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25.09.25 , 15:21 Uhr
SSW

Sybilla Nitsch: Verkehrssicherheit vor Schulen erhöhen!

Presseinformation Kiel, den 25.09.2025 Es gilt das gesprochene Wort

Sybilla Nitsch TOP 34 Schulwege sicher gestalten Drs. 20/3593
„Schulwege sicher zu gestalten ist eine Aufgabe, der wir uns auf allen politischen Ebenen annehmen. Sichere Schulwege möchten wir alle für die Kinder im Land. Es gibt viele Empfehlungen, wichtig ist aber am Ende die Umsetzung.“
Als wir seinerzeit über Vision Zero hier im Landtag debattiert haben, waren wir uns über die Zielsetzung einer solchen Initiative fraktionsübergreifend einig: die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr weiter gesenkt werden, wenn möglich auf null. Gleichwohl wissen wir, dass dieses Ziel nur schwer zu erreichen ist. Das soll uns aber nicht abhalten, weiter daran zu arbeiten. Gerade der Schutz vulnerabler Gruppen standen im Fokus, wie z.B. Kinder. Für den SSW hatten wir einen Änderungsantrag eingebracht, mit der Forderung, den Kommunen zu ermöglichen, auch ohne Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 anzuordnen. Wir wollten Städten und Kommunen damit mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung von Tempo 30 Zonen ermöglichen. Denn vor Ort weiß man am besten, wo und wie der Bedarf ist – besonders waren dabei Altenheime oder Schulen im Fokus. Nun wissen wir, dass durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2024 den Kommunen gerade in diesem Punkt mehr Handlungsfreit eingeräumt wurde streckenbezogene Tempo-30-Zonen – auch bei Schulen – einzurichten. Da hat wohl jemand unseren Antrag gelesen. Aber auch Maßnahmen wie beispielsweise eine vereinfachte Anordnung von Busspuren und Radfahrstreifen wurden in der Novelle aufgenommen, um den Städten und Kommunen damit mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen. Und das sind schon mal wichtige Erkenntnisse. Weil die Straßenverkehrsordnung bei den genannten Punkten geändert wurde, ist es nur folgerichtig, dass der Schulwege-Erlass entsprechend geändert und angepasst wird. Wir wissen aber, dass noch mehr getan werden kann, um die Schulwege sicherer zu machen. Die Ansprechpartner für unsere Städte und Kommunen – die unteren Verkehrsbehörden, aber auch der LBV – haben eine wichtige Rolle, wenn es darum geht Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen, um Gefahrpunkte zu minimieren. Ich unterstütze daher die beiden Punkte des Antrages vollends. Das sind die Fachbehörden, die die Kommunen und Städte im Sinn der Vorhaben beraten, unterstützen und umsetzen sollen, anhand der neuen rechtlichen Möglichkeiten.

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Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Bearbeitungsdauer beim LBV zum Teil recht langwierig ist und die Kommunen haben dort keine Möglichkeiten beschleunigend auf die Verfahren hinzuwirken. Wenn es politisch gewollt ist, den LBV stärker als Dienstleister einzusetzen für die Kommunen, dann muss der LBV auch in die Lage versetzt werden, Anfragen von kommunaler Ebene schneller zu bearbeiten und sie umzusetzen. Hier hat die Koalition uns an ihrer Seite. Neben dem LBV sind es aber gerade die unteren Verkehrsbehörden, die an der Seite der Kommunen stehen. Und selbstverständlich kann die Landesregierung diese niedrigschwellig über die neuen Möglichkeiten informieren. Wichtig ist mir zu erwähnen, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft sowie die dänischen Schulen bei den jeweiligen Verkehrsbehörden und beim LBV mitgedacht werden müssen, damit auch diese Schulen von den neuen Möglichkeiten der StVO Gut haben im Sinne der Verkehrssicherheit. Schulwegepläne würden sicher die vielen Einzelfälle leichter lösen, ob es die 30-Zone an der Cornelius-Hansen-Skole in Flensburg, die Geschwindigkeitsbegrenzung und Querung an der B199 an der Hatlund Danske Skole, die Querungshilfe an der Bushaltestelle an der Jernved Danske Skole oder die Parkplatzsituation an der Uffeskolen ist, der Handlungsbedarf für die Verkehrssicherheit ist markant. Eine immer wiederkehrende Problematik im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit ist der Einsatz von Lichtsignalanlagen – sprich Ampeln. Zuständig für die Anordnung ist die Richtlinie für Lichtsignalanlagen. In der Praxis wird leider immer wieder deutlich, dass die Errichtung von Ampeln sich schwer umsetzen lässt, da der Bedarf anhand von Verkehrsstärken und Querungszahlen ermittelt wird. Der Verkehrsfluss steht hier oft vor der Sicherheit. Hier sollten definitiv auch andere Faktoren eine Rolle spielen, um Ampeln auf Schulwegen möglich zu machen. Schulwege sicher zu gestalten ist eine Aufgabe, der wir uns auf allen politischen Ebenen annehmen. Sichere Schulwege möchten wir alle für die Kinder im Land. Es gibt viele Empfehlungen, wichtig ist aber am Ende die Umsetzung.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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