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23.07.25 , 18:03 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zum Kindertagesförderungsgesetz

Presseinformation Nr. 25.206 23.07.2025 Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 9 + 21 – Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Land und Kommunen ziehen in der frühkindlichen Bildung an einem Strang Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich meinen vierjährigen Sohn anschaue und die Kinder in seiner Kita, dann sehe ich, wie die Zukunft heranwächst. Und das geht vielen von uns so. Wir müssen dafür sorgen, dass das eine gute Zukunft wird, die vor unseren Kindern liegt, mit guten Rahmenbedingungen.
All die Drei-, Vier und Fünfjährigen von heute werden unser Land einmal tragen. Und solange unsere Kinder klein sind, müssen wir sie tragen. Sie sehen. Ihre Bedürfnisse sehen. Als Eltern, aber auch als Staat. Eltern und Kinder brauchen eine gute und verlässliche frühkindliche Bildung, auch unter den erschwerten Bedingungen des Fachkräftemangels. Das war und ist unsere große Zielsetzung mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes zum 1.1.25. Und wir werden stetig überprüfen, ob diese Ziele auch erreicht werden.
Fachkräfte wünschen sich Anerkennung, angemessene Bezahlung und positive Arbeitsbedingungen. Das ist auch auf der Dialogveranstaltung in Flensburg im Frühjahr deutlich geworden, an der ich teilgenommen habe. Träger brauchen dafür Planungssicherheit und eine auskömmliche Finanzierung. Und Kommunen wie auch wir als Land müssen es schaffen, die Kosten hierfür gemeinsam zu stemmen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen von CDU und Grünen aber auch dem SSW setzen wir genau hier an: Wir setzen den neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zeitnah um, sodass es ab August keinen Grund mehr geben kann, für einen Träger die erhöhten Löhne an die Beschäftigten nicht auszuzahlen. Auch die Kindertagespflege nehmen wir hierbei mit. Wir setzen die Einigung von Land und Kommunalen Landesverbänden aus dem Juni zu Refinanzierung der Personalkosten und zum Neubauzuschlag um und erhöhen die Kostenerstattung über das SQKM für die Kreise und kreisfreien Städte von derzeit 95 Prozent auf 96 Prozent ab 1. August 2025 und im nächsten Schritt auf 97,5 Prozent ab dem 1.1.2026. Damit erhalten die Kommunen in diesem Jahr über sechs Millionen Euro zusätzlich für die Kita-Finanzierung und ab 2026 dann insgesamt 40 Millionen Euro zusätzlich an jährlichen Refinanzierungsmittel aus dem SQKM.
Wir tun das, weil die Betrachtung der derzeit besetzten Stellen über die Kita- Datenbank bereits zeigt, dass zwar nur 93 Prozent der Stellen mit pädagogischen Fachkräften besetzt sind, wir aber bei der Auslastung im Personalbudget derzeit bei über 95 Prozent liegen. Das bedeutet zum einen: die neue Möglichkeit, bei Fachkräftemangel zusätzliche unterstützende Kräfte einzusetzen, wird genutzt. Aber auch, dass das Fachpersonal durchschnittlich über eine höhere Qualifikation verfügt als bisher angenommen. Diesen zusätzlichen Finanzbedarf decken wir nun ab.
In der Anhörung im Sozialausschuss haben die Kita-Träger vorgetragen, dass nach wie vor nicht jede Kommune neue Finanzierungsvereinbarungen schließen will und in einigen Fällen auch nicht über die gesamte Standardqualität refinanziert werden soll. Das funktioniert so nicht. Denn dies ist landesgesetzlich vorgeschrieben: das Gesetz besagt ausdrücklich eine Refinanzierungsstruktur basierend auf durchschnittlich berechneten Kostenfaktoren und Pauschalsätze an die Kommunen, aber eine Kostenerstattung der individuellen tatsächlichen Kita-Kosten durch die Standortgemeinden an die jeweilige Kita, um die Standardqualität anbieten zu können.
Das gesetzlich vorgesehene Personalbudget dieser Standardqualität beinhaltet weiterhin die bisherigen zwei Fachkräfte pro Gruppe, die Leitungsfreistellung, Verfügungs- und Vertretungszeiten. Die Kommunalen Landesverbände haben gegenüber dem Ministerium zugesagt, dass sie die Defizite der Kitas tragen, wenn die Finanzierungslücke geschlossen wird. Das ist nun der Fall und ich bin froh, dass es eine Einigung gibt. Wir erwarten also, dass Standortgemeinden zu dieser Zusage stehen. Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums wird zeitnah verschickt werden.
Wir werden für die erhöhte Sachkostenpauschale der Kindertagespflege die Bedingungen ab 2026 anpassen sowie klarstellen, dass Schlafräume in angemieteten Räumen von mehreren Kindertagespflegepersonen gemeinsam genutzt werden können.
Wir unterstützen den Änderungsantrag des SSW, um die Punkte, die Land und Träger in einem Letter of intent miteinander verabredet haben, gesetzlich zu verankern. Wir schaffen also Rechtssicherheit für unsere dänischen Kitas durch eine neue Übergangsregelung bis 2029 zur Nachqualifizierung ihres Personals. Das ist besonders für Flensburg eine wichtige Änderung. Und mit weiteren kleineren Änderungen erhöhen wir heute die Klarheit des Gesetzes.
All die verschiedenen Akteursinteressen unter einen Hut zu bringen, war nicht leicht und ist nicht leicht. Um weitere Optimierungsmöglichkeiten offen zu halten, war es Frau Rathje-Hoffmann und mir sehr wichtig, mit der Novellierung ein dauerhaftes Monitoring im Gesetz zu verankern. Dies steht noch aus und ist erstmalig für das Jahr 2026 vorgesehen.
Unsere Vorstellungen von guter und verlässlicher frühkindlicher Bildung werden nicht über Nacht Wirklichkeit. Es braucht Zeit, Geld, Geduld und kontinuierliche Anpassungen. Ich sage Ihnen zu: Wir bleiben dran. Und bitte um Zustimmung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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