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Thomas Jepsen: TOP 14: Neue Regelung für hybride Sitzungen ist kommunalfreundlich und praktikabel
Kommunalpolitik | 24.07.2025 | Nr. 207/25Thomas Jepsen: TOP 14: Neue Regelung für hybride Sitzungen ist kommunalfreundlich und praktikabel Es gilt das gesprochgene Wort!Sehr geehrte Präsidentin,meine Damen und Herren,in den kommunalen Gremien ist der unmittelbare persönliche Austausch wichtig und die Sitzung in Präsenz bleibt der Regelfall - und das wird auch so bleiben.Die konkrete Organisation unserer kommunalen Selbstverwaltung muss aber auch laufend auf Aktualität hin überprüft werden und bei Bedarf modernisiert werden. Deshalb hatten wir im Januar die Möglichkeit geschaffen, kommunale Gremiensitzungen jetzt auch hybrid durchzuführen, um Kommunalpolitik flexibler zu gestalten.Gerade für beruflich abwesende, familiär gebundene oder kranke Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und auch im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung zum kommunalpolitischen Ehrenamt müssen die Mitwirkungsmöglichkeiten zeitgemäß und attraktiv sein. Die Nachfrage zur digitalen Teilnahme ist grundsätzlich da. Aufwand und Nutzen müssen aber wie immer auch im Verhältnis stehen.Und wir haben dabei auch immer deutlich gemacht, dass wir es im Auge behalten, wie die Kommunalvertretungen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, wie digitale Sitzungsteilnahmen erprobt und eingeübt werden und welche praktischen Erfahrungen gemacht werden. Wie viele Kommunen seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung, seit Ende Februar sich auf den Weg gemacht haben, die Hauptsatzungen zu ändern, ist nicht bekannt. Es wird dazu ja keine Statistik erhoben. Vermutlich sind es noch nicht viele Gemeinden, Städte oder Landkreise.Es gibt dabei ja auch einiges zu bedenken und zu regeln, was von Ort zu Ort im Land ja auch unterschiedlich ist. Und so haben wir seit Februar die Entwicklung beobachtet und sind laufend im Gespräch gewesen. So wie ich es auch hier am 31. Januar angekündigt hatte.Wir hatten im Januar geregelt, dass zur digitalen Teilnahme auch Voraussetzungen Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de erfüllt sein müssen. So müssen z.B. alle Teilnehmer angemessen und die Redner stets optisch und akustisch wahrnehmbar sein. Das setzt natürlich auch eine entsprechende technische Ausstattung voraus. Die ist jedoch nicht immer und überall gegeben.Nicht alle Gemeindevertretungen oder Ausschüsse tagen in entsprechend technisch gut ausgestatteten Sitzungsräumen. Die Sitzungsräume der Rathäuser und Amtsverwaltungen sind alle unterschiedlich gestaltet. Vielerorts sind schon Räume mit toller Technik und guten Möglichkeiten vorhanden. Manchmal gibt es aber auch noch keine Räume mit Ton-Bild- Übertragungsmöglichkeiten.Die Ausschüsse tagen gelegentlich auch außerhalb der Amtsstuben in anderen kommunalen Einrichtungen – z.B. in Schulen oder Kitas – wenn es um deren Belange geht. Oder Gemeindevertretungen fahren überhaupt nicht zum Amtsgebäude, sondern tagen im Dorf: Z.B. in der Gastwirtschaft oder im Gemeindehaus. Es wird sich oftmals an unterschiedlichen Orten getroffen, die alle sehr individuell sind.Und wenn z.B. die Gemeinde Stoltebüll einmal im Jahr auf dem Thingplatz tagen möchte – abgelegen im Außenbereich, auf Felssteinen sitzend unter freiem Himmel, ohne Stromversorgung – so wie es die germanischen Stämme vor über 1.500 Jahren taten, dann soll auch diese Tradition fortgeführt werden können.Zu all diesen individuellen Tagungsorten mit ihren unterschiedlichen technischen Gegebenheiten passt es dann aber doch nicht, dass einzelne Vertreter ab einem Datum – den 01.01.2027 – ein Recht auf digitale Teilnahme bekommen.Wir haben uns die Möglichkeiten und praktischen Erfahrungen wie angekündigt nochmal genauer angesehen und die letzten Monate beobachtet und zum intensiven Erfahrungsaustausch mit den Kommunen und deren Verbänden genutzt. Vor dem Hintergrund werden wir die getroffene Regelung anpassen.Das machen wir nicht, weil die FDP hier meint, die Versteher-Fraktion zu sein. Sondern weil gerade wir selbst kommunal verankert sind und wissen, was vor Ort los ist und was zu regeln ist. Der Rechtsanspruch auf Teilnahme an hybriden Sitzungen wird entfallen. Dort, wo die Voraussetzungen für die Durchführung von hybriden Sitzungen vorliegen, müssen die Kommunen aber eine verbindliche hybride Teilnahmemöglichkeit schaffen. Das Recht auf digitale Teilnahme wird also nicht an das Datum 01.01.2027 geknüpft. Stattdessen sollen es die Voraussetzungen sein, also die Möglichkeiten sein, die die Kommunen verpflichten. Und um den Kommunen die Möglichkeiten zu hybriden Sitzungen zu ermöglichen, werden die Kommunen auch noch eine Landes-Förderung i.H.v. fünf Millionen Euro bekommen. Dafür danke ich der Landesregierung.Ich freue mich, dass es zu dieser Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden gekommen ist. Die neu getroffene Regelung ist kommunalfreundlich, praktikabel und stützt das kommunale Ehrenamt. Ich bitte um Unterstützung für den Änderungsantrag. Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Vielen Dank Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de