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26.09.25 , 11:22 Uhr
CDU

Hermann Junghans: TOP 35: Reform des Denkmalschutzgesetzes – Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz

Denkmalschutz | 26.09.2025 | Nr. 260/25
Hermann Junghans: TOP 35: Reform des Denkmalschutzgesetzes – Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz Sehr geehrtes Präsidium,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Sie werden in diesem Haus niemanden finden, dem die Überlieferung kultureller Güter wichtiger ist als mir. Ich sehe aber mit großer Sorge, dass die öffentliche Akzeptanz für den hoheitlich ausgeübten Denkmalschutz in den letzten Jahren sehr gelitten hat.
Das liegt vor allem an den folgenden Gründen:
Das Mindestalter für Denkmale wurde in mehreren Schritten stark herabgesetzt. Es gibt immer mehr und immer jüngere Denkmale, so dass die Ausweisung von Denkmalen mittlerweile als inflationär empfunden wird.
Für die Frage, ob ein Denkmal auch ein eingetragenes Denkmal sein sollte, gab es schon immer einen weiten, gerichtlich nur wenig überprüften, Beurteilungsspielraum. Durch das seit 2015 geltende Denkmalrecht wurden auch die letzten formellen Eigentümerrechte bei der Unterschutzstellung abgeschafft. Die Überprüfung der Unterschutzstellung durch Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht ist nun nicht mehr möglich.
Die Angst der Eigentümer von Denkmalen vor willkürlichen Entscheidungen hat seitdem deutlich zugenommen.
Diese Angst muss nicht immer gerechtfertigt sein.
Es wird in vielen Denkmalbehörden auch gute Arbeit geleistet. Aber an den rechtlichen Rahmenbedingen gibt es ernsthafte Zweifel.
Das derzeit geltende Denkmalschutzgesetz hat 2015 den Unterschied zwischen einfachen und besonderen Denkmalen leider abgeschafft und einen einheitlichen Denkmalbegriff zu Grunde gelegt. Es sägt aber an der Akzeptanz des Denkmalrechts, wenn auch für schlichtere Denkmale zunächst erstmal die gleichen Rechtsfolgen wie bei bedeutenderen Denkmalen gelten sollen.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Das Gegenargument ist dann immer, dass bei Anträgen zu Lasten eines Denkmals seine historische Bedeutung bei der Abwägung berücksichtigt werden kann. Und das leitet auch zum zweiten Problem, der Überbürokratisierung unseres Denkmalrechts über:
Warum soll bei jeder Maßnahme bei einem Denkmal, unabhängig von seinem historischen Bedeutungsgrad, immer eine konkrete denkmalbehördliche Genehmigung erforderlich sein?
Es wäre viel sinnvoller, wenn die Bedeutung eines Denkmals schon bei der Eintragung antizipiert wird.
Wenn Denkmale zukünftig nach Bedeutungsgraden eingetragen würden, könnte eine Genehmigungspflicht für schlichtere Denkmale entfallen, solange nicht in ihre Substanz eingegriffen wird. Andererseits wäre auch klar, dass für Eingriffe in herausragende Denkmale ganz außergewöhnliche Umstände vorliegen müssten.
Im Ergebnis bräuchten die Denkmalbehörden dann den bisherigen Abwägungsaufwand nur noch für Denkmale der mittleren Kategorie zu leisten. Das gäbe ihnen auch die Luft den Denkmaleigentümern mehr auf Augenhöhe zu begegnen und sie als Partner zu gewinnen und nicht als Gegner anzusehen.
Es gibt in den Denkmalbehörden die Sorge, dass ein erneuter Systemwechsel die Behörden erneut stark belasten könnte. Das verstehe ich. Statt eines völlig neuen Systems der Eintragung könnte deshalb übergangsweise die Möglichkeit der Eintragung nach Bedeutungsgraden geschaffen werden, bevor sie der Regelfall wird.
Meine Damen und Herren,
nicht nur aus Gründen der Akzeptanz, der Entbürokratisierung und des Fachkräftemangels brauchen wir neue Wege in der Denkmalpolitik.
Aber auch aus einer rein denkmalfachlichen Sicht hat das derzeitige Recht erhebliche Schwächen, die 2015 nicht vorausgesehen worden sind:
Der Wegfall der vorläufigen Unterschutzstellung ist ein Beispiel. Sie ermöglichte ein Betretungsrecht des potenziellen Denkmals vor einer Entscheidung.
Ich kenne einen Fall aus Lübeck, bei dem die Betretung des potenziellen Denkmals im Inneren mit der Begründung verweigert wurde, dass es sich nicht um ein Denkmal handelt. Ohne Betretung wird die Denkmaleigenschaft im Inneren aber nicht festgestellt werden können.
Ich nenne ein zweites Beispiel:
Das derzeit gültige Denkmalrecht sieht keine abschreckenden Sanktionen für die vorsätzliche Beschädigung oder sogar Zerstörung vor. Selbst schwere Verstöße werden nur als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und es gibt keine Möglichkeiten, die


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de durch den Verstoß erlangten geldwerten Vorteile abzuschöpfen.
Das Denkmalrecht ist jedenfalls erheblich komplexer als das allgemein angenommen wird. Ich halte es deshalb für ausgeschlossen, dass die erforderlichen Schritte innerhalb eines Jahres abschließend diskutiert werden können.
Mir ist es lieber, dass wir erst in der kommenden Legislaturperiode gut durchdachte Verbesserungen beschließen, als sich jetzt auf die Schnelle an einer Reform zu versuchen.
Wir lehnen den Antrag der FDP deshalb heute ab.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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