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25.07.25 , 13:33 Uhr
CDU

Werner Kalinka: TOP 49: Leid und Unrecht anerkennen und entschädigen

Heimkinder | 25.07.2025 | Nr. 219/25
Werner Kalinka: TOP 49: Leid und Unrecht anerkennen und entschädigen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Leid und Unrecht, was vielen in früheren Jahren in Heimen widerfahren ist, darf niemals in Vergessenheit geraten. Schreckliches wurde Menschen angetan, es wurde vertuscht und verschwiegen - und dies wurde zu lange von Politik und Gesellschaft hingenommen.
Junge Menschen, behinderte Menschen, die sich in der Fürsorge wähnten, wurden in Wirklichkeit schikaniert und drangsaliert. Sie waren oft einsam, sehr einsam, in den Heimen ganz allein auf sich gestellt. Es ist bitter, dass und wie ihre Würde, Seele und Gesundheit verletzt wurden.
Was Heimkinder erlebt und erlitten haben, dies geschah auch in unserem Land - und dafür haben wir einzustehen. Was Landtage in früheren Jahren nicht getan haben, wir stellen uns der Verantwortung.
Der entscheidende Impuls 2017 kam von den ehemaligen Heimkindern und von Sozialminister Dr. Heiner Garg, unserem Landtagskollegen. Danke. Dank an den Sozialausschuss, besonders auch an die 2022 ausgeschiedenen Abgeordneten Wolfgang Baasch, Dr. Marret Bohn, Bernd Heinemann, Dennys Bornhöft, Flemming Meyer (2020 ausgeschieden) wie an Christian Dirschauer. Der Sozialausschuss war dann uneingeschränkt bereit, einen konsequenten Weg der Aufklärung zu gehen. Danke an unseren Geschäftsführer Thomas Wagner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, die unsere Arbeit engagiert unterstützt hat.
Das Symposium 2018 hier im Plenarsaal wird unvergessen bleiben. Die Opfer, insbesondere Günter Wulf, haben uns in zutiefst beeindruckender wie bedrückender Weise geschildert, welch schlimmes Leid sie erlitten haben und welch Unrecht ihnen geschah. Und was sie zudem besonders belastete: Sie hatten zuvor wenig Gehör gefunden und hatten das Gefühl, dass man ihnen nicht glaubte.
Mit der Verabschiedung der Resolution 2019 in Folge des Symposiums, vieler Gespräche und Informationen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag Maßstäbe für


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Verantwortung, Bereitschaft zur Aufklärung und zu konkretem Handeln gesetzt. Dafür danke ich dem Haus, von Herzen.
Unsere Maßnahmen seit 2018 im Wesentlichen: Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung; das Land erklärt: Das was geschah, war bitteres Unrecht; alle Opfer, die für die Zeit bis 1975 noch keinen Antrag gestellt hatten, können dies nachholen und erhalten bei Anerkennung eine Zuwendung vom Land; wir lassen das Geschehene wissenschaftlich aufarbeiten und öffnen die Archive; wir bitten nachfolgende Landtage und Landesregierungen, das Unrecht nicht zu vergessen. Der Hinweis auf diesen grundlegenden Beschluss ist auch Teil unseres heutigen Antrages.
In dieser Kontinuität, in diesem Auftrag steht der heutige Antrag, der von allen Fraktionen des Landtages getragen wird.
Die Landesregierung wird gebeten, im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Bundesregierung und den Bundestag zu bitten, durch ein Bundesgesetz eine besondere monatliche Zuwendung zur Kompensation der mit Leid- und Unrechtserfahrungen verbundenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen zu Gunsten der Betroffenen einzuführen. Dies könnte in Schleswig-Holstein rund 2000 Betroffenen potentiell zugutekommen und im Rahmen einer Stiftung geleistet werden, in die Bund, Länder und andere Verantwortungsträger – Träger von Heimen, Kirchen, Pharma-Industrie - einzahlen würden. Die Leistungen sollen unabhängig von der jetzigen Bedürftigkeit erfolgen; Näheres im Antrag Drucksache 20/3465 aller Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Zur Begründung: Das Recht der sozialen Entschädigung stößt bei dieser besonderen Opfergruppe regelmäßig an seine Grenzen. Sofern die Betroffenen einen Antrag auf Opferentschädigung stellen, muss dieser in vielen Fällen abgelehnt werden, weil die im Antrag dargestellten vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffe nicht nachgewiesen werden können oder der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Gewalttat und den Gesundheitsschäden nicht belegt werden kann. Dies liegt unter anderem auch an der zu dieser Zeit nicht ausreichenden Dokumentation sowie in Teilen Unterdrückung oder vorsätzlicher Beseitigung von nötigem Beweismaterial. Infolgedessen wird nur ein geringer Anteil der Betroffenen als Opfer nach dem sozialen Entschädigungsrecht anerkannt.
Wenn wir diesen Antrag verabschieden, setzen wir ein weiteres bundesweit sichtbares Signal.
Meine Damen und Herrn,
ein Parlament sollte immer auch ein Anwalt der Schwächeren sein.
Andere mögen vergessen können oder wollen - Abgeordnete sollten es gerade bei Unrecht nicht. Das sind wir ganz besonders den Heimkindern schuldig.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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