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24.07.25 , 16:45 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zur Ausbildungsduldung

Presseinformation Nr. 25.213 24.07.2025 Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 43 + 47 – Sicherheit für Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag; Planungssicherheit für Menschen mit Perspektive – Integration durch Ausbildung und Berufstätigkeit Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Menschen in Ausbildung und Arbeit brauchen Bleibesicherheit Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
einige von uns kennen sie noch, die sog. „3+2“-Regel. Ein Schlagwort für eine wichtige Gesetzesänderung im Sommer 2016. Die 3+2-Regel besagt, dass Auszubildende in Duldung in Deutschland nicht abgeschoben werden, sondern eine Bleibeperspektive erhalten: für die Dauer ihrer Ausbildung, in der Regel drei Jahre, und mindestens zwei Jahre Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf. Mit weiteren Verfestigungs- und Verlängerungsoptionen.
Damals wurde neben der neuen Ausbildungsduldung auch die Beschäftigungsduldung im Aufenthaltsrecht verankert. Die Beschäftigungsduldung ist denjenigen zu erteilen, die bereits geduldet und mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und ohne Asylbewerberleistung sich selbst und ihre Familie ernähren können. Langzeitduldungen, die anders als andere Duldungsformen eine besondere Funktion haben, nämlich abzusichern, dass die Menschen, die sich beruflich integriert haben, auch in Deutschland bleiben können, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde.
Die große Koalition hat damals bewusst gesagt: Integration vor Abschiebung! Und das war einer der großen Fortschritte, um, und da zitiere ich unseren Koalitionspartner, unter anderem den von der CDU so gerne genutzten Begriff vom „fordern & fördern“ auch wirklich in die Tat umzusetzen. Zu zeigen, Arbeitsmarktintegration wird belohnt, weil es fair ist und volkwirtschaftlich Sinn ergibt. Und weil wir es uns nicht leisten können, einmal gewonnene Fachkräfte und Auszubildende wieder zu verlieren.
Manchmal ergibt es Sinn, sich ursprüngliche Gesetzesintentionen noch einmal zu vergegenwärtigen. Diese Reform war hart erkämpft von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtverbänden, Kammern und Wirtschaftsbetrieben gemeinsam. Und auch von der Politik. Weil alle deutlich gemacht haben, dass Unternehmen Planungssicherheit für Azubis und Beschäftigte brauchen. Und weil Menschen Perspektiven brauchen, um hier in unserer Gesellschaft auch ankommen zu können.
Wieso nun der vorliegende Antrag von Grünen und CDU? In vielen Fällen funktioniert die Umsetzung schon gut, aber in Einzelfällen leider nicht. Und natürlich sind das die Fallkonstellationen, die bei uns ankommen. Und gerade leider auch gehäuft. Kreisbehörden, in denen es gut läuft, wollen wir explizit darin bestärken genauso weiterzumachen. Aber in den Kreisen und Städten, in denen beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen auf Langzeitduldungen mehrere Monate dauern, und dort, wo trotz vorliegender Erteilungsvoraussetzungen für eine Bleibeperspektive diese nicht beschieden wird, muss nachgebessert werden. Und insbesondere daran erinnert, dass in solchen Fällen eine Rückführung nicht eingeleitet werden kann.
Im Aufenthaltsgesetz steht, die Ausbildungsduldung ist zu erteilen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Es ist in den meisten Fällen also eine Anspruchsduldung. Der behördliche Ermessensspielraum geht in diesen Fällen gen null. Es darf nicht so weit kommen, dass nach Monaten Wartezeit erst über Untätigkeitsklagen Akteneinsicht erstritten werden muss, Menschen berufliche Perspektiven verlieren, für die sie hart gearbeitet haben und Unternehmen wertvolle Fach- und Arbeitskräfte, auf die sie gebaut haben.
Das wollen wir gerne verhindern und bitten die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass solche Situationen in den Ausländerbehörden nicht passieren. Ich zitiere aus dem Landesumsetzungserlass des Innenministeriums, der bereits 2020 an die Ausländer – und Zuwanderungsbehörden geschickt wurde: Wurde eine Ausbildungsduldung beantragt, „hat unverzüglich eine formale, rechtsmittelfähige Bescheidung über den Antrag zu erfolgen.“ Das heißt schnell und das heißt schriftlich. Wir machen in unserem Antrag deutlich, eine Bearbeitungszeit sollte nicht länger als drei Monate dauern.
Und die schleswig-holsteinische Petition „Keine Abschiebung von Arbeitskräften“, unterzeichnet von über 2.300 Personen im Frühjahr, besteht zurecht auf die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Regelungen. Und genau darum soll es in unserem Antrag auch gehen. Es ist wichtig, dass das Aufenthaltsrecht in alle Richtungen konsequent umgesetzt wird. Genauso wie wir hier immer wieder über das Rückführungsmanagement sprechen, müssen wir das mit gleicher Anstrengung und gleicher Konsequenz auch im Hinblick auf die Einhaltung existierende Bleiberegelungen tun.
Mit dem vorliegenden Landtagsantrag machen wir noch einmal deutlich, welche Stellen uns besonders wichtig sind. Wir bitten die Landesregierung, gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten Lösungen und verbesserte Verfahren zu erarbeiten. Weil wir wollen, dass das möglichst schnell geschieht, möchten wir heute gerne in der Sache abstimmen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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