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24.09.25 , 16:29 Uhr
CDU

Hermann Junghans: TOP 2: Wir brauchen den öffentlichrechtlichen Rundfunk

Medien | 24.09.2025 | Nr. 249/25
Hermann Junghans: TOP 2: Wir brauchen den öffentlichrechtlichen Rundfunk Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
trotz der Fehler und Mängel beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die wie jetzt gerade wieder die aktuellen Diskussionen beherrschen: Wir brauchen den Öffentlich- rechtlichen Rundfunk!
Aber: Er muss reformiert werden!
Die Drohung mit Gebührenentzug oder der Abschaffung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind deshalb völlig fehl am Platz.
Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk muss nicht kleiner oder größer, sondern besser werden! Das gilt insbesondere in Zeiten wie diesen, in der unser demokratisches System von innen und außen bedroht wird.
Wir begrüßen deshalb die Fortschritte, die beide zur Abstimmung stehenden Medienstaatsverträge mit sich bringen, auch wenn uns der Öffentlich-rechtliche Rundfunks auch in Zukunft beschäftigen wird.
Medienstaatsverträge haben seit dem Jahr 2020 eine Nummerierung. Nun liegen uns der 7. und 8. Staatsvertrag zur Beschlussfassung vor und wir wissen, dass weitere Verträge folgen werden müssen.
Der 7. Staatsvertrag ist allerdings ein ganz besonderer. Er trägt deshalb zu Recht das Attribut „Reformstaatsvertrag“.
Weil diese Reform aber keine abschließende sein darf, könnte man diesen 7. Medienstaatsvertrag auch „1. Reformstaatsvertrag“ nennen.
Die Reform verfolgt vor allem das Ziel
die Rundfunkgebühren nicht im Übermaß steigen zu lassen und vereinzelt festgestellten Selbstbedienungsmentalitäten entgegenzuwirken.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Das Ziel ist mehr Transparenz bei den Finanzen und auch mehr Effizienz in der Leistung. Das bringt auch die Reduzierung von Programmen mit sich. Knapp ein Viertel der Programme sollen zukünftig entfallen. Daraus muss sich kein Informationsverlust ergeben, wenn dafür die Zahl von Wiederholungen reduziert werden und die Inhalte sendezeitunabhängig auf gemeinsamen Plattformen besser als bisher auffindbar sind.
Gerade von Seiten der privaten Mitbewerber wird befürchtet, dass der Öffentlich- rechtliche Rundfunk die Vorgaben des Reformstaatsvertrages umgehen könnte.
Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass kommende Staatsverträge engere Vorgaben definieren müssen. Außerdem ist noch völlig unklar, welche technischen Entwicklungen weitere Vertragsanpassungen erforderlich machen werden.
Wenn es den Anstalten nicht gelingt, sich auf eine übersichtliche Plattform zu einigen, mit der alle Inhalte aufgerufen werden können, würde auch das weiteren rechtlichen Anpassungsbedarf auslösen.
Das gleiche gilt für den Punkt Auftragsschärfung und Steigerung der Qualität. Ich nenne ein Beispiel, bei dem ich eher Rückschritte als Fortschritte feststelle:
Die Qualität des Auslandsjournals oder des Weltspiegels bleibt mittlerweile weit hinter dem zurück, was vor Jahrzehnten dort an Analyse geboten wurde.
Das macht ARTE mit der Sendung „Mit offenen Karten“ deutlich besser. Aber da genügt das quantitative Angebot noch nicht.
Der letzte Punkt, die „Sicherung der Meinungsvielfalt“ innerhalb des demokratischen Spektrums ist nicht neu, aber gerade wieder hochaktuell.
Ob es dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingen wird, diese Defizite auch ohne rechtliche Vorgaben zu beheben, kann noch niemand vorhersagen. Das gilt offensichtlich auch für den Schutz von erfolgreichen und kritischen Journalisten vor Kollegenmobbing.
Wir wissen deshalb, dass wir heute einen wichtigen, aber keinen abschließenden Reformschritt beschließen werden.
Ich bitte um Zustimmung.



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