Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Marion Schiefer: TOP 12: Gute Abwägung zwischen Konsolidierungsnotwendigkeiten und Interessen der Justiz
Justiz | 24.07.2025 | Nr. 206/25Marion Schiefer: TOP 12: Gute Abwägung zwischen Konsolidierungsnotwendigkeiten und Interessen der Justiz Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,Ende November, als wir zuletzt im Plenum zur Fachgerichtsstrukturreform debattiert haben, war der gefundene Kompromiss noch frisch. Die Justiz selbst hat die weiterentwickelte, die jetzt in Umsetzung befindliche Fachgerichtsstrukturreform wesentlich geprägt.Noch immer bin ich dankbar für die an Zahlen und Detailargumenten reiche Diskussion zu dem ursprünglichen Projekt. Ohne sie stünden wir nicht da, wo wir heute stehen.Die konkrete Ausgestaltung der Ende letzten Jahres gefundenen Reform beruht auf den ebenso weitgehenden wie zielführenden Vorschlägen, welche die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte Mitte November dem Justizministerium unterbreitet haben – und auf den die Landesregierung sodann eingegangen ist.Die jetzt gefundene Konzentration, der weitgehende Erhalt der Gerichtsstandorte in der Fläche – das ist im Sinne der Justiz und der von ihr Betroffenen. Es ist ein großer Gewinn und verdient unseren Dank, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit im November angeboten haben, in ihrem Raumbestand zusammenzurücken und Fachgerichte aufzunehmen.Einen wesentlichen Teil der Strukturreform können wir dem Gesetzentwurf entnehmen.Es ist aber seit Ende letzten Jahres auch schon viel umgesetzt worden, für das keine gesetzlichen Änderungen benötigt wurden: Das Arbeitsgericht Flensburg ist in das Gebäude des Landgerichts Flensburg eingezogen und das Finanzgericht Kiel in das Gebäude des Amtsgerichts Kiel.Im Ergebnis erreichen wir durch die Konzentrationsmaßnahmen erhebliche Flächeneinsparungen, mit denen Kosteneinsparungen einhergehen. Gleichzeitig erhalten wir für die Rechtssuchenden den Zugang zum Recht in der Fläche. Die Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Fachkräfte in der Justiz verbleiben bis auf wenige Ausnahmen an ihren bisherigen Standorten, damit bleibt ihnen eine wirtschaftliche und verlässliche Lebensplanung möglich.Das Ergebnis – das, was bereits in Umsetzung ist – und das, was wir mit dem vorliegenden Gesetz beschließen sollen - bedeutet meines Erachtens eine gute Abwägung zwischen den Konsolidierungsnotwendigkeiten des Landeshaushalts, den Interessen der Justiz und ihrer Beschäftigten, denen der weiteren Justizbeteiligten sowie den Interessen der Rechtssuchenden.Ich bin überzeugt davon, dass die Synergien, die durch die Auflösung des Arbeitsgerichts Neumünster und Zusammenfassung mit dem Arbeitsgericht Kiel entstehen, gerade auch gerichtsorganisatorisch und fachlich sinnvoll sind. Vernünftig sind auch die beiden Zweigstellenlösungen in der Sozialgerichtsbarkeit und die auswärtigen Kammern in der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Veränderung für die Zuweisung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und die Ermöglichung von Gerichtstagen in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatung.Vielen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de