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Catharina Nies zu Ausbau und Erreichbarkeit von Frauenhäusern
Presseinformation Nr. 25.214 24.07.2025 Es gilt das gesprochene Wort!TOP 42 – Erfolgreiche Arbeit der Frauenfacheinrichtungen unterstützen Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:Ausbau und Erreichbarkeit von Frauenhäusern stärken Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,am 25. Februar dieses Jahres ist das Bundesgewalthilfegesetz in Kraft getreten. Es schafft den Rechtsanspruch für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Beratung ab 2032. Das ist ein Meilenstein und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Denn es bedeutet, dass häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen in Deutschland nicht hingenommen wird und endlich bundesweit der kostenlose Zugang zu einem Frauenhausplatz abgesichert wird, unabhängig davon, in welchem Bundesland der Schutzplatz liegt.Seit dem nationalen Gesetz zur Umsetzung der Istanbul Konvention ist Gewaltschutz in Deutschland keine freiwillige Aufgabe mehr, sondern muss von Bund, Land und Kommunen gemeinsam umgesetzt werden. Und aufgrund des Gewalthilfegesetzes wird es erstmalig ab 2027 eine systematische finanzielle Beteiligung des Bundes an dem Ausbau des Hilfe- und Schutzsystems geben.Ab 2027 wird der Bund mit 112 Millionen Euro in die Finanzierung einsteigen, das sind nach Königsteiner Schlüssel 3,8 Millionen Euro für Schleswig-Holstein. Die Mittel steigen dann jährlich an, so dass bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro Bundesmittel fließen sollen. Wie es nach den zehn Jahren weitergeht, muss verhandelt werden. Aus Grüner Sicht muss es eine dauerhafte Bundesbeteiligung geben.Es hört sich erstmal viel an, aber mit diesem Geld müssen wir dann auch bedarfsgerecht ausstatten, das heißt unter anderem Frauenhausplätze weiter auszubauen, und zwar so, dass der Rechtsanspruch auch erfüllt werden kann. Das heißt quantitativ und auch qualitativ, also die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für alle Zielgruppen des Rechtsanspruchs abzudecken. Wir benötigen also nicht nur mehr Plätze, sondern müssen uns auch anschauen, wie das Suchen und Finden eines Frauenhausplatzes weiter erleichtert werden kann, und dass im Notfall Familienplätze zur Verfügung stehen, um Frauen und ihre Kinder kurzfristig aufnehmen zu können. Hierzu richten wir mit dem vorliegenden Landtagsantrag Prüfaufträge in Richtung Landesregierung. Wir werden uns also der Frage stellen, was es konkret heißt, den neuen Rechtsanspruch zu erfüllen und ob die Verfahren unseres Bestandssystem dafür ausreichend aufgestellt sind.Zum Beispiel in dem wir die sogenannte. „einfache Kontaktaufnahme“ und die „24/7- Erreichbarkeit“ unserer Frauenhäuser überprüfen, beides Vorgaben aus dem Gewalthilfegesetz. Ich freue mich außerordentlich, dass im Juni eine neue Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden zur weiteren Förderung der Frauenfacheinrichtungen über den Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein geschlossen wurde. Diese gilt rückwirkend zum 1.1. 2025 und löst die bisherige Förderrichtlinie ab.Damit kann nun nicht nur die Bestandsförderung unserer Frauenhäuser, Beratungsstellen und KIK-Stellen fortgesetzt werden, sondern auch die neuen 2,4 Millionen Euro FAG-Mittel ausgeschüttet werden, die wir als Landtag über unser Gewaltschutzpaket hier im Januar beschlossen haben. Eine Millionen Euro davon stehen nun für den Ausbau der Frauenhausplätze und für eine Unterstützung der kommunalen Bestandsplätze zur Verfügung. Das alles wird uns voran bringen, Schutzstrukturen zu stärken.Aber ich will auch deutlich sagen: das allein wird nicht ausreichend sein! Wir dürfen gar nicht erst zulassen, dass Gewalt an Frauen und Mädchen passiert und in Deutschland weiter steigt. Übrigens auch nicht im digitalen Raum. Und wenn ich das noch kurz anmerken darf: Die jüngste „strg_F-Recherche“ von vor zwei Wochen zu dem „Vergewaltiger-Netzwerk“ im Internet und bei Telegramm, zeigt ein Ausmaß häuslicher Gewalt, auf das wir noch gar nicht eingestellt sind.Wir brauchen dringend wirksame Regelungen und Instrumente, um gegen diejenigen vorzugehen, die nahestehende Frauen betäuben, vergewaltigen, dies filmen und ins Netz stellen. Gegen alle Täter*innen und die Mittäter*innen im Netz muss effektiv ermittelt und strafrechtlich vorgegangen werden können. Deshalb ist es absolut richtig, das Strafmaß beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu erhöhen, wie im Bundesrat im Juni beschlossen.Ich bitte die Bundesregierung schnellstens auf dieses Gewalt-Phänomen zu reagieren und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de