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Oliver Brandt zum Nachtragshaushalt 2025
Presseinformation Nr. 25.199 23.07.2025Es gilt das gesprochene Wort!TOP 3 + 54 – Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltplanes für das Haushaltsjahr 2025Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:Wir respektieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts und handeln danach Sehr geehrte Damen und Herren,wir beraten heute über den ersten Nachtragshaushalt 2025, weil sich wesentliche Rahmenbedingungen für den aktuellen Haushalt geändert haben: der voraussichtlich entfallende Mittelabfluss des Förderanteils für die Northvolt-Fabrik in Heide von 136 Millionen Euro im laufenden Jahr, nachdem der Mutterkonzern Insolvenz angemeldet hat, geringere Versorgungsausgaben von 70 Millionen Euro infolge einer Neuberechnung durch das Finanzministerium und geringere Zinsausgaben in Höhe von neun Millionen Euro.Das sind erhebliche Änderungen im Vergleich zur Lage bei Verabschiedung des Haushalts im Januar. Auch die Notwendigkeit für einen Notkredit ist damit entfallen, weil eine „erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage“ nicht mehr vorliegt, denn durch die genannten Änderungen hat sich der Kreditbedarf erheblich verringert. Und wenn ein Notkredit nicht mehr notwendig ist, muss er aus dem Haushalt entfernt werden. Das tun wir hiermit: Alle einschlägigen Titel im Haushalt werden angepasst und der Zusatz „(Notkredit)“ gestrichen.Gleichzeitig ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2024 zu berücksichtigen. Bei der Plenardebatte im Mai hat unser Fraktionsvorsitzender Lasse Petersdotter hier gesagt: „Wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse falsch eingeschätzt und werden daraus lernen.“Dieser Satz gilt für uns auch heute. Wir respektieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts und handeln danach. Der vorliegende erste Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 hat allerdings keinen unmittelbaren Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf den Haushalt 2024 bezieht. Grundsätzlich haben aber weite Teile des Urteils auch Aussagekraft für zukünftige Haushalte und damit auch auf den für das laufende Jahr.Dazu gehören eine strengere Darlegungspflicht in Bezug auf die erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage und strengere Darlegungspflichten beim des Krisenbezug der finanzierten Maßnahmen. Diese hätten auch auf den aktuellen Haushalt angewendet werden müssen; mit der kompletten Streichung des Notkredits aus dem Haushalt 2025 haben sich diese Anforderungen nunmehr jedoch aktuell erledigt.Die unmittelbaren Folgen des Urteils werden wir, wie bereits von der Landesregierung angekündigt, mit einem zweiten Nachtragshaushalt im Herbst umsetzen, indem wir die nichtigen Notkredite 2024 in Höhe von 492 Millionen Euro zurückführen. Dafür wird das Land die neue Kreditaufnahmemöglichkeit von 0,35 Prozent des BIP im Rahmen der geänderten Schuldenbremse nutzen, sobald vom Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden sind.Der vorliegende Nachtragshaushalt enthält zudem eine Ermächtigung zur Bereitstellung von bis zu 136,4 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Batteriezellfertigung in Heide. Dies ist notwendig, weil die Förderzusage des Bundes jederzeit abgerufen werden kann, sollten die Voraussetzungen gegeben sein. Das Land steht zu seinen vertraglichen Verpflichtungen und ist auf alle Szenarien vorbereitet – besonders auf die positiven!Dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu dieser Ermächtigung werden wir zustimmen. Die Freigabe der Mittel durch den Finanzausschuss stärkt die parlamentarische Kontrolle über dieses bedeutende Infrastrukturvorhaben. Bei einer Ermächtigung in dieser Höhe ist es richtig, die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers einzuholen. Eine komplette Streichung der Ermächtigung, wie im FDP-Antrag gefordert, lehnen wir dagegen ab.Vielen Dank!***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de