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24.07.25 , 12:41 Uhr
SSW

Michael Schunck: Eine verpflichtende Regelung funktioniert nur mit den notwendigen Mitteln

Presseinformation Kiel, den 24.7.2025

Es gilt das gesprochene Wort


Michael Schunck TOP 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Drs. 20/3467
„Hier sollte etwas mit der Brechstange durchgedrückt werden.“
Uns als SSW hat das Vorgehen der Regierungskoalition ehrlich gesagt gewundert. Denn aus unserer Sicht blieben im Anhörungsverfahren zwei zentrale Fragen offen bzw. ungelöst:
Erstens: Nicht alle Kommunen sind technisch so ausgestattet, dass sie hybride Sitzungen problemlos umsetzen können.
Und zweitens: Die Frage, ob durch dieses Gesetz Konnexität ausgelöst wird, wurde nicht überzeugend beantwortet.
Das ist schade. Denn wir als SSW-Fraktion waren von Anfang an offen für den Vorschlag hybrider Sitzungen – gerade mit Blick auf die besonderen regionalen Gegebenheiten in unserem Land. Denn wenn Sie an die nordfriesischen Inseln und Halligen denken, wird schnell deutlich, wie hilfreich hybride Formate sein können. Ebbe und Flut nehmen keine Rücksicht auf Sitzungstermine. Und selbst durch Anpassungen an die Gezeiten verhinderte extremes Niedrigwasser häufiger eine Sitzungsteilnahme einzelner Gemeindevertreter und -vertreterinnen. Hybride Sitzungen wären hier ein echter Vorteil.
Der Faktor Gleichstellung hat sich uns im Verfahren auch nicht ganz erschlossen, hier hätten wir großes Interesse an einer Evaluierung gehabt. Ich denke außerdem zum Beispiel an Menschen mit Behinderungen. Wie viele von ihnen könnten profitieren, wenn sie unkompliziert von zu Hause aus an kommunalpolitischen Sitzungen teilnehmen könnten?
Wir als SSW bleiben daher sehr offen für hybride Sitzungen insgesamt, aber wir glauben in den Kommunen weiß man selbst am besten, welche Bedarfe da sind. Statt auf Freiwilligkeit oder ergebnisoffene Erprobung zu setzen, wurde das Gesetz von der Koalition leider mit der Brechstange vorbereitet:
Ein verkürztes Anhörungsverfahren und die Vorgabe war klar:


Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2
Hybride Sitzungen sollten Pflicht werden – für alle Kommunen, unabhängig von ihrer Ausstattung oder ihrer jeweiligen Situation.
Im Ausschuss diskutierten Abgeordnete, Vertreter kommunaler Landesverbände und des Lorenz- von-Stein-Instituts über mögliche verfassungsrechtliche Konflikte. Doch nicht nur die Wissenschaft äußerte Bedenken. Auch die Kommunen selbst haben sehr klar signalisiert, dass sie im Zweifel den Klageweg beschreiten würden. Meine Kollegin Sybilla Nitsch hat das hier im Haus treffend zusammengefasst.
Ich zitiere: „Die Kommunen haben bereits in Aussicht gestellt, klagen zu wollen. Und das, liebe Regierungsfraktionen, hätten Sie sich ersparen können.“
Nun neigen wir als SSW nicht zur Schadenfreude und schon gar nicht zur Häme. Im Gegenteil: Wir schätzen es, wenn politische Verantwortungsträger erkennen, wenn sie sich verrannt haben und bereit sind, das zu korrigieren.
Wie gesagt: Sie hätten diesen Verlauf vermeiden können. Denn die Rückmeldungen, die Sie nach Ihrem Beschluss erhalten haben. Das waren vermutlich dieselben, die auch uns erreicht haben. Resolutionen aus vielen Gemeinden. Mit guten, nachvollziehbaren Argumenten. Alle machten deutlich: Eine verpflichtende Regelung funktioniert nicht, wenn die notwendigen Mittel fehlen.
Nun hat das Kabinett im Rahmen des Kommunalgipfels zwei Änderungen angekündigt.
Erstens: Die Pflicht zur Durchführung hybrider Sitzungen soll gestrichen werden.
Und zweitens: Es soll ein Fördertopf von fünf Millionen Euro für eine freiwillige Umsetzung eingerichtet werden.
Ich sage ganz offen. Das wäre von Anfang an die bessere Lösung gewesen. Deshalb: Gut, dass Sie jetzt entsprechend handeln. Und den Kommunen – möchte ich ausdrücklich betonen – gebührt unser Respekt. Ihr Einsatz hat sich gelohnt.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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