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Catharina Nies zur Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen
Presseinformation Nr. 25.212 24.07.2025 Es gilt das gesprochene Wort!TOP 20 – Kommunen unterstützen – Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen in Zuständigkeit des Landes umsetzen Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:Wie müssen davon weg, alle Probleme zentralisieren zu wollen Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,es wurde schon einiges gesagt zu den vorliegenden Anträgen, zu einzelnen Gewalttaten und zu der neuen Vereinbarung des Landes mit den Kommunen. Ich möchte nicht alles wiederholen, sondern dazu einige ergänzende Punkte machen.Zunächst ein herzlicher Dank an das Sozialministerium und das LaZuf, dafür, dass hier Probleme gesehen und angepackt werden und pragmatische Lösungen mit den Kommunen gefunden werden, auch über die originären Zuständigkeiten hinaus. Die zentralisierte Sachbearbeitung zur Unterstützung der Kommunen bei besonders komplexen ausländerrechtlichen Fällen wird zum 1.9. mit rechtlicher Grundlage in der Landesaufnahmeanordnung ihre Arbeit aufnehmen können, im Übergang arbeitet die eingerichtete TaskForce aber schon. Und auch ein herzlicher Dank an Gesundheits- und Innenministerium, dass im Hinblick auf psychisch erkrankte Menschen bereits an Lösungen gearbeitet wird.Das alles zeigt Politik mit Augenmaß. Sich gemeinsam verantwortlich fühlen, ist genau richtig an dieser Stelle. Nun zu dem vorliegenden Antrag von SPD und FDP. Mich würde interessieren, welchen Standort Sie für die „zentrale Unterbringung für ausreisepflichtige Straffällige und sog. Gefährder*innen“, die Sie fordern, im Blick haben. Denn meiner Information nach gibt es keine Kommune, die die Belastung einer Konzentration der besagten Personengruppe freiwillig auf sich nehmen würde.Wir Grüne sagen dazu klar: das ist keiner Kommune zuzumuten. Es ist zwar verständlich, aber schwierig für rechtlich derart komplexe Fälle, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben, einfache Antworten finden zu wollen. Ich weiß, das wird gern immer wieder versucht, aber es führt nicht unbedingt zum Ziel. Wir müssen davon wegkommen, alle Probleme der Kommunen beim Land zentralisieren zu wollen. Wir sollten sie lieber versuchen zu lösen.Also schauen wir uns näher an, worum es eigentlich geht. Es geht bei den Fallkonstellationen, auf die hier abgestellt wird, zum einen um öffentlichkeitswirksame Taten, deshalb lösen diese auch entsprechend große Unsicherheit aus. Das müssen wir ernst nehmen. Es geht dabei um Fälle, die ausländerrechtlich sehr kompliziert sind. Und es geht am Ende auch um Gewaltdelikte, die von Menschen mit psychischen Erkrankungen verübt worden. Die eben nicht strafrechtlich verurteilt sind, sondern in denen eine Unterbringung nach PsychHG angeordnet wurde.Und deshalb halten wir es für richtig, diese Gewalttaten nicht nur im Kontext Ausländerrecht und Rückführungen zu diskutieren, sondern auch im Kontext der Versorgungslage psychisch erkrankter Personen, bei denen besondere Risikofaktoren festgestellt werden können. Wenn wir uns in dieser komplexen Debatte nur auf Abschiebungen oder eine konzentrierte Unterbringung einer Personengruppe konzentrieren, dann ist das auch nur eine Verlagerung von Problemen.Fragen, die wir uns stellen müssen, sind vielmehr: Warum werden Menschen zu Täter*innen? Und gab es Vorzeichen, gab es Hilferufe, wurden Menschen vielleicht allein gelassen oder geben die bestehenden Versorgungsstrukturen die Unterstützung, die gebraucht wird?Mein Kollege Jan Kürschner sagte vorhin: „Besser eine Person wird versorgt, bevor sie zum Täter wird“. Und deshalb wird es notwendig sein, sich die derzeitigen Vorgaben im PsychHG und im Maßregelvollzugsgesetz sehr genau und sehr sensibel anzuschauen. Wir müssen identifizieren, wo vor Ort in den kommunalen Gesundheitsämtern, also beim Sozialpsychiatrischen Dienst, Vollzugsdefizite bestehen und ob und wo wir gesetzliche Anpassungen benötigen, um beispielsweise Zuständigkeiten oder Informationsflüsse zu verbessern.Uns Grünen ist dabei wichtig: egal wie stark diese Fälle derzeit medial und öffentlich wahrgenommen werden, schwere Straftaten abgelehnter Asylbewerber*innen sind Einzelfälle und müssen auch als solche behandelt werden. Und auch die allermeisten Menschen mit einer psychischen Erkrankung begehen keine Gewalttaten. In beiden Fällen darf deshalb nicht verallgemeinert werden. Auch hier brauchen wir Politik mit Augenmaß.Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de