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24.09.25 , 16:39 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zum siebten Medienänderungsstaatsvertrag

Presseinformation Nr. 25.243 24.09.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 2 – 7. Medienänderungsstaatsvertrag Dazu sagt der medienpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Der Reformstaatsvertrag lässt viel Raum Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete,
das Erstaunen, dass die Dinge sind, wie Sie sind, ist nach den alten Griechen nicht nur der Beginn aller Wissenschaft, sondern stellt sich bisweilen auch ein, wenn man sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt. Wir reden heute über den sogenannten Reformstaatsvertrag. Der Auftrag des öffentlich- rechtlichen Rundfunks umfasst schon immer die Gewährleistung eines Angebots für ein möglichst breites Meinungs- und Themenspektrum. Dabei ist er an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Und an die Überparteilichkeit. Der Reformstaatsvertrag enthält nun dazu einen neuen Paragraf 26a, der in den Absätzen 3 und 4 vorsieht, dass der Rundfunk u.a. seine Ausgewogenheit im Rahmen von vergleichbaren Leistungsanalysen prüfen und nach wissenschaftlichen Standards messen muss. Die Landesrundfunkanstalten sollen dazu Kennzahlen und Verfahren entwickeln. Auf das Ergebnis bin ich gespannt. Und ich hoffe, dass diese Analyse nicht zu viel mehr Bürokratie führt. Die wollen wir bekanntlich zurückdrängen, hier werden sie möglicherweise ausgebaut. Nochmal zur Ausgewogenheit: Ob es ausreicht, wie es hier im NDR im Tagesgeschäft oft praktiziert wird, in vielen Beiträgen eine Stimme aus der Landesregierung und eine Stimme aus der Opposition zu zitieren, ohne die übrigen darzustellen? Im Fernsehen ist Knappheit eine Kunst, aber wird dadurch die Bandbreite der Meinungen dargestellt? Bei der Ausgewogenheit ist das Kommentieren einzelner redaktioneller Entscheidungen des NDR ist eine sehr schwierige Sache. Mir als Landtagsabgeordnetem steht das nicht zu. Eine Zensur darf nicht stattfinden, so steht es im Art. 5 des Grundgesetzes. Für Bewertungen und Kommentierungen sind der Rundfunkrat und die übrigen Aufsichtsgremien da. Die Rundfunkfreiheit steht ebenfalls im Grundgesetz in Art. 5. Ein CDU-Generalsekretär sollte eigentlich wissen, was das bedeutet. An der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf nicht gesägt werden. Und Kritik ist das eine, eine Drohung, die Rundfunkgebühren einzufrieren, weil Programminhalte nicht zur eigenen politischen Richtung passen: das ist eindeutig verfassungswidrig. Zum Reformstaatsvertrag, der lässt viel Raum: Es soll ein neuer Medienrat eingerichtet werden und soll in Abständen von zwei Jahren einen Bericht über der Auftragserfüllung des öffentlich-ÖRR erstellen. Wie soll er als unabhängiges Gremium arbeiten, wer soll in dieses Gremium? Wie wird sich die Reduktion der Programme auswirken? Welche Sender werden gestrichen? Die Neuregelung bei der presseähnlichen Berichterstattung wird den öffentlich- rechtlichen Rundfunk empfindlich treffen. Können diese Neuregelungen überhaupt eine Stärkung der privaten Qualitätsmedien bewirken? Oder verlieren wir dadurch am Ende nur weitere junge Leute an toxische soziale Medien? Die Auswirkungen dieser Reform werden wir erst nach einiger Zeit in Gänze beurteilen können. Es gibt aber auch ausgesprochen positive Aspekte im Reformstaatsvertrag: Die Intensivierung der Zusammenarbeit und den Abbau von Doppelstrukturen begrüße ich ausdrücklich. Wir werden dem Staatsvertrag zustimmen, aber genau schauen, wie sich die Reform auswirkt. Ein letzter Punkt: Wir sollten auch die Menschen, die in den Sendern arbeiten, nicht aus dem Blick verlieren und hierbei vor allem die freien Mitarbeitenden. Sie müssen die Reform tragen. Es gibt weiter ungelöste Probleme im NDR. Die interne Reform der Personalstruktur ist nicht die einzige große Aufgabe, die der NDR selbst lösen muss. Die Politik kann das nicht vorgeben, wir können nur den Rundfunkauftrag ergänzen, wie wir es jetzt tun. *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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