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Martin Habersaat zu TOP 12: Inklusion braucht Schritte vorwärts
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 25. September 2025Martin Habersaat Inklusion braucht Schritte vorwärts TOP 12: Besoldungsstruktur der Schulleitungen an den Förderzentren jetzt neu aufstellen (Drs. 20/3278, AltA 20/3617)"Im Februar 2024 hat dieser Landtag einstimmig eine Stärkung der Inklusion in Form einer qualitativen Weiterentwicklung beschlossen. Das war wichtig, weil der Beschluss zwei Dinge klarmachte: Erstens, wir diskutieren nicht mehr über das ob. Es ist klar, dass wir ein Menschenrecht umsetzen wollen. Zweitens, wir waren uns einig, dass wir qualitativ besser werden wollen.Der Prozess zur Inklusion ist der Weg auf ein Ziel hin. Dieser Weg muss stetig beschritten werden. Doch in den letzten Jahren sind wir leider kaum noch Schritte in die richtige Richtung gegangen. Wir haben Stillstand erlebt und deshalb sind wir zurückgefallen. Die Inklusionsquote ist seit 2017/18 Jahr für Jahr gesunken. Die Exklusionsquote steigt, seit die CDU für das Bildungsministerium verantwortlich ist. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass von oder mit der neuen Bildungsministerin das Ruder herumgerissen wird.Dabei hatte sich diese Landesregierung durchaus Schritte in die richtige Richtung vorgenommen. Wünschen würde ich mir, dass die Landesregierung diese lang angekündigten Vorhaben auch endlich zur Umsetzung bringt und damit die nächsten Schritte in Richtung Inklusion beschreitet.Beispiel 1: Schulbegleitung Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die Schulbegleitung zu reformieren und landesweit zu Poolmodellen zu kommen. Ein von der Jamaika-Koalition in Auftrag gegebenes Gutachten empfahl 2019, das System von Schulbegleitung und Schulassistenz zu reformieren, Schulen systemisch zu stärken und nicht Eltern den Kampf um die individuelle Unterstützung ihrer Kinder zu überlassen. 2021 wurde das Gutachten endlich veröffentlicht. Im Februar 2024 wurde die Landesregierung beauftragt, „in Abstimmung mit den Kreisen und kreisfreien Städten Schulassistenz und Schulbegleitung perspektivisch zu Poollösungen zusammenzuführen.“ Im Februar 2025 wurde dann von CDU und Grünen beschlossen, die Regierung solle 2026 einen Plan zur Umsetzung vorlegen. Seit 2019 kennen Sie den Weg. Und nach sieben Jahren wollen sie sich darüber verständigen, wann Sie ihn beschreiten. 1 Beispiel 2: Campusklassen 2014 und 2020 empfahlen Inklusionsberichte die Einrichtung von Campusklassen. 2022 beantragten CDU und Grüne, ein Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen zu erstellen. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, das Modell der Campusklassen zu fördern und dort umzusetzen, wo Inklusion (noch) an ihre Grenzen kommt. In der Antwort auf eine Große Anfrage der FDP wurde angekündigt, das Konzept im Frühjahr 2025 vorzulegen. Auf meine Nachfrage im Juni 2025 erfuhr ich, dass die Veröffentlichung des Konzepts im Schuljahr 2025/26 erfolgen soll. Wir warten weiter auf das Konzept. Über die Umsetzung ist damit noch nichts gesagt.Und schließlich: Beispiel 3: Die Besoldungsstruktur der Schulleitungen an Förderzentren Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion legte die Landesregierung im Januar 2020 einen Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich vor. Dort heißt es: „Die Besoldung der Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber der Förderzentren ist an die Schülerzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf gekoppelt. Im Verlauf des Schuljahres 2019/2020 wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Besoldungsstruktur der Schulleitungen der Förderzentren unabhängig von der Anzahl der festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfe angepasst werden kann.“Auf Nachfrage teilte das Bildungsministerium im September 2023 mit, dass diese Arbeitsgruppe bis dato einmal getagt hatte und einen „Vorschlag zur Besoldungsstruktur der Schulleitungen der Förderzentren erarbeitet [hat], dessen Möglichkeit zur Umsetzung derzeit im MBWFK rechtlich geprüft werde.“Im Bericht zur Inklusion an Schulen vom Dezember 2023 heißt es dann: „Eine Besoldungsgrundlage auf Basis der Gesamtschüler[:innen]zahl im Einzugsbereich eines Förderzentrums als Berechnungsgrundlage scheint eine gute Möglichkeit, den präventiven bzw. inklusiven Gedanken weiter zu stärken. Der Zusammenhang zwischen der Zuweisung eines Förderschwerpunktes und der Zumessung von Ressourcen und damit zugleich das Etikettierungsdilemma wäre aufgelöst. Auf der Grundlage dieser Kriterien soll die weitere Abstimmung im MBWFK stattfinden.“Auf erneute Nachfrage antwortete das Ministerium im April 2025 „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“, sowie „die Prüfung wird fortgesetzt.“Fünf Jahre Erarbeitungs- und Prüfzeit müssen endlich zu einem Ergebnis führen. Und es ist schön, dass zumindest im letzten Punkt CDU und Grüne jetzt auch relativ schnell nicht nur eine entschlossene Prüfung und auch kein Konzept, sondern ein Ergebnis sehen wollen. Nicht zu Beginn dieses Schuljahres, aber immerhin bis zu dessen Ende.Anschnallen, es geht los!" 2