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15.09.25 , 12:10 Uhr
CDU

Wiebke Zweig: Spürbare Verbesserungen: Politik setzt mit Zukunftspakt ein Zeichen für das Ehrenamt

Ehrenamt | 15.09.2025 | Nr. 237/25
Wiebke Zweig: Spürbare Verbesserungen: Politik setzt mit Zukunftspakt ein Zeichen für das Ehrenamt Die Sprecherin für Ehrenamt Wiebke Zweig begrüßt den Start des Zukunftspakts Ehrenamt der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss über den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 des Bundesfinanzministeriums erste Maßnahmen gestartet, um Ehrenamtliche zu entlasten, steuerlich zu stärken und Bürokratie abzubauen.
„Ehrenamtliche sind das Herz unserer Gesellschaft. Sie engagieren sich in Sportvereinen, der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW, sozialen Projekten oder in der Nachbarschaft und tragen so täglich zum gesellschaftlichen Miteinander bei. Gleichzeitig stehen sie oft vor Herausforderungen wie etwa zu viel Bürokratie, fehlender Anerkennung und finanziellen Belastungen. Das schreckt auch Menschen ab, die sich zukünftig gesellschaftlich engagieren wollen. Insbesondere in Hinblick darauf, dass ehrenamtlich Tätige immer älter werden, geht mit der Änderung nun auch ein wichtiges Signal an diejenigen aus den jüngeren Generationen, die in Zukunft ehrenamtliche Aufgaben übernehmen würden.
Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in der Nachbarschaftshilfe oder in sozialen Initiativen – in Schleswig-Holstein engagieren sich unzählige Menschen ehrenamtlich. Ohne dieses Engagement wäre unser Land ärmer und kälter“, erklärt Zweig.
Die bundesweite Stärkung des Ehrenamtes ist eines der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele. Mit dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung zum Steueränderungsgesetz werden nun die ersten Schritte umgesetzt:
Ehrenamtspauschale: Erhöhung von 840 € auf 960 € pro Jahr Übungsleiterpauschale: Erhöhung von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche: Vereinheitlichung auf 300 € Einnahmen-Grenze für zeitnahe Mittelverwendung: Anhebung von 45.000 € auf 100.000 € pro Jahr Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine: Erhöhung von 45.000 € auf 50.000 € pro Jahr Einnahmen-Grenze für Aufteilung der Aktivitäten in verschiedene Sphären: Anhebung von 45.000 € auf 50.000 € pro Jahr
„Ehrenamtliches Engagement verdient Respekt und Unterstützung. Mit dem

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Kabinettsbeschluss werden wichtige Weichen gestellt: Bürokratie wird abgebaut, Förderungsprozesse verschlankt und die finanzielle Anerkennung verbessert – so wird ehrenamtliches Engagement spürbar entlastet und attraktiver gemacht“, so Zweig.
Zweig betont zudem, dass dies nur ein Anfang sein könne: „Wir brauchen eine langfristige Strategie, um das Ehrenamt zu stärken – etwa durch mehr Unterstützung bei Digitalisierung, bessere Förderprogramme und eine klare Wertschätzungskultur. Das Ehrenamt darf nicht nur im Sonntagswort gelobt, sondern muss auch im Alltag erleichtert werden.“
Die beschlossenen Maßnahmen sind Teil einer langfristigen Strategie der Bundesregierung. In den kommenden Monaten sollen weitere Schritte zur Umsetzung des Zukunftspakts in den zuständigen Ressorts folgen.



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