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24.07.25 , 12:49 Uhr
SPD

Marc Timmer zu TOP 17: Verbesserungen für medizinisches Personal in den Justizvollzugsanstalten geboten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. Juli 2025
Marc Timmer Verbesserungen für medizinisches Personal in den Justizvollzugsanstalten geboten TOP 17: Fachkräftemangel in der medizinischen Versorgung im Justizvollzug bekämpfen - Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst einrichten (Drs. 20/3291(neu))
„Wir haben in Schleswig-Holstein fünf Justizvollzugsanstalten, eine Jugendanstalt, eine Jugendarrestanstalt und eine Abschiebungshafteinrichtung mit zusammen ca. 1.600 Haftplätzen, die derzeit fast vollständig ausgelastet sind. Für die Menschen, die in diesen Anstalten untergebracht sind, hat das Land eine Verantwortung und dieses betrifft auch die Gesundheitsfürsorge. Aber gerade die medizinische Versorgung der Gefangenen stellt eine besondere Herausforderung dar, weil diese häufig unter Suchtkrankheiten und den körperlichen und psychischen Folgen langanhaltender sozialer Verwahrlosung leiden. Häufig, vor allem bei Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, kommen die Menschen in völlig desolatem körperlichem und psychischem Zustand in den Vollzug und stellen diesen vor erhebliche Probleme. Synthetische Drogen auf Briefpapier gesprüht, derzeit kaum kontrollierbar, tun ihr übriges. Sie bedürfen zunächst einer intensiven medizinischen Betreuung, damit man überhaupt mit ihnen an dem Vollzugsziel arbeiten kann, künftig ein Leben ohne Straftaten führen zu können. Die medizinische Versorgung ist darüber hinaus ein wesentlicher Faktor für gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigter in den Justizvollzugsanstalten. Denn ohne eine entsprechende medizinische Versorgung gibt es Unruhe bei den Gefangenen, die sich wiederum auf das Betriebsklima aller auswirkt.
Daher ist es erforderlich, dass in den Anstalten eine gute medizinische Versorgung vorgehalten wird. Bei meinen Besuchen in den Anstalten unseres Landes habe ich aber feststellen müssen, dass dies nicht der Fall ist. Fast in jeder Anstalt fehlt medizinisches Personal, vom Pflegedienst bis zum Anstaltsarzt. Viele Stellen sind nicht besetzt, die Fluktuation ist hoch und die Vergütung und das Eingruppierungsschema ist trotz der sogenannten „Gitterzulage“ nicht attraktiv. Zudem gibt es kaum Aufstiegsmöglichkeiten. Viele Bewerberinnen und Bewerber brechen in der Probezeit ab, weil die Arbeitsbedingungen nicht für jeden etwas sind und das Krankenhaus um die Ecke doch die bessere Option ist.
Darüber hinaus führen Mängel in diesem Bereich zu Belastungen bei anderen Bediensteten . Die Lücken, wie z.B. Medikamentenausgabe müssen dann von den Bediensteten des Allgemeinen


1 Vollzugsdienstes gefüllt werden, die für solche Tätigkeiten aber nicht ausgebildet sind und andere Aufgaben wahrzunehmen haben. Es ist also geboten, die Attraktivität dieser Tätigkeit zu steigern. Ähnlich hat Hamburg bereits getan.
Die Möglichkeit einer Verbeamtung dient diesem Anliegen. Ja, es sollte nicht überall die Verbeamtung zur Steigerung der Attraktivität eingesetzt werden. Und ja, nicht alle Tarifbeschäftigten im medizinischen Dienst werden hiervon Gebrauch machen. Aber es gibt die Möglichkeit und für viele dürfte es einen finanziellen Anreiz bieten. Zudem ist die Justizvollzugsanstalt ein klassisch hoheitlicher Bereich. Denn hier geht es um Tätigkeiten, die ein öffentliches Gemeinwesen kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.
Wir können also mit dem Beschluss hier und heute den Beschäftigten eine neue Perspektive bieten und die herausfordernde Tätigkeit in einem schwierigen Bereich attraktiver gestalten. Dies ist sehr konkret. Und deshalb freue ich mich. Und ich freue mich auch darüber, dass sich alle Fraktionen unserem Antrag angeschlossen haben. Dies ist ein gutes Zeichen. Ja, wir haben versanden, dass mit Blick auf ein schwierigeres Arbeitsumfeld ein erhöhtes Maß an Fürsorgepflicht einhergeht.“



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