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Sybilla Nitsch: Der SSW wird Entlassungen nicht zustimmen
Presseinformation Kiel, den 24.7.2025Es gilt das gesprochene WortSybilla Nitsch TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur Drs. 20/3410„Die Mehrheit der Einsparungen sind Personalkosten: rund 62 % gehen bis 2040 zu Lasten des Personals, und nur 38 % zu Lasten anderer Posten wie IT, Miete oder Verkaufserlöse.“Wer im Privaten sparen muss, weiß, dass damit zwangsläufig ein Qualitätsverlust einher geht. Man kann nicht erwarten, für weniger Geld die gleiche Leistung zu erhalten. Zumindest, wenn man erwachsen ist, weiß man, Sparen bedeutet Verzicht. Kein Urlaub oder mit der Reparatur der Waschmaschine warten zu müssen. Was man allerdings auch kennt, ist das Schönreden. Da behauptet man, zu Hause sei es am schönsten und der Waschsalon sei ein sozialer Treffpunkt. Genauso das macht die Ministerin auch: Sie spart und redet es schön. Dabei sind die Kritikpunkte an der Fachgerichtsstrukturreform sehr weitreichend. Das merken wir vor allem bezüglich des Personals, das den Großteil der Einsparungen schultern muss. In der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes heißt es, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Da der Justizhaushalt ein reiner Verwaltungshaushalt ist, sollen die Einsparungen zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes im Wesentlichen nicht durch Personaleinsparungen, sondern durch Einsparungen bei Gebäuden und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes erfolgen.“ Lesen wir aber weiter auf S. 6 des Gesetzenturfes, hier werden die geschätzten Einsparungen und Kosten aufgeführt. Hier wird deutlich, die Mehrheit der Einsparungen sind Personalkosten: rund 62 % gehen bis 2040 zu Lasten des Personals, und nur 38 % zu Lasten anderer Posten wie IT, Miete oder Verkaufserlöse. Im November 2024 hatte sich Ministerin von der Decken dahingehend ausgesprochen, dass rund 20 Prozent der Stellen, 47 von insgesamt 288 bei den Sozial- und Arbeitsgerichten wegfallen würden. Der Clou dabei, diese Stellen sollen in andere Justizbereiche verlagert werden. In welche? Wann? Und zu welchem Zweck? Hier fehlen eine ganze Reihe an Antworten. Mit diesen Widersprüchen muss die Ministerin endlich aufräumen – und nicht länger so tun, als ob irgendwie alles beim Alten bleibt, nur ein bisschen effektiver. Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2Zur Wahrheit bei solchen Reformen gehört für mich das klare Bekenntnis: Die Menschen, die in den Gerichten beschäftigt sind, leisten gute Arbeit. Sie drehen ja derzeit nicht Däumchen. Sie stellen aber auch einen erheblichen Kostenfaktor dar; und da setzt die Ministerin an. In der Anhörung muss deutlich werden, wo die Stellen im Gegenzug eingesetzt werden können. Der SSW wird Entlassungen nicht zustimmen, vor allem nicht in einem Bereich, wo lange Verfahren extrem belastend sind, wie in Arbeits- und Sozialgerichten. Lassen Sie mich an der Stelle deutlich sagen, bei einer solchen Reform muss die Fachlichkeit die zentrale Rolle spielen: Arbeitsgerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung von fairen und geregelten Arbeitsverhältnissen dar, und somit eine wichtige Säule für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Sozialgerichte müssen für die Leute erreichbar sein, dass haben wir immer wieder deutlich gemacht, Menschen die auf die Durchsetzung ihrer sozialen Rechte und die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungen angewiesen sind, müssen besonders beachtet werden. Meines Erachtens ist die Ausrichtung auf die Interessen und Belange der Betroffenen in den vergangenen Debatten viel zu kurz gekommen.Viel drängender ist allerdings die Frage, ob die angekündigte Reform wirklich das Ende der Sparrunden sein wird. Ich würde mir wünschen, dass es in dieser Hinsicht ein klares Bekenntnis seitens der Landesregierung gibt. Noch ein Wort zu dem bisherigen Verfahren, das nicht besonders gut gehandhabt wurde. Die Landesregierung hat an mehreren Orten auf die harte Tour lernen müssen, dass Hauruckverfahren nichts bringen. Die Beteiligten haben ihr Recht auf Informierung und Einbindung in die Entscheidungsprozesse sehr deutlich gemacht. Im Prozess des Schönredens, haben Sie in regionalen Fachgruppen die vorgeschlagenen Modelle und Zweigstellenlösungen erarbeitet, diese Einbindung hätte am Anfang stehen sollen, aber nun ja, wir sind gespannt auf die Rückmeldungen der regionalen Fachgruppen, sind diese überzeugt, könnte auch uns das überzeugen. Um die Reform überhaupt noch umsetzen zu können und die durch den unglücklichen Auftakt entstandenen Verletzungen heilen zu können, erwarte ich, dass die Landesregierung die Anhörungsergebnisse sehr ernst nimmt. In der Anhörung muss es darum gehen, zuzuhören und eben nicht schön zu reden.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/