Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

24.07.25 , 12:49 Uhr
CDU

Marion Schiefer: TOP 17: Stärkung des medizinischen Dienstes in unseren Justizvollzugsanstalten

Justiz | 24.07.2025 | Nr. 208/25
Marion Schiefer: TOP 17: Stärkung des medizinischen Dienstes in unseren Justizvollzugsanstalten Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
bis zu meinem Nachrücken in den Landtag war ich drei Jahre lang nicht nur Jugendrichterin, sondern auch Vollzugs- und Vollstreckungsleiterin der Teilanstalt für Jugendarrest innerhalb der Mauern der Hamburger Jugendanstalt.
Bei uns konnten junge Leute 24/7 ihren Freiheitsentzug antreten und wenn sie kamen oder gebracht wurden, mussten sie ziemlich schnell einem Arzt vorgestellt werden für die Eingangsuntersuchung. Dafür war es wichtig, dass die Ambulanz ausreichend besetzt war und nichts Vorrangiges dazwischenkam. Während des Aufenthalts wurden immer wieder Krankenpfleger gebraucht, ein Arzt, der Konsilpsychiater oder Psychologen. Der ganze Vollzug war darauf angewiesen, dass diese Fachkräfte absehbar zur Verfügung standen. Und ich habe viele Situationen erlebt, in denen ich erleichtert und dankbar war für ihre Sachkunde und ihren Einsatz.
Die medizinische Versorgung der Inhaftierten oder Arrestierten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht des Staates, sie ist auch Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber den Grundrechten aller Menschen – auch und gerade im Justizvollzug.
Auch in unseren schleswig-holsteinischen Ambulanzen ist die personelle Situation zum Teil angespannt. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen trifft auch – und vielleicht sogar besonders hart – unsere Vollzugsanstalten. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte entscheiden sich häufig gegen eine Tätigkeit im Justizvollzug. Nicht etwa, weil ihnen diese Aufgabe weniger sinnvoll erscheint, sondern weil die Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen deutlich unattraktiver sind.
Die Realität ist: Die tarifliche Vergütung und Entwicklungsperspektive für medizinisches Personal im Vollzug ist kaum konkurrenzfähig gegenüber dem freien Gesundheitsmarkt. Hinzu kommt: Die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten ist herausfordernd, psychisch belastend und erfordert hohe fachliche wie menschliche Kompetenz. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, strukturelle Verbesserungen vorzunehmen, wenn wir auch künftig eine stabile medizinische

Seite 1/2
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Versorgung hinter den Gefängnismauern sicherstellen wollen.
Mit unserem Antrag verfolgen wir ein gemeinsames und dringliches Ziel: Die Stärkung des medizinischen Dienstes in unseren Justizvollzugsanstalten – konkret durch die Schaffung eines eigenen Laufbahnzweigs Justizkrankenpflegedienst (JKPD) neben dem Allgemeinen Vollzugsdienst, sowie die Möglichkeit zur Übernahme geeigneter Tarifbeschäftigter in ein Beamtenverhältnis. Das Justizministerium hat uns im Innen- und Rechtsausschuss Ende Mai von diesem Projekt erzählt, und ich finde es gut, dass wir dieses aufgreifen und definitiv fordern.
Ein wirkungsvoller Hebel dafür ist die Schaffung eines neuen Laufbahnzweigs im Beamtenverhältnis: der Justizkrankenpflegedienst. Ein vergleichbares Modell wurde in Hamburg erfolgreich eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass durch die Verbeamtung qualifizierten Pflegepersonals nicht nur die Personalbindung, sondern auch die Attraktivität des Justizvollzugsdienstes gesteigert werden konnte. Die Rettung für die Personalnot ist dieses Modell zwar sicher nicht. In Hamburg waren anderthalb Jahre nach der Einführung ganze vier Verbeamtungsverfahren eingeleitet, drei erfolgreich abgeschlossen, eines lief noch. Nicht alle Pflegekräfte erfüllen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Auch in Schleswig-Holstein müssen wir diesen Schritt jetzt gehen. Mit der Einrichtung eines entsprechenden Laufbahnzweigs schaffen wir nicht nur bessere Vergütungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Kräfte im Krankenpflegedienst. Wir senden auch ein klares Signal: Die medizinische Arbeit im Justizvollzug ist uns als Land etwas wert.
Zugleich schlagen wir vor, diejenigen Pflegekräfte, die bereits heute mit großem Einsatz in den medizinischen Abteilungen unserer Anstalten tätig sind und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Das ist nicht nur geboten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Personalbindung.
Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.
Vielen Dank.



Seite 2/2
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen