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Martin Habersaat: Denkmalschutz verdient nicht nur, was Herr Junghans schön findet
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG 153 – 25.08.2025Martin Habersaat: Denkmalschutz verdient nicht nur, was Herr Junghans schön findet Zur aktuellen Debatte um den Denkmalschutz sagt der denkmalpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Martin Habersaat:„Deklaratorischer Denkmalschutz" bedeutet, dass ein Objekt bereits dann geschützt ist, wenn es die gesetzlichen Kriterien für ein Denkmal erfüllt, auch ohne eine formelle behördliche Eintragung. Die Aufnahme in die offizielle Denkmalliste hat in diesem Fall nur eine klärende oder nachrichtliche Funktion, sie stellt die bereits bestehende Denkmaleigenschaft fest, sie entsteht aber nicht erst dadurch. Zu diesem Prinzip, das in der überwiegenden Mehrzahl der Bundesländer lange üblich war, ist auch Schleswig-Holstein mit dem Denkmalschutzgesetz der Küstenkoalition 2015 übergegangen.Die Evaluation des Gesetzes kam 2021 zu Zeiten der Jamaika-Koalition zu diesem Ergebnis: „Die Grundentscheidungen des DSchG SH 2015 haben sich bewährt. Aufs Ganze gesehen handelt es sich um ein sehr gutes Gesetz. Einige Regelungen (Öffentlichkeitsauftrag, Denkmalzonen, rechtliche Integration des Welterbes) haben bundesweit Modellcharakter. Ein Ausgleich verschiedener Interessen sowie Reaktionen auf bekannte Herausforderungen des Denkmalschutzes können mit der aktuellen Gesetzesfassung hinreichend gewährleistet werden.“Seit dem Debakel um das Elmshorner Rathaus erlebe ich die Denkmalschutzbehörden in Schleswig- Holstein überwiegend pragmatisch und lösungsorientiert. Auch der Denkmalschutz hat ein Interesse daran, dass ein Gebäude genutzt wird und weiterhin genutzt werden kann. Wo es schwierig ist, lässt sich das oft auf einen von zwei Gründen in Landesverantwortung zurückführen: Die schwierige personelle Situation der Denkmalschutzbehörden und die fehlenden Fördermittel, um privaten Eigentümern die Erfüllung der staatlichen Vorgaben zu erleichtern. Ein Beispiel: 500 Fenster des Landeshauses mussten in den vergangenen Jahren energetisch saniert werden. 280 davon standen unter Denkmalschutz. Die Gesamtkosten für die energetische Sanierung dieser Fenster lag am Ende bei über drei Millionen Euro. Das muss man sich leisten können.Wichtig scheint mir in der aktuellen Debatte mit einem offensichtlichen Missverständnis aufzuräumen: Denkmalschutz „verdient“ nicht nur, was Herr Junghans schön findet. Die Maßnahmen des Denkmalschutzes dienen der Erhaltung der Originalsubstanz, der Förderung des Verständnisses für vergangene Lebensweisen und der Erinnerung an historische Ereignisse aus allen Epochen. Schleswig- Holstein hängt in der Erfassung seiner Denkmäler weit zurück. Auch da könnte die Günther-Regierung mal anpacken statt rumschnacken.Bericht über die Evaluation https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien- behoerden/III/Service/GesetzeLandtag/Landtagsberichte/Berichte_PDF/Bericht_Denkmalschutz.pdf?_ _blob=publicationFile&v=1 1