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26.09.25 , 11:30 Uhr
B 90/Grüne

Uta Röpcke zur Reform des Denkmalschutzgesetzes

Presseinformation Nr. 25.256 25.09.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 35 – Reform des Denkmalschutzgesetzes – Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz
Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:
Wir haben ein modernes Denkmalschutzgesetz mit Modellcharakter für ganz Deutschland Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleg*innen,
wir debattieren in dieser Legislaturperiode nun schon zum zweiten Mal darüber, ob wir das Denkmalschutzgesetz reformieren sollten. Im März 2023 anlässlich des Alten Gasthofs auf Sylt und einem Antrag des SSW dazu. Heute auf Antrag der FDP- Fraktion, anlässlich einer Pressemitteilung des Kollegen Junghans in der parlamentarischen Sommerpause, nehme ich an, denn ein konkreter denkmalschutzrechtlicher Konflikt wird in dem Antrag nicht benannt.
Damals wie heute bleibe ich dabei: Wir haben in Schleswig-Holstein ein modernes Denkmalschutzgesetz, das Modellcharakter für ganz Deutschland hat. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern das ist das Ergebnis einer Evaluation des Gesetzes durch Expert*innen vor vier Jahren, die besagt, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Ein Ausgleich verschiedener Interessen sowie Reaktionen auf bekannte Herausforderungen des Denkmalschutzes können mit der aktuellen Gesetzesfassung hinreichend gewährleistet werden.“
Seit 2014 gibt es auch in Schleswig-Holstein das sogenannte „deklaratorische Prinzip“, wonach jedes Denkmal, das entsprechende gesetzliche Bedingungen erfüllt, automatisch unter Schutz steht. Unser Gesetz bietet also bereits jetzt klare, leicht verständliche Regelungen, die Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.
Richtig ist: Wir müssen bei der Inventarisierung schneller werden. Die Evaluation benennt auch Vollzugs- und Personaldefizite. Und genau dort haben wir nachgesteuert: Zusätzliche Stellen bei der oberen Denkmalbehörde sind bewilligt. Alles andere lösen wir durch Leitfäden, Beratung, Standardisierung und digitale Verfahren oder, falls nötig, untergesetzlich.
Meine Damen und Herren, liebe FDP,
Ihr Antrag trägt den Titel „Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz“. Ich beginne mit der „Transparenz“. Die ist schon jetzt vorbildlich und digital: ein Klick und Sie kommen auf die Seite des Landesamtes für Denkmalpflege, ein weiterer und Sie kommen auf die wöchentlich aktualisierte digitale Denkmalliste, nach Landkreisen und kreisfreien Städten sortiert, mit entsprechenden Kurzbegründungen und ggf. Bild-Beispielen.
Zum Thema „Fairness“: Was genau Sie damit meinen, ist mir leider auch nach der FördeRunde am Dienstagabend immer noch nicht ganz klar. Wenn es Ihnen dabei auch um die vom Kollegen Junghans eingeforderten Eigentümer*innenrechte geht, wundert mich das, denn Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten sind auch jetzt bereits vorhanden. Dafür ist es nicht nötig, das deklaratorische Prinzip zu ändern.
Und ehrlicherweise finde ich es auch fairer für Eigentümer*innen, eine bestehende Gesetzeslage nicht alle paar Jahre zu ändern. Denn das schafft wiederum Verunsicherung, von der am Ende niemand etwas hat. Das ist wie bei einer Baustelle: Nicht das Baugesetz muss jedes Mal neu geschrieben werden, sondern der Bauablauf muss funktionieren. Wir sollten die Hand am Werkzeug haben, nicht am Fundament. Fairness und Transparenz erreicht man nicht mit einem neuen, mehrjährigen Gesetzgebungsverfahren.
Zuletzt zur Frage der „Akzeptanz“: Die gelingt am besten, wenn wir Schutz und Nutzung zusammen denken und dies auf Augenhöhe mit den Eigentümer*innen. Und an dieser Stelle sehe auch ich tatsächlich vorhandene Defizite. Das hat verschiedene Gründe, die sich allerdings aus meiner Sicht auch mit einer Gesetzesnovelle nicht beheben lassen, denn dabei geht es um die Anwendung des Gesetzes in konkreten Fällen im Alltag der unteren Denkmalschutzbehörden. Oft gibt es Ermessensspielräume in sehr komplexen rechtlichen Zusammenhängen.
Ein Beispiel dafür ist die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz. Wie man dem begegnen kann, haben wir gezeigt. Es brauchte für eine einheitlichere Umsetzung nicht einmal eine untergesetzliche Regelung, sondern ein reich bebilderter Leitfaden, der nun auf der Seite des Landesamtes abrufbar ist, hat schon geholfen. Er zeigt die Möglichkeiten für energetische Sanierungen und die Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solaranlagen, an und auf den Denkmalen. Auch die neu geschaffene Servicestelle im Landesamt ist ab November voll arbeitsfähig und wird bei Auslegungsfragen zentral unterstützen und beraten.
Denkmalschutz ist Daseinsvorsorge für unser kulturelles Gedächtnis und er ist Klimaschutz durch Erhalt grauer Energie. Denkmalschutz ist also eine Zukunftsaufgabe, bei der wir Hand in Hand arbeiten sollten!
Vielen Dank!
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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