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24.09.25 , 18:39 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 2 "Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge"

24.09.2025 | Medien
Bernd Buchholz zu TOP 2 "Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge" In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Auch die Freien Demokraten stehen zur Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und selbstverständlich auch zu dessen Entwicklungsgarantie. Wir brauchen den öffentlich- rechtlichen Rundfunk, wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Aber der Anlass für diesen Reformstaatsvertrag war, dass wir uns in Deutschland das weltweit teuerste System öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten weltweit leisten. Neun Milliarden Euro jährlich beitragsfinanziert und mit zusätzlichen Werbeeinnahmen ausgestattet. So teuer ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nirgends auf der Welt. Und deshalb war der Ausgangspunkt des Reformstaatsvertrages, dass über die Präzisierung des Auftrages auch klargestellt werden sollte, wie die Kosten in diesem Riesenapparat gesenkt werden.
Und genau das, lieber Herr Minister Schröter, genau das gelingt mit diesem Reformstaatsvertrag leider nicht. Und zum wiederholten Male – schon mit dem dritten Medienrechtsstaatsvertrag haben wir ja eine Reformdebatte über den Auftrag geführt, das ist ganze zwei Jahre her – da haben Sie auch schon gesagt, dass diese Schärfung des Auftrages jetzt sicher bewirken wird, dass da dann auch ganz viel dabei rausfällt. Und was ist passiert? Nichts ist passiert. Deshalb jetzt der siebte Medienrechtsstaatsvertrag und ja, es wird der Versuch unternommen, noch schärfer am Auftrag zu präzisieren.  Die Versuche sind alle in Ordnung, das kann man ja verstehen.
Aber in Wahrheit kommt dabei leider nichts raus, was es so präzise macht wie etwa im Bereich der Sportberichterstattung. Da traut man sich mal wirklich etwas. Und das ist auch gut, denn man sagt: Mehr als fünf Prozent eures Gesamtaufkommens dürft ihr für Sportrechte nicht ausgeben. Warum trauen wir uns nicht zu sagen, wir wollen einen bestimmten Informationsanteil am Gesamtsendeaufkommen haben, der heißt zum Beispiel 40 Prozent, 50 Prozent Informationsanteil muss es aber bitte schön sein. Warum trauen wir uns das nicht? Das ist das, was fehlt in diesem Reformstaatsvertrag: klare Vorgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas an die Hand geben zu sagen, jetzt müsst ihr euch wirklich auf den Auftrag auf Information, auf Regionalisierung und auf bestimmte digitale Themen fokussieren und dadurch den Auftrag auch viel enger fassen. Bildungsthemen, Kulturthemen, Informationsthemen und die Regionalisierung.  Das sollten die Schwerpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Überall mit den privatrechtlichen Rundfunkanstalten zu konkurrieren und Quizformate zu kopieren oder Dudelfunk im Radio zu machen, dafür ist das Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben gerade nicht da.
Und die Tatsache, dass die Reformfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst aus sich heraus aktiv, dauerhaft und konstruktiv an der Überprüfung auch der eigenen Strukturen mitzuhalten, dass das gerade nicht vorhanden ist, das können Sie schon in den Auswirkungen auf diesen Rundfunkstaatsvertrag, auf diese Änderung sehen. Denn am letzten Mittwoch hat der Vertreter der privaten Medien bildhaft dargestellt, was es bedeutet, wenn zum Beispiel die Rundfunkanstalten aufgefordert werden, ihre Programme, ihre Rundfunkprogramme einzuschränken und nur noch vier auszustrahlen. Das passiert anders. Indem man die Programme als Kooperationsprogramme mit einer anderen Sendeanstalt einführt, zählen sie nur noch die Hälfte.   Also, was machen die Sender? Der NDR macht das genauso wie der Saarländische Rundfunk. Man macht die Formate, die man bisher gemacht hat, nunmehr in Kooperation mit den anderen. Dann zählt das nur noch die Hälfte und die Anzahl der Sendungsleistungen und die Anzahl der Programme bleibt absolut gleich. Wunderbare Umgehung dessen, was gewollt ist, weil nichts passiert. Genau das ist das Problem. Es passiert nichts, was dann tatsächlich zu den Kosteneinsparungen führen soll, die man damit bewirken soll.  
Lassen Sie mich auch was zu dem Thema mehr Aufsicht und mehr Gremienarbeit sagen. Ja, da wird etwas geschärft.  Da wird jetzt ein Medienrat eingesetzt. Übrigens nicht so, wie sich das der Zukunftsrat, den die Länder eingesetzt haben, vorgestellt hat. Der hatte sich vorgestellt, dieser Medienrat ersetzt die anderen Gremien. Nun wird der Medienrat zusätzlich geschaffen. Übrigens, der Medienrat zusätzlich geschaffen auf Vorschlag sechs Mitglieder. Vier davon werden von wem vorgeschlagen? Von den Sendern selbst. Und nur zwei werden von anderen Unabhängigen vorgeschlagen. Was soll denn dabei rauskommen, wenn die Sender selbst die Experten vorschlagen, die sie überwachen sollen? Ich glaube nicht daran, dass das die richtige Herangehensweise ist, um mehr Aufsicht zu erzeugen. 
Und wenn ich mir dann ansehe, dass auch bei den restlichen Gremien zwar die gesellschaftliche Parität wunderbar dargestellt wird und die Gewerkschaften dabei sind und die Kirchen dabei sind und alle sind dabei in den Medienräten. Aber Fachleute, die einen Wirtschaftsprüfungsbericht auch tatsächlich lesen können, die sind nicht dabei. Und das soll Aufsicht bedeuten über das, was solche Riesenapparate gerade in finanzieller Hinsicht bewirken. Ich habe da meine Zweifel.
Und deshalb werden wir diesem Reformstaatsvertrag nicht zustimmen, weil er keine Reform ist, sondern weil er ein Reförmchen ist. Weil es mehr bedürfte, um tatsächlich zu einer echten Reform zu kommen. Lassen Sie mich zum Schluss nur noch ein Wort sagen zu der Diskussion, die in den letzten Wochen auch zum Thema Medienvielfalt auch beim Norddeutschen Rundfunk stattgefunden hat. Ich bin ganz dabei zu sagen, der Staat, die Politik sollte die Finger aus der Programmgestaltung halten. Keine Frage. Deshalb muss man sich nicht dazu äußern, wie eine Moderatorin ein bestimmtes Format macht und wie man das dann einsetzt.  Aber dass sich ein Sender selbst im Hinblick auf seine Akzeptanz in der Bevölkerung keinen Gefallen damit tut, wenn ein Format richtig positiv läuft, aber das politisch von einem Teil innerhalb des Senders nicht gewollt ist, dann die Moderation absetzt, das muss klar sein. Dass der Norddeutsche Rundfunk seine interne Pluralität zum Ausdruck gebracht hätte, indem er sagt, ja, auch diese Formate lassen wir zu.
Ich jedenfalls hoffe, dass das im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich ist.  Diesem Staatsvertrag stimmen wir nicht zu. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir durch Reformen stärken. Eine richtige Reform ist das leider nicht.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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