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24.09.25 , 17:04 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 2: Neue Anforderungen für Rundfunkanstalten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. September 2025
Beate Raudies: Neue Anforderungen für Rundfunkanstalten TOP 2: Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Drs. 20/3137, BBE 20/3409)
„Die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist eine Lehre aus der Nazi-Diktatur. Denn die Nazis hatten den Staatsrundfunk der Weimarer Republik gnadenlos zu einem staatlichen Propagandainstrument ausgebaut. Um so etwa zu verhindern, entwickelte Hugh Green, der spätere Direktor der BBC, die Idee für einen öffentlich-rechtlichen unabhängigen Rundfunk: Ein starker Rundfunk ohne politische Einflussnahme, produziert durch unabhängige Anstalten, die von allen BürgerInnen über einen Beitrag finanziert werden. Das passte schon zu den Gründungszeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks längst nicht allen. Viele Politiker aus allen Parteien hatten ihre Schwierigkeiten mit dem Konstrukt. Unvergessen ist der Streit, um die Gründung des 2. Deutschen Fernsehens, zu Beginn der 60er Jahre und das Urteil, des Bundesverfassungsgerichts dazu, in dem klargestellt wurde: Der Rundfunk muss frei von staatlichen Einflüssen bleiben.
Staatsferne – das heißt für mich: Entscheidungen der Rundfunkgremien oder redaktionelle Entscheidungen und Beiträge, die meiner politischen Ansicht widersprechen, muss ich trotzdem aushalten. Für die Programmaufsicht gibt es bewährte Verfahren, und das Presserecht regelt eindeutig, wie mit Fehlern bei der Berichterstattung umzugehen ist.
Diese Konstruktion führt dazu, dass Organisation und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Ländern über Staatsverträge geregelt werden muss, die von den Parlamenten ratifiziert werden. Darum reden wir heute über einen Medienstaatsvertrag. Die Landesregierungen, die die Verhandlungen geführt haben, hatten diesmal keine leichte Aufgabe. Um eine breite Zustimmung zu erreichen, kann man da nicht nur die eigene politische Agenda durchsetzen, sondern muss mit viel Fingerspitzengefühl Kompromisse finden. Auch dieser Medienstaatsvertrag ist ein Kompromiss.
Ich will nicht verhehlen, dass für unsere Fraktion die Zusammenlegung von Arte und 3sat eine dicke Kröte ist. Das gilt auch für die Reduzierung der Kulturberichterstattung und der Informationsprogramme. Gerade in Zeiten, in denen Fake News aus dem Netz nahezu ungefiltert in jedes Endgerät schwappen, sollten wir die unabhängige Berichterstattung eher ausbauen.



1 Das Gleiche gilt für das Thema Presseähnlichkeit und die Einschränkung von aktuellen Textbeiträge im Internet. Diese dürfen künftig nur noch mit so genanntem Sendungsbezug veröffentlicht werden. Heißt: Online geht ein Text erst, wenn die Nachricht live im Hörfunk- oder Fernsehprogramm ausgestrahlt wurde. Das geht nicht nur meilenweit an meinen Nutzungsgewohnheiten vorbei, sondern sicher an denen von vielen anderen auch.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Die Frage der Rundfunkfinanzierung bleibt weiterhin offen. Und die war eigentlich einer der Auslöser für den Reformstaatsvertrag. Das finden wir bedenklich. Aber auch wenn wir alle hier in diesem Haus und viele andere im Land der Auffassung sind, dass eine freie und unabhängige Presse überlebenswichtig für unsere Demokratie ist, so müssen wir uns doch eingestehen, dass viele Menschen nicht mehr bereit sind, für Qualitätsjournalismus einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dass gilt für die Rundfunkbeiträge, das gilt aber auch für Printmedien.
Wir als SPD-Landtagsfraktion werden dem Reformstaatsvertrag heute zustimmen. Weil es unsere politische Verantwortung ist, und weil wir die Kompromisse für noch vertretbar halten. Denn ohne diesen Reformstaatsvertrag würde es für den ÖRR in Zukunft deutlich schwieriger. Ich habe bereits auf die Finanzierung hingewiesen, die auch das Bundesverfassungsgericht angemahnt. Das müssen wir lösen, meine Damen und Herren!
Für die breite und dauerhafte Akzeptanz eines beitragsfinanzierten Rundfunks sind Meinungsvielfalt und Binnenpluralität unverzichtbar. Aber: Die Programmaufsicht und die verfassungsmäßig gewährte auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind zwei Paar Schuhe und werden nicht vermengt. Dieser Satz stammt im Übrigen nicht von mir, sondern vom NRW-Staatskanzleichef und Medienminister Nathanael Liminski.
Ich wünsche mir, dass sich die Union – auch hier in SH - mehr mit Inhalten statt Kulturkämpfen beschäftigt. Denn klar ist auch, dass man damit am Ende den Falschen in die Karten spielt.“



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