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Marc Timmer: Die Einschränkung der Beteiligungsrechte beeinträchtigt die Verfahren erheblich
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG 143 – 29.07.2025Marc Timmer Die Einschränkung der Beteiligungsrechte beeinträchtigt die Verfahren erheblich Zur Vorstellung der Regionalpläne für Windenergie in der Pressekonferenz von Tobias Goldschmidt und Sabine Sütterlin-Waack erklärt der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marc Timmer:„Endlich hat es die Landesregierung geschafft, die Entwürfe der Regionalpläne für Windenergie vorzulegen. Mit den ausgewiesenen 3,4 Prozent der Landesfläche erfüllt sie die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, einem Bundesgesetz, das Mindestflächen für Windenergieanlagen in den Bundesländern festlegt.Irritierend ist jedoch, dass die Frist für Beteiligungsverfahren von drei auf zwei Monate verkürzt werden soll. Das ist nicht nur unverständlich, es setzt diejenigen, die sich zu den 410 ausgewiesenen Windvorranggebieten einbringen möchten, auch noch unnötig unter Zeitdruck. Gerade für Personen oder Gruppen, die sich nicht täglich mit diesem Thema befassen, erscheinen zwei Monate als deutlich zu kurz.Die Verkürzung wird damit begründet, dass die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel möglichst schnell unterbunden werden soll. Mit Inkrafttreten der Regionalpläne und der Meldung des Flächenbeitragswertes an den Bund wird dies möglich. Dass jedoch ein Monat in dieser Hinsicht einen signifikanten Unterschied macht, überzeugt nicht wirklich.In diesem Zusammenhang appelliert Energiewendeminister Goldschmidt eindringlich an die Gemeinden, verantwortungsvoll mit der Gemeindeöffnungsklausel umzugehen.Unabhängig davon fehlen jegliche Anhaltspunkte für die Zweifel des Ministers an einem verantwortungsvollen Umgang der Gemeinden mit der eigenständigen Planung von Windanlagen. Sein theatralischer Appell ist an der Stelle völlig fehl am Platz. Selbstverständlich müssen sich Gemeinden an geltendes Recht, einschließlich schallschutz- und naturschutzrechtliche Vorgaben, halten. Die Bereitschaft der Menschen für den Windenergieausbau vor Ort können sie in der Regel sehr gut einschätzen.“ 1