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Katja Rathje-Hoffmann: TOP 9+21: Wir stärken unsere Kitas!
Kitas | 23.07.2025 | Nr. 203/25Katja Rathje-Hoffmann: TOP 9+21: Wir stärken unsere Kitas! Es gilt das gesprochene Wort!AnredeHerzlichen Dank zuallererst an das Sozialministerium für die Erststellung dieser Formulierungshilfe zur erneuten Änderung des Kitagesetzes. Es wird oft gefragt, warum ein Fraktionsgesetz und warum schon wieder eine Änderung? Das hat sehr viel mit dem Tarifvertrag dem TVöD als Orientierungstarifvertrag zu tun. Dieser Tarifvertrag sollte aus Sicht der Betroffenen so zügig wie möglich übernommen werden.Die Mehrkosten sind systemgemäß vom Land und den Wohnortgemeinden zu tragen. Ansonsten käme es systemwidrig zu einer Vorfinanzierung der Mehrkosten durch Standortgemeinden und Einrichtungsträger. Aus diesem wichtigen Grund ist nun zeitnah und zügig die Kita-Gesetzgebung anzupassen – und mit einem Fraktionsgesetz ist das relativ schnell möglich.Hier tut sich die Frage nach einem Automatismus zur Tarifübernahme auf. Das wäre zwar aus meiner Sicht ganz praktisch, jedoch sprechen gewichtige Gründe dagegen. Die Mehrkosten kämen einer Haushaltsvorfestlegung gleich, was in das Haushaltsrecht des Landtages eingreifen würde. Und das, so sagen es Juristen und Finanzer, wäre nicht verfassungsgemäß. Und wenn man schon eine Gesetzesänderung vornehmen muss, bietet es sich auch an, weitere kleine Änderungen vorzunehmen. Wie beispielsweise unbeabsichtigte und offenkundige Fehler im redaktionellen Bereich.Besonders erwähnen möchte ich hier die aufgetretenen Fehler bei der Gastkindfinanzierung. Gastkinder, die aus unterschiedlichen Gründen niedrigschwellig auf zeitweise unbelegten Plätzen betreut werden, sollten für die Refinanzierung außer Betracht bleiben. Aufgrund eines Versehens ist gleichwohl die Zahlung eines Refinanzierungsbetrags durch das Land vorgesehen.Ein weiterer wichtiger Punkt sind die zu hohen Anrechnungen von Verwaltungskräften auf das Personalbudget. Änderungen sind auch notwendig beim fehlenden Verweis in der Formel zur Berechnung der Leitungsfreistellung im Personalbudget. Hier war die Berechnungsformel fehlerhaft. Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Zudem hat sich bei der Berechnung der Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege ein Fehler eingeschlichen, so dass diese zu niedrig für die Kindertagespflegeperson ausfällt.Im Paragraph 22 KiTaG gibt es eine Verschiebung der Schließtageregelung für Horte vom 1.08.2025 auf den 1.01.2026. Das bedeute, dass die bundesgesetzliche Regelung zu Schließtagen, außerhalb der Ferien umgesetzt wird, auf Anfang Januar 2026.Besonders erwähnen möchte ich den Änderungsantrag des SSW. Hier geht man auf die besondere Situation der Kitas der dänischen Minderheit ein. Diese verpflichten sich bis zum 31. Dezember 2029 die betreuenden Hilfskräfte bis dahin ausreichend als SPA nachqualifiziert zu haben.Besonders loben möchte ich an dieser Stelle die Vereinbarung des Landes mit der KLVen zur Refinanzierung des Personalbudgets zum 1. August 2025 auf 96 Prozent und zum 01. Januar 2026 auf 97,5 Prozent sowie zum korrigierten Neubauzuschlages durch das Land und die Verbesserungen in der Kita-Datenbank.Und nun komme ich zum Schluss kurz zum gewünschten Bericht zur Umsetzung der vorigen Kita Gesetzesänderungen und den landesweiten Dialogveranstaltungen: Es gab einen guten und positiven Fachaustausch unter Fachkräften.Schwerpunkte waren die Umsetzung des Anstellungsschlüssels, die Verwendung des Personalbudgets, Fragen zu mehr Eigenverantwortung, zu den Finanzierungsvereinbarungen, zur Kita- Datenbank, Nachfragen zum Monitoring im kommenden Jahr, und es gab Fragen zu Schließzeiten.Laut den Beteiligten war diese Veranstaltungsreihe ein voller Erfolg mit großer Resonanz.Herzlichen Dank! Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de