Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

23.07.25 , 17:02 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 3+54 "Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts"

23.07.2025 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 3+54 "Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts" In ihrer Rede zu TOP 3+54 (Gemeinsame Beratung a) Nachtragshaushaltsgesetz 2025 b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Zum Haushaltsentwurf 2025 hat die FDP-Fraktion zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie eine solide Haushaltspolitik ohne die Inanspruchnahme von Notkrediten aussehen kann. Diese wurden durch den Kollegen Plambeck im Ausschuss als ‚unseriös‘ bezeichnet und vom Kollegen Koch in der Plenardebatte als ‚Scheinlösung‘ abgetan. Schön, dass insbesondere die Kollegen von CDU – jetzt eines Besseren belehrt werden. Es geht eben doch – allerdings nur auf Druck der Opposition und aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils.
Denn es ist offensichtlich, dass die Notkredite im Haushalt 2025 einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung genauso wenig standhalten würden, wie die in 2024. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Parlament und Regierung rechtswidrige – gar verfassungswidrige – Zustände schnellst möglichst beseitigen. Dies hinauszuzögern, bis ein Rettungsanker der Bundesregierung kommt, wie von der Landesregierung zunächst geplant, darf nicht die Lösung sein. Es war daher ein Lichtblick, dass die Ministerin am Ende der Plenardebatte im Mai nach unserer scharfen Kritik zugesagt hatte, die Notkredite 2025 noch einmal isoliert zu betrachten und einen zügigen ersten Nachtrag zu prüfen.
Fassungslos waren wir, dass bei der Einbringung des Nachtrags im Ausschuss kein Wort über die Verfassungswidrigkeit der Notkredite verloren wurde. Auf Nachfrage wiederholte die Ministerin nur, was sie damals schon sagte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredits 2025 stellt sich nicht. Erst wenn alternative Verschuldungsmöglichkeiten bestünden, müsse man sich gegebenenfalls über eine Verfassungswidrigkeit Gedanken machen. Da haben wir uns über die Einsicht wohl zu früh gefreut. Aber so scheint das mit Verantwortung in dieser Regierung auszusehen: Fehler werden nicht einmal eingestanden.
Nein Frau Ministerin, Ihr Haushalt 2025 ist – wie die Jahre zuvor – verfassungswidrig. Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Landesverfassungsgericht ganz explizit die Maßnahmen beanstandet hat, weil sie nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu den Maßnahmen stünden, die in 2025 über Notkredite finanziert werden sollten. Ich zitiere einmal aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Randnummer 187: ‚Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen, wie auch diejenigen Maßnahmen, die auf den Ukrainekrieg als auslösendes Krisenereignis gestützt werden und die Investitionen oder Unterstützungen bestimmter Wirtschaftsbereiche bezwecken, zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich – mit entsprechendem Abstand zum auslösenden Krisenereignis – zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach den oben dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.‘ Dies können Sie eins zu eins auf die Maßnahmen im Haushalt 2025 übertragen. Dass diese Tatsache immer wieder negiert wird, grenzt fast schon an Ignoranz. Und es bringt auch nichts, sich argumentativ hinter dem Gesamtdeckungsprinzip zu verstecken, denn der Haushalt wird nicht vom Jahresende gedacht.
Kommen wir aber zum Inhalt des Nachtrags. Die Umfinanzierung der Notkreditmittel ist richtig und überfällig. Dass dafür zu viel eingeplante Versorgungsbezüge und Zinszahlungen herangezogen werden, ist für uns auch in Ordnung. Auch wenn wir es schön gefunden hätten, mit den zu viel angesetzten Versorgungsbezügen den Versorgungsfonds wieder zu füllen. Dieser ist für uns Freie Demokraten weiterhin sinnvoll und wichtig. Die geplanten Entnahmen in 2026 zum Decken ihrer konsumtiven Wünsche verurteilen wir aufs Schärfste!
Unfassbar ist der geplante Umgang mit den 136,4 Millionen Euro Northvolt-Förderung. Sie streichen den Ansatz aus dem Haushaltsplan, damit dieser nicht gegenfinanziert werden muss – und lassen sich gleichzeitig eine Ermächtigung geben, diese Mittel bei Bedarf ohne Beteiligung des Parlaments oder wenigstens des Finanzausschusses zur Auszahlung bringen zu können.
Frau Ministerin, bei rund 136,4 Millionen Euro ist das Parlament umfassend zu beteiligen. Unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur Auszahlung der Mittel bei Eigentumsübergang überhaupt noch besteht, muss es dem Parlament obliegen, wie eine Auszahlung in dieser Höhe gedeckt wird. Wir beantragen die Streichung der Ermächtigungspassage im Haushaltsgesetz!“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen