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26.09.25 , 11:23 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 35 "Reform des Denkmalschutzgesetzes"

26.09.2025 | Wohnungsbau
Christopher Vogt zu TOP 35 "Reform des Denkmalschutzgesetzes" In seiner Rede zu TOP 35 (Reform des Denkmalschutzgesetzes – Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 
„Ein funktionierender Denkmalschutz ist sehr wichtig, um unser kulturelles Erbe erhalten zu können. Über den Denkmalschutz wird vermutlich leidenschaftlich diskutiert, seitdem es ihn gibt. Das ist auch wenig überraschend, denn hier stoßen das öffentliche Interesse und die berechtigten Interessen der oft privaten Eigentümerinnen und Eigentümer direkt aufeinander. Es geht um staatliche Einschränkungen am eigenen Haus und eben auch oft um Kosten, die dabei zu schultern sind.
Wir sind der Meinung, dass es mehr Transparenz und Fairness gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern braucht, damit auch die notwendige Akzeptanz entstehen kann. Und daran mangelt es leider. Denn nicht nur mit Blick auf die aktuellen Diskussionen in Lübeck und auch Flensburg muss man leider feststellen, dass die Akzeptanz des geltenden Denkmalschutzgesetzes und seiner Anwendung nicht so groß ist, wie gleich andere Kolleginnen und Kollegen behaupten werden. Viele Entscheidungen werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern als recht willkürliche Bevormundung wahrgenommen und das hilft auch nicht dem Denkmalschutz. Auch vor dem Hintergrund der notwendigen energetischen Sanierung vieler Gebäude ist es nicht förderlich, wenn der Denkmalschutz von interessierten Käufern als großer Makel gesehen wird.
Aus unserer Sicht ist der Reformbedarf beim Denkmalschutzgesetz offenkundig: Es braucht eine faire und verhältnismäßige Balance zwischen dem öffentlichen Interesse und dem berechtigten Interesse der Eigentümer, vor allem der privaten. Es braucht sehr transparente und gut begründete Entscheidungen der zuständigen Behörden. Die Mitwirkungsrechte der Eigentümer müssen spürbar gestärkt werden: Es braucht geeignete Einspruchs- und Klagemöglichkeiten, die es in anderen Bundesländern ja gibt – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Während Schleswig- Holstein seit 2014 auf das deklaratorische Verfahren setzt, setzen andere Bundesländer auf das konstitutive Verfahren, bei dem es einen Verwaltungsakt gibt, gegen den dann ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Und das sollte ausdrücklich nicht nur für den Beurteilungsspielraum bei der Unterschutzstellung, sondern auch für den Ermessensspielraum bei Auflagen und Genehmigungen gelten. Das wäre ein rechtsstaatlich faires und sauberes Verfahren. Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass man auch in Sachen Bedeutung des Denkmals wieder stärker differenziert. Nicht alles am aktuellen Gesetz ist schlecht, aber auch die Evaluation im Jahr 2021, die gleich angeführt werden wird, hat verschiedene Schwachstellen des Gesetzes beleuchtet. Ich finde es zum Beispiel bedauerlich, dass die darin festgeschriebene Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Eigentümern offenbar keine Anwendung findet. Das sollte sich aus unserer Sicht unbedingt ändern.
Der Kollege Junghans hatte mit Blick auf die Aufregung in Lübeck Ende August eine – wie ich finde – sehr kluge Pressemitteilung herausgegeben, in der die CDU-Fraktion ebenfalls eine Reform des Denkmalschutzes fordert. Unsere Fraktionen sind bei dieser Frage offenbar so nah beieinander, dass ich eine politische Mehrheit in diesem Hohen Hause für eine sinnvolle Reform des Denkmalschutzgesetzes sehe. Nur Mut, liebe CDU! Lassen Sie sich nicht wieder vom Koalitionspartner ausbremsen, wenn Sie schon einen richtigen Impuls haben.
Abschließend will ich noch einmal darauf eingehen, dass die gesetzliche Grundlage natürlich immer das eine ist, die Anwendung im Alltag das andere. Haus & Grund hat da zum Beispiel auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Die Denkmalschutzbehörden müssen für ihre Aufgaben auch angemessen ausgestattet sein. Mein Eindruck ist, dass es nicht nur bei der Ausstattung, sondern auch mit Blick auf die Kommunikation zwischen den kommunalen Denkmalschutzbehörden gewisse Unterschiede gibt. Und es stellt sich auch die Frage, ob die Kosten des Denkmalschutzes wirklich fair verteilt sind. Ich habe da erhebliche Zweifel, gerade auch mit Blick auf die junge Generation und die stark gestiegenen Baukosten.
Wir schlagen vor, dass die Landesregierung im zweiten Quartal 2026 eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorlegen sollte. Wir sind aber auch gern bereit, dieses wichtige Thema auch noch einmal gemeinsam im Ausschuss zu vertiefen.​ “ ​
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Christopher Vogt Vorsitzender Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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