Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

23.07.25 , 16:34 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zu Schwangerschaftsabbrüchen

Presseinformation Nr. 25.204 23.07.2025 Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 46 – Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg Dazu sagt die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Schwangere brauchen eine Versorgungssituation, die Selbstbestimmung zulässt Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir sprechen heute nicht das erste Mal und bestimmt auch nicht das letzte Mal über das Thema Schwangerschaftsabbrüche. Denn trotz der wertvollen Arbeit der Expert*innen- Kommission, die im Auftrag der letzten Bundesregierung das Thema bearbeitet hat und deren gegenteiligen Empfehlungen aus 2024 ist der Abbruch einer Schwangerschaft in Deutschland nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert, also grundsätzlich rechtswidrig und nur unter Ausnahmen und Vorbedingungen straffrei gestellt.
Gleichzeitig bestehen seitens der Bundesländer über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und seitens der Krankenkassen im SGB V Sicherstellungsaufträge zur Beratung und zur medizinischen Versorgung. Der Zugang zu der medizinischen Dienstleistung eines Abbruchs muss also gewährleistet sein, obwohl er zeitgleich als rechtswidrig eingestuft ist und damit eine individuelle ärztliche Entscheidung bleibt. Das ist widersprüchlich.
Wir brauchen hier endlich eine rechtliche Auflösung. Wir brauchen Rechtssicherheit. Das ist auch ein Grund, warum die Klage des Lippstadter Frauenarztes Joachim Volz derzeit bundesweit Beachtung findet. Denn die Frage, ob nach derzeitiger Rechtslage über den einzelnen Arzt oder die einzelne Ärztin hinaus auch eine Klinik stellvertretend für all ihre angestellten Ärzt*innen entscheiden kann, ob Abbrüche durchgeführt werden dürfen oder nicht ist nach wie vor unbeantwortet. Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. Derzeit haben aber weder die Bundesländer noch die Krankenkassen die Möglichkeit, das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen im konkreten Einzelfall bei medizinischen Institutionen zur Bedingung zu machen, also durchzusetzen.
Wie diese strafrechtliche Widersprüchlichkeit sich im Zweifel auf die konkrete Versorgungssituation vor Ort auswirken kann, können wir am Flensburger Beispiel sehr deutlich sehen. Hier wird seit Jahren leider Unsicherheit in der Bevölkerung geschaffen.
Als Flensburger Abgeordnete finde ich wichtig deutlich zu machen: die Flensburger Kommunalpolitik, also auch meine Grünen Kolleg*innen vor Ort haben sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Versorgungssituation in Flensburg abgesichert wird. Vor und nachdem die Stadt das Grundstück am Peelwatt an die Trägergesellschaft des neuen Zentralklinikums, dass zu 2030 entstehen soll, verkauft hat. Vor und nachdem allen Seiten klar war, dass die künftige Klinik keine geplanten Abbrüche mehr anbieten wird.
Ich persönlich hätte es deshalb sinnvoll gefunden, die wertvolle Arbeit des Arbeitskreises Schwangerschaftsabbrüche nicht einzustellen, sondern nun vor Ort erst recht nach einer Lösung zu suchen. Gerade jetzt vor dem Hintergrund der Verkündung der Stadtverwaltung einer vorzeitigen Fusion. Ich schlage deshalb vor, den SSW-Antrag zu überweisen und den „AK Schwangerschaftsabbrüche“ zu uns in den Sozialausschuss einzuladen, um uns direkt austauschen zu können. Da der AK all die Jahre vertraulich gearbeitet hat, wäre ein vertraulicher Rahmen im Sozialausschuss sicher auch möglich.
Klar ist, wir brauchen eine Lösung, um vielen Flensburger*innen ihre Sorge zu nehmen, dass mit einem künftigen Wegfall klinischer Leistungen eine Versorgungslücke im Norden Schleswig-Holsteins entstehen könnte.
Wir brauchen nahe dem neu geplanten Klinikum, also auf dem künftigen Gesundheitscampus, ein medizinisches Versorgungszentrum, in dem gemeinsam mit anderen ambulanten Dienstleistungen auch sowohl operative Eingriffe bei Bedarf als auch die schonendere Variante der medikamentösen Abbrüche angeboten und durchgeführt werden können. Wir brauchen bis dahin mindestens ausreichend niedergelassene Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten und Kooperationsstrukturen zwischen Flensburg und den Frauenkliniken in Schleswig und Husum.
Aber machen wir uns ehrlich. Das alles, genauso wie die Vorschläge im SSW-Antrag, sind nur Behelfslösungen. Was wir im Grunde brauchen ist endlich eine bundesgesetzliche Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert und ein gesellschaftliches Klima, in dem weder betroffene Frauen noch praktizierende Gynäkolog*innen, noch juristische Fachleute Anfeindungen ausgesetzt sind.
Die bundesgesetzlichen Vorgaben in Deutschland dürfen keinen Spielraum geben, Frauen diese wichtige medizinischen Leistung zu verweigern oder zu verhindern, dass ein Angebot wohnortnah besteht. Frauengesundheit und Selbstbestimmung dürfen keine Zufallsprinzipien sein.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen