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25.09.25 , 17:18 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 28 "Tarifbindung darf nicht gesetzlich erzwungen werden"

25.09.2025 | Arbeitsmarkt
Bernd Buchholz zu TOP 28 "Tarifbindung darf nicht gesetzlich erzwungen werden" In seiner Rede zu TOP 28 (Tarifbindung darf nicht gesetzlich erzwungen werden) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Wir haben in diesem Hohen Haus mehrfach über Tariftreue und Vergabegesetze gesprochen. Wir haben hier in der Jamaika-Koalition gemeinsam mit den Grünen und der CDU das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein aufgehoben, weil wir es als ein Bürokratiemonster erkannt haben, das für die mittelständische Wirtschaft nichts bringt und auch keine höhere Tarifbindung erzeugt. Wir haben daran auch festgehalten und diese neue Landesregierung, Schwarz-Grün, hat daran festgehalten, und das hat mich sehr gefreut, weil die Erkenntnisse dazu heute keine anderen sind, als sie es vor vielen Jahren war.
Tarifbindung lässt sich nicht durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz verbessern. Das ist nicht nur meine Auffassung, sondern das hat die Landesregierung zum Beispiel in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dirschauer am 24. Juni dieses Jahres noch mal ausdrücklich bestätigt. Dort heißt es: ‚Es gibt aus Sicht der Landesregierung außerdem keine effektiven und rechtssicheren Mittel des Vergaberechts, um die Tarifbindung unmittelbar oder mittelbar zu steigern. Ein unmittelbares Einwirken auf die originäre Tarifbindung verbietet sich bereits aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie. Aber auch ein versuchtes mittelbares Einwirken auf die Tarifbindungen begegnet erheblichen rechtlichen und praktischen Bedenken und erzeugt mindestens bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Vergabestellen.‘  Das ist, Herr Minister, genau auch meine Rechtsauffassung.
Nun hat es im Koalitionsvertrag des Bundes zwischen CDU und SPD eine Vereinbarung gegeben, ein Bundestariftreuegesetz einzuführen. Dieses Bundestariftreuegesetz auf Initiative der SPD hat auch schon den Weg in den letzten Koalitionsvertrag der Ampelregierung gefunden. Aber es hat niemals einen Gesetzentwurf gegeben. Das ist in der Tat ein großer Erfolg. Und wenn ich zitieren darf, dann hat der Chef des UV Nord, Philipp Murmann, im September 2024 auf einer Veranstaltung dazu gesagt, dass die norddeutsche Wirtschaft den FDP-Ministern der Ampelkoalition in Berlin dankt, dass das Gesetzesvorhaben zur Tariftreue von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einstweilen gestoppt wurde.
Der bürokratische Irrsinn zur Tariftreue in Gestalt des Bundestariftreuegesetzes ist grundsätzlich abzulehnen. Denn, das darf ich noch mal auch in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen von SSW und SPD sagen, wir alle wünschen uns mehr Tarifbindung. Und wir wollen etwas dafür tun, dass die Unternehmen, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich dann in Form von Gewerkschaften dazu versammeln müssen, dass die mehr Tarifbindung erzeugt. Aber Tarifbindung können Sie nicht erzwingen. Und schon gar nicht durch ein solches Gesetz.
Und ansonsten wären die Zahlen überall in Deutschland anders. Die Tarifbindung im Land Nordrhein-Westfalen, das ein Tariftreuegesetz seit 2011 hat, ist zwischen den Jahren 2021 und 2024 um sieben Prozent zurückgegangen. Die Tarifbindung in allen anderen Bundesländern nur um vier.  Das Tariftreuegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat nicht bewirkt, dass es mehr Tarifbindung gegeben hätte, sondern trotz dieses Gesetzes ist die Tarifbindung schneller gesunken. Das gilt übrigens auch für Rheinland-Pfalz. Dort ist sie um fünf Prozent gesunken. Also der Zusammenhang ist erkennbar nicht vorhanden. Deshalb wird übrigens auf Bundesebene jetzt auch nicht mehr behauptet, dass die Tarifbindung durch dieses Gesetz gesteigert werden soll, sondern man schreibt da jetzt rein, dass man die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen will, denn das würde die Unternehmen benachteiligen, die einem Tarifvertrag angehören. Das ist nun der größte Blödsinn.  Denn ein Unternehmen, das sich selbst entscheidet, in die Tarifbindung zu gehen, erwartet davon Vorteile, keine Nachteile. Und das ist ja auch gut so an dieser Stelle. 
Lassen Sie mich zum Abschluss eines sagen. Dass das keine Bürokratie wäre, die da aufgebaut wird, kann man schon dadurch widerlegen, welche Kosten dieses Gesetz erzeugt. Die jährlichen Kosten beim Personal des Bundesministeriums für Arbeit betragen knapp 600.000 Euro. Die Einrichtung einer Prüfstelle 1,4 Millionen Euro pro Jahr plus einmalige Kosten von 160.000 Euro. Die Einmalkosten für die technische Anwendung 6,5 Millionen Euro, Personalkosten 500.000, jährliche Sach- und Personalkosten 700.000 Euro. Wer sagt, dass das kein Bürokratieaufbau ist, der irrt. Machen Sie einen erneuten Rückzieher. Entschließen Sie sich im Bundesrat.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
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