Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

23.09.25 , 10:02 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Ein Schlag ins Gesicht der Minderheiten

Pressemitteilung
Nr. 195/2025 Kiel, 23.09.2025
Pressesprecher Per Dittrich Tel. 01520-161 2276



Ein Schlag ins Gesicht der Minderheiten CDU und Grüne planen, die Pflicht zur Erstellung von Minderheitenberichten aus den Kreis- und Gemeindeordnungen zu streichen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung hervor (Drs. 20/3514). Die Landesvorsitzende des SSW, Sybilla Nitsch, und der Vorsitzende der SSW- Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, verurteilen die Pläne als massiven Rollback in der Minderheitenpolitik.
Sybilla Nitsch: „Die Minderheitenberichte sind kein überflüssiger Papierberg, sondern ein zentrales Instrument, um Minderheitenpolitik ins Bewusstsein zu rücken. Sie machen transparent, wie Kommunen Sprache, Kultur und Teilhabe fördern – und zeigen auch auf, wo noch Defizite bestehen. Genau das war der Zweck, als die Berichte 2015 eingeführt wurden: Minderheiten sichtbar machen, Transparenz schaffen, Kontrolle ermöglichen und damit die Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen erfüllen.
Dass Schwarz-Grün diese Berichtspflicht jetzt völlig überraschend kippen will, ist ein Schlag ins Gesicht der Minderheiten und ein offener Bruch mit der europäischen Minderheitencharta. Bezeichnend ist zudem, dass die kommunalen Spitzenverbände, nicht aber die Minderheiten selbst in den Prozess eingebunden waren. Damit bricht die Landesregierung mit der in Schleswig-Holstein tradierten Praxis, Minderheitenpolitik im fraktionsübergreifenden Konsens und gemeinsam mit den Minderheiten zu gestalten.“


Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2
Christian Dirschauer: „Die Berichte haben sich in der Praxis bewährt: Ob in Nordfriesland, Flensburg, Kiel oder Rendsburg-Eckernförde – überall haben sie deutlich gemacht, wo Minderheitenpolitik funktioniert und wo nachgesteuert werden muss. Damit sind sie das einzige systematische Kontrollinstrument in diesem Bereich. Und genau deshalb wurde die Berichtspflicht 2015 bewusst ins Kommunalrecht übernommen – als logische Fortführung des verfassungsrechtlich verankerten Minderheitenschutzes in die einfachgesetzliche Ebene.
Statt diesen Weg fortzusetzen, will die Koalition nun den Mantel des Schweigens über die Minderheitenpolitik in Kommunen und Kreisen legen. Das hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun – das ist politisches Wegducken. Wir werden diese Streichung entschieden ablehnen. Minderheitenrechte sind keine Nebensache, sondern Teil unseres demokratischen Fundaments.“
Hintergrund Die Pflicht zur Erstellung von Minderheitenberichten wurde 2015 auf Initiative des SSW in die Gemeinde- und Kreisordnungen aufgenommen. Sie soll Transparenz schaffen, wie Kommunen die dänische Minderheit, die Friesen sowie die deutschen Sinti und Roma fördern – und wo es Defizite gibt. Betroffen sind ausschließlich hauptamtlich verwaltete Kreise und Städte in den Regionen, in denen die Minderheiten traditionell beheimatet sind.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen