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23.07.25 , 16:54 Uhr
SPD

Beate Raudies zu den TOP's 3+54: Der Landesregierung mangelt es an finanzpolitischer Demut

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. Juli 2025
Beate Raudies Der Landesregierung mangelt es an finanzpolitischer Demut TOP 3+54: Gemeinsame Beratung a) Nachtragshaushaltsgesetz 2025 b)Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen (Drs. 20/3339, 20/3397, ÄndA 20/3478, 20/3191, 20/3421)
„Die Günther Regierung hat die Verfassung gebrochen.
Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am 15. April 2025, also vor knapp drei Monaten entschieden. Obwohl Sie es besser wussten, obwohl wir Sie gewarnt haben sind Sie sehenden Auges in diese Misere reingelaufen. Und bis heute fehlt es der Günther-Regierung an Demut, zuzugeben, dass sie mit dem Haushalt 2024 die Verfassung gebrochen hat. Das ist ein Fakt, und deswegen diskutieren wir heute über den 1. Nachtragshaushalt. Und nicht etwa, weil eine neue Finanzlage des Landes die Auflösung der Notkredite hergeben würde.
Das Landesverfassungsgericht hat sowohl die Begründung für Notkredite als auch das Fehlen eines Tilgungsplans beanstandet. Und weil die Günther-Regierung diese Fehler beim Haushalt 2025 wiederholt hat, war es unumgänglich, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2025 konnten in der Debatte im Mai nicht ausgeräumt werden. Bedauerlich ist, dass wir wieder erst mit dem Landesverfassungsgericht drohen mussten, um die Landesregierung zu dem Schritt zu nötigen, den Nachtragshaushalt direkt vor der Sommerpause vorzulegen. Das hat die Landesregierung nun getan – immerhin.
Wir beraten über eine Light-Version eines Nachtrags… Dort sind jetzt lediglich die Notkredite ausgebucht. Und die TCTF-Förderung für die Batteriezellenfabrik in Heide auch.
Ein haushaltspolitischer Trick: Denn so müssen von den 271,5 Mio. Notkredit - nach Abzug von Einsparungen bei Pensionen und Zinsen - nur knapp 56 Mio. Euro rechnerisch über eine Globale Minderausgabe ausgebucht werden. Diese beträgt inzwischen fast eine viertel Milliarde Euro – Geld, das bis zum Jahresende noch erwirtschaftet, also eingespart werden müsste. Wäre da nicht die Möglichkeit der zusätzlichen Kreditaufnahme durch die Anpassung der Schuldenbremse. Eine Maßnahme, die die Günther-Regierung selbst jahrelang blockiert hat.


1 Zudem ist der Umgang der Landesregierung mit Haushaltswahrheit und -klarheit höchst bedenklich. Es brauchte erst unsere Nachfrage, bis die Finanzministerin damit herausrückte, dass sie dieses Jahr auf 105 Millionen Euro aus Rücklagen für Personal zurückgreifen kann. Dazu findet sich im Nachtragsentwurf aber kein Wort. Somit werden einmal mehr dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht alle notwenigen Informationen zur Verfügung gestellt.
Jetzt zu unserem Änderungsantrag. Das Landesverfassungsgericht hat auch eine Regelung im Haushaltsgesetz beanstandet, mit der das Finanzministerium ermächtigt werden sollte, den Haushaltsplan aufgrund einer Krise immer wieder zu ändern. Das sei, so hatten die RichterInnen geurteilt, eine unangemessene Verfügungsmacht über das Budget, die eigentlich dem Parlament zusteht. So eine ähnliche Pauschalermächtigung möchten Sie jetzt in den Nachtragshaushalt schreiben. In § 8 des HH-Gesetzes 2025 wollen Sie aufnehmen, dass für den – sehr wünschenswerten – Fall, dass sich ein neuer Investor für die Errichtung einer Batteriezellenfertigung im Raum Heide findet UND aus dem bestehenden Zuwendungsbescheid im laufenden Haushaltsjahr ein Mittelabruf aus dem Landeshaushalt erfolgt, die Landesregierung das mal eben regeln kann.
Mal eben regeln bedeutet: Bis zur Höhe von 136, 4 Mio. Euro Titel oder Verpflichtungsermächtigungen sowie erforderliche Haushaltsvermerke einrichten, umsetzen oder ändern, in zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen einwilligen und die Gegenfinanzierung sicherstellen. Das ist eine sehr weitgehende Ermächtigung! Und alles wieder ohne Beteiligung des Parlaments! Hat die Günther-Regierung nichts aus der Vergangenheit und der Misere mit der Northvolt- Wandelanleihe gelernt?
Uns fehlt das finanzpolitische Vertrauen in diese Landesregierung, um ihr so eine weitreichende Ermächtigung auszusprechen. Deswegen muss die Freigabe der Mittel durch den Finanzausschuss erfolgen. So, wie es auch im November 2024 der Fall war, als wir im Finanzausschuss zu einer anderen Bewertung kamen als die Günther-Regierung und der Landesanteil an der TCTF-Förderung NICHT ausgezahlt wurde.



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