praxen erfolgt über Beratungsstellen und Praxen selbst. Bis dato sind keine Fälle bekannt, in denen eine Vermittlung über einen besorgniserregenden Zeitraum nicht erfolgen konnte. Deswegen können wir an dieser Stelle nicht ganz nachvollziehen, woher auf einmal die Befürchtung kommt, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Aber lassen Sie mich dies einmal Punkt für Punkt genauer ausführen:
Ich möchte Ihr Augenmerk gerne auf die Ergebnisse des „Arbeitskreises Schwangerschaftsabbrüche“ lenken, der sich zur Klärung der Zuständigkeiten und des Handlungsspielraumes der Kommune gegründet hat. Sie erwähnen ihn in Ihrem Antrag. Die Flensburger Stadträtin Noosha Aubel und Marie Hornbogen aus der Abteilung Gesundheitsförderung hatten Mitte Juni dieses Jahres über die Resultate informiert.
Eines ihrer Ergebnisse lautet:
Operativ stationäre Schwangerschaftsabbrüche hat es an der Diako seit 2021 nicht mehr gegeben. Erklärt hat Stadträtin Noosha dies mit einem offenbar fehlenden Bedarf. Darüber hinaus ergibt sich aus einer Statistik: Über die Jahre von 2018 bis 2024 tendieren immer mehr Frauen zu medikamentösen Abbrüchen. Konkret wählten mehr als vier von fünf betroffenen Frauen zuletzt diesen schonenderen Weg, so die Stadträtin.
Im Stadtgebiet sind weiterhin operative Eingriffe möglich, ambulant bei niedergelassenen Gynäkologen, in den Medizinischen Versorgungs- und Ambulanten Operationszentren.
Im Schnitt der letzten sieben Jahre fanden mehr als drei von vier Eingriffen nicht in der Klinik, sondern bei Niedergelassenen statt. Die Gesundheitswissenschaftlerin Hornbogen weist darauf hin, dass stationäre operative Schwangerschaftsabbrüche im Umland möglich seien, nämlich im Klinikum Nordfriesland in Husum und im Helios Klinikum in Schleswig. Aber auch dort würden sie nur selten durgeführt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das kommende Fördeklinikum auf seinem Campus in einem Ärztehaus Räumlichkeiten für eine gynäkologische Praxis zur Verfügung stellen wird. Dies ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen medizinischen Versorgung, sondern dient auch der flächendeckenden Absicherung von Standards im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs.
Meine Damen und Herren,
zum Thema Schwangerschaftsabbruch werden wir im September in unserem Ausschuss ein Fachgespräch haben. Das ist sicher der richtige Ort, an dem wir die Forderungen des SSW noch einmal ausführlich beleuchten sollten.



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