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Birte Glißmann: Schwarz-Grün macht den Verfassungsschutz im Land fit für die Zukunft
Verfassungsschutz | 28.07.2025 | Nr. 220/25Birte Glißmann: Schwarz-Grün macht den Verfassungsschutz im Land fit für die Zukunft Zur ersten Kabinettsbefassung der Landesregierung zum Entwurf eines neuen Landesverfassungsschutzgesetzes erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann:„Schwarz-Grün macht den Verfassungsschutz im Land fit für die Zukunft. Mit der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes trägt die Landesregierung nicht nur den neuesten Anforderungen aus der Rechtsprechung Rechnung, sondern wappnet unseren Verfassungsschutz auch für aktuelle und zukünftige Bedrohungen. Mit dieser Reform überarbeiten wir das rund 30 Jahre alte Gesetz und setzen einen weiteren zentralen innenpolitischen Punkt des Koalitionsvertrags um.Der Verfassungsschutz spielt als Frühwarnsystem eine zentrale Rolle in unserem demokratischen Rechtsstaat. Wir müssen ihn daher mit dem nötigen Rüstzeug ausstatten, damit er seine Aufgaben mit Blick auf neue Herausforderungen und Bedrohungslagen auch weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann.“Dabei spielt die Anpassung der rechtlichen Befugnisse an den technologischen Fortschritt eine zentrale Rolle. „Mit Blick auf die digitale Kommunikation ist es unerlässlich, dass unsere Sicherheitsbehörden in der Lage sind, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Es ist daher nur zeitgemäß, dass in der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes auch die sogenannte Quellen-TKÜ geregelt wird, um extremistische Bestrebungen effektiv zu bekämpfen. Auch die neue Kompetenz zur Wohnraumüberwachung – innerhalb der engen verfassungsrechtlichen Grenzen – ist ein notwendiger Schritt bei der Bekämpfung von Extremismus.Immer häufiger erleben wir, dass Gefährdungspotential nicht nur von Personenzusammenschlüssen, sondern auch von einzelnen Personen ausgeht. Es ist daher genau der richtige Schritt, dass der Verfassungsschutz fortan in engen Grenzen auch Einzelpersonen überwachen kann. Wir erleben leider vermehrt, dass gezielt Kinder und Jugendliche insbesondere im Internet von Extremisten angeworben werden. Mit der erweiterten Möglichkeit, Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren, im Einzelfall auch früher, zu speichern, wird diesem Phänomen Rechnung getragen, was nicht zuletzt dem Schutz der Jugendlichen selbst dient. Dies war bereits im Sicherheitspaket im vergangenen Jahr vereinbart worden.Wichtig ist auch, dass mit Blick auf die Gefahrenabwehr der Informationsaustausch Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de des Verfassungsschutzes mit unterschiedlichen Behörden erleichtert und rechtlich klar geregelt wird.Mit der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes hält die schwarz-grüne Landesregierung ihren klaren sicherheitspolitischen Kurs und stärkt den Sicherheitsbehörden im Land weiterhin den Rücken“, so Glißmann abschließend. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de